Motorraddiebstahl - Unterlagen verloren

10. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
quincy123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorraddiebstahl - Unterlagen verloren

Man nehme folgende Situation an:

Einem Teilkasko-Versichertem wird das Motorrad gestohlen. Er erstattet Anzeige bei der Polizei - in selbiger wurde festgehalten, dass sowohl Fzg.-Brief, als auch -Schein und Schlüssel vorgelegt wurden. Danach meldet der Versicherte mit diesen Unterlagen das Auto korrekt ab und meldet der Versicherung sofort den Schaden (alles am Tag des Schadens).

Nachdem diese lange nicht reagierte (drei Monate, mehrere Briefe, Anrufe, etc), beschwert sich der Versicherte direkt bei der Geschäftsführung, was Erfolg hat: Diese kündigt an umgehend, aber unter Vorbehalt, die Schadenssumme (lediglich 1500 Euro) zu überweisen. Unter Vorbehalt deswegen, weil noch Unterlagen benötigt werden würden, u.a. Schlüssel und Fahrzeugpapiere.

Der Versicherte stellt nun fest, dass er den Hefter in welchem sich sowohl Brief, als auch Schein und Abmeldebestätigung nicht mehr finden kann...

- Beide original Schlüssel sind vorhanden
- Der originale Kaufvertrag ist vorhanden
- ebenso wie natürlich die Schadensmeldung
- als auch die Bestätigung über eine Strafanzeige von der Polizei

Muss der Versicherte damit rechnen, dass die Versicherung das Geld zurückfordern wird, wenn er die Unterlagen nicht einreichen kann? Wenn ja, warum?

Der Versicherte wäre durchaus mit gutem Gewissen bereit an Eides statt den Verlust der Papiere zu bestätigen.

Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzungen.

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen