Mietwagen eines Bekannten beschädigt, Haftpflichtschaden?

4. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jane_H
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwagen eines Bekannten beschädigt, Haftpflichtschaden?


Hallo!

Ich habe den Mietlkw eines Bekanten etwa 20 Meter gefahren und dabei eine kleine Mauer nicht gesehen, auf die ich beim Abbiegen aufsetzte. Der LKW erhielt einen leichten Schaden.
Ist das ein Haftpflichtschaden?
(Ich habe schon im Forum gesucht, aber dort nur etwas dazu gefunden, wenn ich explizit im Mietvertrag gestanden hätte. In diesem Fall ist mein Bekannter der Mieter, und alle anderen können ohne Anmeldung beim Verleiher fahren.)

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus, und mit Bitte auf schnelle Antwort,
Jane

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Einen evtl. Schaden ander Mauer reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ein Schaden am Fahrzeug nur eine Vollkaskoversicherung, sofern abgeschlossen.
Der Mieter muss den Schaden dem Vermieter melden, du wirst leider den Schaden am Fahrzeug zahlen müssen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jane_H
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine Vollkaskoversicherung habe ich leider nicht (da ich kein eigenes Auto habe). Es wurde nur eine Versicherung beim Vermieter mit Selbstbehalt von 750€ abgeschlossen, von der ich hoffe, dass die den Schaden versichert hat, falls es mehr kostet.

Mit freundlichen Grüßen,
Jane

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Eine Vollkaskoversicherung habe ich leider nicht (da ich kein eigenes Auto habe).


Nur eine Vollkaskoversicherung über den LKW würde hier etwas bringen. Auch, wenn Sie selber einen vollkaskoversicherten Wagen hätten, würde die nicht greifen. Eine VOllkaskoversicherung ist fahrzeug- und nicht personengebunden.

quote:
Es wurde nur eine Versicherung beim Vermieter mit Selbstbehalt von 750€ abgeschlossen, von der ich hoffe, dass die den Schaden versichert hat, falls es mehr kostet.


Meinen Sie eine VK-Versicherung oder eine Haftpflicht? Nur erstere übernimmt den Teil des Schadens, der die Selbstbeteiligung übertrifft. Und auch nur, wenn Sie als Fahrer des LKW in die Versicherung eingeschlossen waren.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>abgeschlossen, von der ich hoffe, dass die den Schaden versichert hat, falls es mehr kostet.

tut sie, sofern du wirklich als unbenannter fahrer geduldet bist.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jane_H
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Der Schaden wurde von deren Mechaniker auf etwa 400€ geschätzt.
Das werde ich also so oder so zahlen müssen.

>In diesem Fall ist mein Bekannter der Mieter, >und alle anderen können ohne Anmeldung beim >Verleiher fahren.
Das hatte ich extra vor dem Verleih nochmal gefragt und bestätigt bekommen.

Grüße,
Jane

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spelli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
es ist beim Umzug ein Schaden an Fahrzeug enstanden.Haben dann mit der Verleihfirma gesprochen und die sagten ,wir sollen einen Bogen ausfüllen um den Hergang zu schildern.Das haben wir auch getan und die sagten wir würden weiter Informationen per Post erhalten.wir haben dort auch eine Versicherung abgeschlossen..( das muss man dort mit einer SB von 550€ )was ja auch völlig in Ordnung ist. Und wir das auch gerne Bezahlen wollen..keine Frage !!! Nun haben wir eine Zahlungserinnerung bekommen wo wir 2378€ bezahlen sollen. 1. haben wir keine Info über die Reparatur bekommen und auch sonst bis jetzt nicht erhalten, ausser diese Zahlungserinnerung... Wie kann das sein? Warum müssen wir jetzt diese Summe bezahlen...wozu dient dann diese SB? und was kann ich jetzt tun?
Danke und Gruß
Spelli

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