Gerade habe ich folgenden Artikel im Versicherungsjournal gelesen: http://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/wie-hoch-mietwagenkosten-sein-duerfen-112969.php
Bekannt ist, dass der Geschädigte bzgl. der Mietwagenkosten eine sog. Schadenminderungspflicht gegenüber dem leistenden Versicherungsunternehmen hat.
Wie verhält es sich bei den folgenden Fällen:
Privatperson fährt einen 5er BMW. Nach einem Unfall ist er gezwungen, vorläufig einen Mietwagen zu nehmen. Er hat das Recht die ihm entstandenen Kosten vom Versicherer des Unfallsverursachers zurückzufordern. Darf er ein gleichwertiges Auto als Mietwagen nutzen (5er BMW, Audi A4 etc.) oder ist er aufgrund seiner Schadensminderungspflicht dazu angehalten, einen günstigen Wagen (Smart, VW Golf) zu mieten?
Wie sieht selbiger Fall bei einem Selbständigen aus, der nach dem Umfall einen 5er BMW mietet und dies mit seinen geschäftslichen Tätigkeiten begründet?
Ich danke für erste Einschätzungen.
-- Editiert Matthias Lehmann am 11.09.2012 14:17
Mietwagen nach unverschuldetem Unfall
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



Hallo!
Die Schadenminderungspflicht im o.g. Artikel bezieht sich auf die Tarife (regional durchschnittlicher Mietpreis), und nicht unmittelbar auf die Wahl des Fabrikats und Modells.
Der Geschädigte erhält die Kostenerstattung für ein adäquates und gleichwertiges Fahrzeug.
Die Mietdauer ist von verschiedenen Faktoren abhängig (Schadenart, Zeit für Reparatur bzw. Wiederbeschaffung und Lieferung), und auch hier ist eine Schadenminderungspflicht des Geschädigten zu erwarten.
Der Anspruch auf einen gleichwertigen Ersatz gilt auch für eine Nutzungsausfallentschädigung, also wenn kein Mietfahrzeug in Anspruch genommen wird, sondern eine Geldleistung (siehe Tabellen für Nutzungsausfallentschädigung, Fahrzeugart, Fabrikat und Modell).
Gute Fahrt!
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"Wer nichts weiß, muss alles glauben.
(Marie von Ebner-Eschenbach)"
-- Editiert in.sure.ace am 11.09.2012 14:51
Das meine Fragestellung nur wenig mit dem obigen Fall zu tun hat, war mir bewusst. Mir ist die Frage nur beim Lesen des Artikels gekommen.
Aber Ihre Antwort beantwortet die Frage vollkommen. Für später ist das Wissen vielleicht mal recht hilfreich.
Dankesehr.
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