Guten Abend,
werden sämtliche Schadensfälle an die HIS (automatisch) weitergeleitet?
Bekommt man von seiner Versicherung eine Meldung, dass ein Fall dort weitergeleitet wurde?
Habe irgendwo gelesen die Versicherung muss einen informieren, aber was passiert wenn sie das nicht macht und trotzdem den Fall eintragen lässt?
Viele Grüße
Michael
Meldung an die HIS
2. Oktober 2019
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Frage vom 2. Oktober 2019 | 22:55
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
Meldung an die HIS
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2019 | 11:01
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Zitatwerden sämtliche Schadensfälle an die HIS (automatisch) weitergeleitet? :
Nein es gibt dort eine Kategoriesierung. Besonders häufige Schäden, besondere Konstellationen, besonders hohe fiktive Abrechnungen, ...
Normalerweise: ja.ZitatBekommt man von seiner Versicherung eine Meldung, dass ein Fall dort weitergeleitet wurde? :
im Rahmen einer Selbstverpflichtung.ZitatHabe irgendwo gelesen die Versicherung muss einen informieren, :
Nichts.Zitataber was passiert wenn sie das nicht macht und trotzdem den Fall eintragen lässt? :
#2
Antwort vom 7. Oktober 2019 | 17:11
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatRahmen einer Selbstverpflichtung. :
Das glaube ich eigentlich nicht nach den neuen dsgvo, muss ich zumindest benachrichtigt werden und ich glaube nicht, dass das auf freiwillige Basis passiert.
Nichts.Zitat:
Ich weiß nicht ob die Versicherung Daten einfach an Dritte weitergeben darf und einfach nichts passiert.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Oktober 2019 | 17:32
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatBekommt man von seiner Versicherung eine Meldung, dass ein Fall dort weitergeleitet wurde? :
Weiss man denn, dass der Schaden an die Datenbank gemeldet wurde?
ZitatHabe irgendwo gelesen die Versicherung muss einen informieren, :
Das kenne ich auch so. Der Hinweis kann sich aber auch schon mal in einem normalen
Regulierungsschreiben `verstecken`.
gruß charly
#4
Antwort vom 10. Oktober 2019 | 12:17
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
Zitatwerden sämtliche Schadensfälle an die HIS (automatisch) weitergeleitet? :
Nein.
Hauptsächlich landen dort nicht reparierte Schäden (fiktive Abrechnungen), damit bei einem weiteren Schadensereignis nicht der selbe Schaden nochmals abgerechnet werden kann.
ZitatBekommt man von seiner Versicherung eine Meldung, dass ein Fall dort weitergeleitet wurde? :
Ja bekommt man, ebenso die Meldung, dass der Eintrag wieder gelöscht wurde, wenn man der Versicherung eine nachträgliche Reparatur nachweist.
ZitatDas glaube ich eigentlich nicht nach den neuen dsgvo, :
Die DSGVO wird überhaupt nicht tangiert, denn es wird nur die FIN des Fahrzeugs mit entsprechendem Eintrag zum Schaden gespeichert.
Es findet keine Erhebung oder Speicherung personengebundener Daten statt.
-- Editiert von spatenklopper am 10.10.2019 12:23
#5
Antwort vom 10. Oktober 2019 | 13:24
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
Hier mal ein Beispiel wie sowas aussieht, da ich es grade erst hinter mir habe:
Zitat:- Teilkaskoschaden vom xx.xx.2019 xxxx €
Sehr geehrte Damen und Herren,
den Schadenfall rechnen wir wie folgt ab: Reparaturkosten
- Selbstbeteiligung 150€
Kaskoersatzleistung xxxx €
Unsere Zahlungen:
Am 14.08.2019 an Sie auf das Konto: xxxxxx xxx €
Bitte beachten Sie:
Entsteht Ihnen erneut ein Schaden in dieser Art, müssen Sie nachweisen, dass der hier abgerechnete Schaden tatsächlich beseitigt war.
Im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Schadensfalls haben wir die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) Ihres Kraftfahrzeugs an das Hinweis- und Informationssystem (HIS) gegeben.
Dort wird auch der Meldegrund Kraftfahrzeug - fiktive Abrechnung Hagel (>1.000 EUR) und der Schadentag hinterlegt.
Dieses System wird von der informa HIS GmbH, Kreuzberger Ring 68, 65205 Wiesbaden betrieben und dient den beteiligten Versicherungsunternehmen
zur Unterstützung der Sachverhaltsaufklärung bei Versicherungsfällen unter Rückgriff auf frühere Schadenfälle sowie der Bekämpfung von Vericherunsmißbrauch .
Die Daten können zu einem späteren Zeitpunkt von dem jeweiligen Versicherer abgefragt werden, wenn das Fahrzeug an einem weiteren Schadenfall beteiligt sein sollte.
Es werden keine Daten zu Ihrer Person gespeichert, Ihnen wird bei einer Fahrzeugmeldung keinerlei unlauteres Verhalten unterstellt.
Co.
Auch wenn Sie anwaltlich vertreten sind, sind wir dennoch verpflichtet, Sie persönlich über die Fahrzeugmeldung zu informieren, das Mandatsverhältnis wird dadurch nicht berührt.
Diverse Rechtschreibfehler und fehlende Satzzeichen bitte ich zu entschuldigen, OCR funktioniert nur bedingt....
-- Editiert von spatenklopper am 10.10.2019 13:25
#6
Antwort vom 10. Oktober 2019 | 15:38
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatEs findet keine Erhebung oder Speicherung personengebundener Daten statt. :
Dann müsste sich das aber neuerdings geändert haben. Es ist noch nicht allzulange her, da konnte ich als Fahrzeughalter keine Information zu meinem Fahrzeug bzw. dessen dort hinterlegter Historie bekommen. Begründung: Der Fall xyz betrifft mich als Halter nicht.
Wurde also im Zuge der DSGVO die Spalte mit dem Halter aus der Datenbank gelöscht?
#7
Antwort vom 10. Oktober 2019 | 15:46
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
Die Frage kann ich dir nicht beantworten, ich kann nur das Schreiben meines Versicherers wiedergeben, welches ich bekommen habe.
ZitatBegründung: Der Fall xyz betrifft mich als Halter nicht. :
Als Halter vielleicht nicht, aber als Eigentümer des Fahrzeugs dürfte diese Argumentation nicht haltbar sein.
#8
Antwort vom 16. Oktober 2019 | 07:32
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für die schnellen Antworten
Bei einem Kraftfahrzeug macht das alles Sinn, weil man andere Daten erheben kann.
Aber es gibt ja auch andere Schadensfälle z.B. Haftpflicht irgendwas beschädigt, da kann man nur die persönlichen Daten speichern, sonst bringt es ja nichts
Und jetzt?
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