Mietwagen Unfall! Wer haftet Fahrer oder Mieter?

28. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Freedan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwagen Unfall! Wer haftet Fahrer oder Mieter?

Hallo liebe Genossen,

ich brauche dringend Rat ansonsten verzweifle ich noch vor mich hin...

Vom 24.11(12:00) - 27.11(9:00) hab ich einen Mietwagen der Firma Si.t gemietet, um genau zu sagen einen BMW 320D Limousine!

Diesen Wagen hab ich an dem angegebenen Tag (Freitag) nicht für mich gemietet sondern für einen Freund, da er das Fahrzeug selbst nicht mieten konnte, weil er keine Kreditkarte besaß!

Schön und gut, ich wurde dann zum Mieter und der Freund als zusätzlicher Fahrer eingetragen!

Eine Vollkaskoversicherung lehnte ich dabei ab, weil ich mir nichts dabei dachte (was ich heute bereue) und Freund das nicht benötigte, so blieb es bei einer Haftpflichtversicherung (Haftung 30.000€)

Am gleichen Miettag war es dann soweit... der Zusatzfahrer(ZF) hatte einen Unfall in Köln, und wie üblich wurde dann zuerst die Polize gerufen. Die Sache ist aber laut Unfallanzeige unklar, da keiner die schuld zugibt...

Dieser Unfall wurde mir bis Samstag abend nicht gemeldet(Mieter), sondern ich musste es erst von einem anderen Freund erfahren.

Später traf ich mich mit dem ZF und er meinte dass er nicht schuld sei und dass der mann die schuld zugegeben hätte, was gelogen war, dass ich aber noch nicht wusste und er das der Mietwagengesellschaft schon gemeldet hätte.

Ich natürlich stock sauer, hol die schlüssel sofort an mich und fahre nach hause.

Einige Minuten später... erzählte mir ein Kollege, der auch im Auto drinsaß, die ganze Story, so dass er sagte der Unfall wurde nicht gemeldet und die unfallsache ist unklar und muss bestritten werden.

Ich rufe bei der Gesellschaft an und frage ob da was gekommen ist, wegen unfall, wie schon geahnt verneinten sie und ich meldetete den Unfall sofort.

Schon und gut, gestern gab ich dann den Mietwagen ab mit dem ZF. Der schaden wurde von mir gemeldet und sie wussten das schon (Freund behauptete sowas wie: Guck ich habs dir gesagt, hab den schaden gemeldet, obwohl ich es war, der das gemeldet hat, was er aber nicht wusste, weil ich es ihm nicht gesagt hatte)

Er nahm die Unfallanzeige der Polizei mit und füllte die Schadenskarte aus. Nach anfrage, ob der Unfallgegner eine Verwarnung bekommen hätte, verjahte er, was aber komplett gelogen war, da die sache unklar ist.

So meinte die Mitarbeiterin der Vermietstätte, dass dann keiner haftet, da keiner schuld war von uns beiden, sondern der Unfallgegnet!

Ich hackte nochmal ab und fragte, was passiert wenn er(ZF) einen verschuldeten Unfall baut... Wer haftet dann? Mieter oder Fahrer? (Bedenkt keine Vollkaskoversicherung)

Sie sagte: DER MIETER! Da ich die Verantwortung tragen würde...und mir später dann persönlich beim ZF das Geld abknöpfen müssé!

Dann frag ich mich, wieso werden die zusätzlichen Fahrer eingetragen?

Nun meine Frage: Wer haftet wirklich? Ich bin den wagen nicht gefahren, war noch nicht mal dabei, als es dazu kam. Habe zu spät erfahren dass er einen Unfall hatte (verschwiegen) und habe den Schaden persönlich gemeldet... Er lügt Mitarbeiterin an und rettet sich von allem... ich steh als Sündenbock da!

Laut angaben eines befreundeten KFZ Mechanikers, beträgt der Schadensfall ca 6000¬ !
Rechte Seite des Fahrzeugs komplett zerkratzt und verbeult, sowie aussenspiegel wackelt und ist kurz vorm bruch, rechte vorderradklappe fehlt!



Wer kann mir helfen oder Tipps geben und sagen was nun stimmt!
Ich wäre für jede Hilfe dankbar!

VIELEN DANK FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT

-- Editiert von freedan am 28.11.2006 03:39:01

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

einfache kiste:

für das fahrzeug und die ordnungsgemäße rückgabe ist vertraglich der mieter verantwortlich. vorangig kann dieser also auch zur kasse gebeten werden.

dieser widerum kann sich die kohle beim schadenverursacher zurückholen.

ein zusätzlichler fahrer muss, unabhängig von der vertraglichen haftung, immer angegeben werden weil:

a. will ich natürlich wissen, wer mein auto fährt wenn ich es verleihe und

b. sind nur berechtige fahrer versichert. hättest du also eine VK abgeschlossen, den fahrer aber nicht gemeldet und dieser den unfall verursacht besteht kein versicherungsschutz. dasselbe gilt natürlich für die haftpflicht nur mit den einschränkungen der kfz-pflichtversicherungsverordnung.

sorry, aber du stehst kraft vertrages für das fahrzeug in der kreide.

so ist es in dt., ich habe das gefühl, du kommst woanders her aber da wird es vermutlich genauso laufen.

viele grüße

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen