Meldung Haftpflicht

15. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Stefan 1977
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Meldung Haftpflicht

Hallo.
Vielleicht kann ich eine Info bekommen bzgl eines laufenden privaten Haftpflichtfalles.

Ich hatte am 26.5. 2020 beim Fenster streichen (zur Straßenseite) das Auto des Nachbarn bzw seiner Motorhaube ein paar Spritzer (ca 1mm) versehentlich verpasst.
Hatte aber den Schaden nicht gemerkt.
Am 7.7.2020 kam er dann zu mir und sagte mir bescheid das er Spritzer auf seinem Auto hat.
Worauf ich sofort (gleich im Anschluss)meine Versicherung informiert habe, Fotos geschickt usw.
Jetzt ist der Fall bei der HV in Bearbeitung bzw Prüfung.
Gestern bekam ich eine E-Mail, dass die Versicherung noch Details wissen wollte, warum der Schaden erst 1 1/2 Monate später gemeldet wurde.
Der Geschädigte hatte es selbst erst später gemerkt und mir es erst am 7.7.2020 mitgeteilt.
Nun zur Frage.
Hat das einen Einfluss auf die Geschichte?
Zahlen die nun nicht mehr?

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Stefan 1977):
Zahlen die nun nicht mehr?


Da würde ich von ausgehen.

Auf jeden Fall muss der Geschädigte erst einmal glaubhaft machen, wieso ihm das so lange nicht aufgefallen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 1977
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Ah ok, Danke für die Antwort.
Die Spritzer waren ca. nur 1-2 mm groß, ich habe sie tatsächlich nicht bemerkt. Erst wenn man ca 1 m vor dem Auto steht. Von meinem Haus bzw Eingang oder Fenster sind es mehrere Meter, man erkennt nichts.
Ich hatte also null Kenntnis bis zum besagten Datum und der Mitteilung von ihm davon.
Auf die Frage warum er mir es nicht gleich bzw eher gesagt hat, meinte er das er es auch erst später (weiß nicht genau mehr wann, glaub 2 Wochen sagte er).bemerkt hat.
Von meiner Seite habe ich da keine Probleme gemacht und es sofort gemeldet
Nicht das der Schaden an mir hängen bleibt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Stefan 1977):
Am 7.7.2020 kam er dann zu mir und sagte mir bescheid das er Spritzer auf seinem Auto hat.

Und wie gedenkt er zu beweisen das die von Dir sind?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Stefan 1977
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Davon hat er nichts gesagt. Er geht davon scheinbar aus, weil wir die Fenster gestrichen haben. Ihm gegenüber habe ich auch kein Schuldeingeständnis gemacht, nur ihm mitgeteilt das der Schaden sofort gemeldet wird und sich die Versicherung darum kümmert.
Warum er erst 5 Wochen später mir bescheid sagt, kann Ich nicht sagen.
Der Schaden ist nicht auffällig wie ein demoliertes Auto was man gleich bemerkt. Vermutlich hat der Wind Farbspritzer hingeweht.
Ansonsten kann ich es mir nicht vorstellen.
Wie schon gesagt, die Kenntnis hatte ich erst ab 7. Juli.

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#5
 Von 
Stefan 1977
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe ich jetzt meine Frist eingehalten?
Abgesehen davon wann der Geschädigte es bemerkt hat?
Ich kann ja keinen schaden melden von dem ich nichts weiß.
Nach dem er es mir mitteilte habe ich innerhalb einer halben Stunde Foto gemacht, meine Maklerin angerufen, Fotos geschickt, und sie hat dies der Schadensabteilung weitergegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Habe ich jetzt meine Frist eingehalten?

Ja

Zitat:
Nicht das der Schaden an mir hängen bleibt.

Die Versicherung wird "durch die Blume" mitteilen, dass Sie so lange nicht zahlen wird, bis der Geschädigte einen Beweis bringt, dass der Schaden von Ihnen verursacht wurde.
Den Beweis wird der Geschädigte nicht bringen können.
Und dann stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie um des lieben Friedens willen aus eigener Tasche zahlen, obwohl der Geschädigte keinen Beweis hat, dass der Schaden überhaupt von Ihnen verursacht wurde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Stefan 1977):
Nicht das der Schaden an mir hängen bleibt.


Das wird er übrigens nur, wenn Sie, wie drkabo sagte, freiwillig "um des lieben Friedens willen aus eigener Tasche zahlen".

Ansonsten müssten Sie verklagt werden.
Werden Sie dort dann verurteilt, zahlt wieder die Versicherung.

Zitat (von drkabo):
Den Beweis wird der Geschädigte nicht bringen können.


Der Beweiß ist durchaus machbar und das sogar ziemlich simpel, wenn auch nicht ganz billig.
Das braucht den Geschädigten allerdings nicht zu interessieren, zahlt am Schluss ja ebenfalls die Versicherung.

Hier gibt es durchaus die "Beweismittel", die chemisch miteinander verglichen werden können.

-- Editiert von spatenklopper am 16.09.2020 08:44

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#8
 Von 
Stefan 1977
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten. Jetzt kommt bisschen Licht ins Dunkel.
Ich habe bisher nicht zugegeben ihm gegenüber das es von mir kam(die Farbe).
Ihm nur gesagt das es der PHV gemeldet wurde, und wenn er Fragen zum Bearbeitungsstand usw hat dann soll er sich (unter der Schadensnummer) direkt bei der Versicherung melden.
Auf Anraten meiner Versicherung.
Ist nur komisch das er erst am 7.7. es mir sagte aber schon vorher bei einer Autolackiererei einen Kostenvorschlag gemacht hat(laut seiner Aussage) und die da schon mit diversen Versuchen (Polieren, putzen usw) an einzelnen Spritzern rumgedoktort haben.
Sollte man doch eigentlich so belassen den Schaden bis die Versicherung eingeschaltet ist, oder?
Ist ja nicht so daß das Fahrzeug nicht fahrttüchtig ist und er es schnell reparieren müsste.


-- Editiert von Stefan 1977 am 16.09.2020 08:56

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Hier gibt es durchaus die "Beweismittel", die chemisch miteinander verglichen werden können.

Naja, 08/15 Farbe aus dem Handel von der im jahr 450.000 Dosen verkauft werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von spatenklopper):
Hier gibt es durchaus die "Beweismittel", die chemisch miteinander verglichen werden können.

Naja, 08/15 Farbe aus dem Handel von der im jahr 450.000 Dosen verkauft werden ...
Nö. Da unterscheidet sich durchaus jede Charge und da nochmal die "ersten" Dosen der Abfüllung von den "letzten" . Fraglich ist und bleibt nur, ob der Geschädigten genau diesen Aufwand bereit ist betreiben zu lassen.

Zitat (von Stefan 1977):
Sollte man doch eigentlich so belassen den Schaden bis die Versicherung eingeschaltet ist, oder?
Sollte - ja. Müssen - nein.
Es ist nur eben so, dass jeder Schritt der Unternommen wird und jeder vergangene Tag, eine immer größer werdende Hürde für den Geschädigten darstellt.
Aber eigentlich sehe ich das Verhalten des Nachbarns als vollkommen nett. Was gäbe es denn besseres, als es erstmal mit "polieren" zu versuchen.

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#11
 Von 
Stefan 1977
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja,auf den ersten Blick nett, wenn er es privat mit polieren versucht hätte...
Er ist aber direkt zur Autolackiererei gefahren und die haben da rumgespielt.
Besser wäre trotzdem gleich sagen, dass hätten wir schon einfacher Regeln können, auch versicherungstechnisch.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Ist doch egal jetzt, die Versicherung weiß bescheid und wird das notwendige unternehmen, oder eben unterlassen.
Du bist erstmal raus aus der ganzen Sache und solltest Du nochmal involviert werden, wird die Versicherung für Dich tätig.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Stefan 1977):
Er ist aber direkt zur Autolackiererei gefahren und die haben da rumgespielt.
Die haben da nicht rumgespielt, sondern mutmaßlich eine professionelle Entfernung versucht. Schonmal ein Auto gesehen, nachdem ein Nachbar Laie seine Polierkünste zum Besten gegeben hat? Solche Leute kann ich ja ab. Erst das Eigentum eines anderen Zerstören (unterstellen wir an der Stelle mal man sei der Verursacher) und dann noch seinen Pfusch versuchen wollen durchzusetzen...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Stefan 1977
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Das war meinerseits nicht bös gemeint, mir ging es nur darum das er mich besser erstmal informieren hätte sollen und die Versicherung informieren.
Danach hätte er das testen lassen, egal ob selbst oder beim Fachmann.
Aber erst nach 5 Wochen kommen, obwohl eher bemerkt ist nicht so prall.
Verursacher, versehen, Absicht hin oder her.....
Das war ein Versehen mit der Farbe.
Wir haben ihm bevor wir angefangen haben zu streichen informiert das er sein Auto Wegfahren soll .
Es handelt sich hier um ein Doppelhaus, und er parkt immer auf unserer Seite unter dem besagten Fenster. Er hat dann auf seine Hälfte zurückgesetzt (2-3 weiter) und meinte es würde reichen, wird schon nix passieren.
Der Rest ist bekannt, wir haben nicht bemerkt das da kleine Spritzer so weit geflogen sind.
Mir liegt es fern jemanden den Schadensersatz der zusteht nicht zu gönnen, es ging mir im Kern nur um die Fristen der Schadensmeldung usw.
Immerhin ist es der Nachbar, und wer weiß, früher oder später passiert etwas und ich habe einen Schaden, im Grundstück, Auto o.ä. was ihm passiert ist, da will ich nur alles zügig, sachlich, unkompliziert abwickeln.

-- Editiert von Stefan 1977 am 16.09.2020 11:55

-- Editiert von Stefan 1977 am 16.09.2020 12:07

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