Mit PKW auf Autobahn über Ast gefahren, zahlt die Teilkasko?

3. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mufti1000
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 27x hilfreich)
Mit PKW auf Autobahn über Ast gefahren, zahlt die Teilkasko?

Hallo Zusammen,

ich bin während eines Sturmes auf der Autobahn über einen Ast gefahren. Habe eine Teilkasko-Versicherung.

Weiss natürlich das es auf die AGB der speziellen Versicherung ankommt, aber vielleicht kann wer sagen ob sowas
tendenziell von einer Teilkasko abgedeckt ist.

Zitat:
Hier der entsprechende Passus meiner Versicherung:
(3) Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen,
Muren, Erdrutsch und Erdfall
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag,
Überschwemmung, einer Lawine, Mure, Erdrutsch oder
Erdfall auf das Fahrzeug. Es sind auch solche Schäden versichert,
die dadurch verursacht werden, dass nicht mit dem Fahrzeug verbundene
Gegenstände durch eine der genannten Naturgewalten
auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen
sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes
Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens
Windstärke 8.


V

Danke




-- Editiert von Mufti1000 am 03.01.2019 18:57

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Für mich liest sich das so, als wäre das Überfahren des Astes gerade nicht abgedeckt....

Zitat (von Mufti1000):
Es sind auch solche Schäden versichert,
die dadurch verursacht werden, dass nicht mit dem Fahrzeug verbundene
Gegenstände durch eine der genannten Naturgewalten
auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
das heißt also, wäre der Ast gegen das Auto geknallt worden, würde die Versicherung den Schaden übernehmen. Aber der Ast lag ja schon da und Sie sind darüber gefahren. Von daher ich glaube ich nicht, daß der dadurch entstandene Schaden übernommen wird. Aber ich kann mich irren!

Haben Sie sich der Versicherung gegenüber schon geäußert? Und wenn ja, wie genau? Das wäre wichtig!
Zitat (von Mufti1000):
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens
Windstärke 8.
Das muss natürlich auch erstmal nachgewiesen werden. Äste fallen auch schon mal bei geringeren Windstärken von den Bäumen ab, also sollten Sie beim Wetteramt nachforschen, ob bei Ihnen tatsächlich mindestens Windstärke 8 vorherrschte.

http://de.meteoarchive.com/de/wetterarchiv.html

Hier finden Sie diverse Informationen zum Wetter; auch vergangener Tage und Zeiten. Unter anderem gibt es dort eine Sturmauskunft, das dürfte Ihnen für's erste weiterhelfen.

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mufti1000
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Für mich liest sich das so, als wäre das Überfahren des Astes gerade nicht abgedeckt....
Zitat (von Mufti1000):
Es sind auch solche Schäden versichert,
die dadurch verursacht werden, dass nicht mit dem Fahrzeug verbundene
Gegenstände durch eine der genannten Naturgewalten
auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
das heißt also, wäre der Ast gegen das Auto geknallt worden, würde die Versicherung den Schaden übernehmen. Aber der Ast lag ja schon da und Sie sind darüber gefahren. Von daher ich glaube ich nicht, daß der dadurch entstandene Schaden übernommen wird. Aber ich kann mich irren!


Ich fuhr auf der linken Spur, der Ast kam von Rechts, praktisch auf dem Boden angeflogen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Wenn der Ast nicht schon da lag, sondern direkt vor das Auto geweht wurde, dann muss die Versicherung nach meiner Auffassung zahlen. Außerdem muss mindestens Windstärke 8 gewesen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Im Prinzip kommt es darauf an, glaubhaft zu machen, dass der Ast plötzlich vor das Auto fiel und somit nicht das eigene Fahrverhalten Einfluss gehabt haben kann.
Klar Sturm muss als Voraussetzung sowieso vorliegen.

In der Praxis sieht das eher schwierig aus, die Schäden am Auto sprechen vermutlich schlicht für ein Überfahren

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mufti1000
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 27x hilfreich)

Die Beschädigungen sind vorne am Fahrzeug, minimal an der Rechten Seite der Frontschürze. Habe auch eine Dascam Aufnahme, dort ist allerdings nicht zu sehen wie sich der Ast bewegt, das gibt die Belichtung nicht her. Ob ich die Fotos der Aufnahme (Bilder) mitschicke?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.642 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen