Mietwagen Schaden, Haftpflichtschaden?

12. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
TK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwagen Schaden, Haftpflichtschaden?

Hallo !

Mir ist leider was unangenehmes passiert.

Beim Ausladen von Einkäufen aus dem Mietwagen meiner Freundin ist mir eine brennende Kippe auf den Rücksitz gefallen und hat ein Brandloch verursacht.

Die Vermietung weiss bescheid, meinte das wär ein Vollkasko schadenn und hat uns einen Unfallbericht geschickt. Die Vollkasko hat aber eine SB von 600 Euro ! Ausserdem bin ich in diesem Bericht als Fahrer eingetragen, eigentlich war ich aber nur der Beifahrer.
Kann ich das nicht über meine Haftpflichtversicherung regeln lassen?

Wär echt dankbar für eine schnelle Antwort !

Grüße Tommy

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Das müssen sie bei ihrer Haftpflichversicherung erfragen. Der Vermietungsgesellschaft ist es letztendlich egal wer den Schaden bezahlt. NORMALERWEISE zahlen Versicherungen aber nicht bei gemieteten oder geliehenen Objekten.
Ich bezweifel somit das ihre PHV für den Schaden aufkommt.
Gruss
miniway

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#2
 Von 
Müllerda
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Tommy,

wenn der Mietvertrag nicht auf Deinen Namen läuft, Du das Auto nicht gefahren hast, ist eine Schadensanzeige bei Deiner eigenen Privathaftpflichtversicherung schon erfolgversprechend. Die Betonung liegt hier auf "eigene". Wenn Du mit Deiner Freundin zusammen in einem Vertrag versichert bist und mit ihr in einem Haushalt lebts, ist es so wie miniway schreibt = Null -Chance
Gruß Müllerda

















































































































0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !

Erstmal danke für die schnellen antworten.

Ja meine Freundin und ich laufen gemeinsam über eine haftpflichtversicherung!

Tja dann muss ich wohl blechen :-(
Ich hoffe bloss das die keine neue Rückbank in den Wagen einbauen lassen. Denn das wird dann bestimmt ganz teuer!
Was mich noch wurmt.....hat der Wagen dann einen Wertverlust? Für die Reparatur muss ich ja bestimmt auch noch einen Tag Mietausfall bezahlen, oder?
Wie ist das mit Fahrlässig? War ich in dem fall grob Fahrlässig? Wenn ja dann zahlt ja auch die Vollkasko des Vermieters nicht?

Sooo viele Fragen...ich bin ganz konfus
Muss jetzt bestimmt meinen erst 3 Wochen jungen PC wieder Verkaufen um für die Dummheit aufzukommen :-(

Naja kopf hoch !

Grüße Tommy
PS: achja...soll ich lieber wegen der Abwicklung einen Anwalt einschalten? Rechtschutzversicherung besteht.

-- Editiert von TK am 13.02.2004 10:43:13

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#4
 Von 
Reilich
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Rechtsschutzversicherung kümmert sich nicht um die Behandlung der Schadenersatzansprüche von Dritten, wie es so schön heißt. Sie ist zuständig für die Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche. Genauso ist die Frage grob fahrlässig oder nicht ohne Bedeutung, denn die Teilkaskoversicherung würde wenn sie Deckung gewähren würde, trifft aber nicht zu, es fehlt am Brand (offenes Feuer), sich das Geld vom Schädiger wiederholen. Die Sache kann aber nicht so aufregend werden, es reicht och den Sitzbezug oder Lehnenbezug - je nach dem - zu erneuern. Eine Erneuerung des gesamten Sitzes wäre unverhältnismäßig und vom Schädiger nicht zu bezahlen. An einen Ausfallschaden glaube ich auch nicht, der Vermieter müßte ihn nachweisen, d.h. er muß darlegen, daß wegen dieses Werkstattkurzaufenthaltes ein Kunde abgesprungen ist, d.h seine ganze Flotte müßte ausgebucht sein, bei der derzeitigen Konjunktur eher fraglich.
Schöne Grüße Reilich

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