Muss KFZ-Haftpflicht Versicherung trotz Rechtsstreit zahlen?

19. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
pouchie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss KFZ-Haftpflicht Versicherung trotz Rechtsstreit zahlen?

Hallo.

Ich war vor 3 Jahren in einen Autounfall auf der Autobahn verwickelt. Nur Kurz angerissen: Starker Regen, Kurve. 1. Auto kam ins Schleudern und krachte in die Leitplanke. 2. Auto konnte rechtzeitig bremsen und stand dahinter. "Dank" Kurve 3. Auto übersah die zwei, bremste und kam ins Schleudern. 4. Auto (ich) bremste auch und krachte ins 3. - 3+4 (also ich) kamen schwerverletzt ins Krankenhaus. Ich habe heute noch Probleme mit meiner Fussverletzung. 3. Auto Insasse traf es noch schwerer als mich. Schaden: 40.000 Euro.

Dieser (3. Auto) klagt nun gegen mich und meine Versicherung und gegen 1. Auto und deren Versicherung. 50% Schuld gesteht er sich ein, 25% soll mir und 25% dem anderen zugeschoben werden. Die Versicherungenx hatten Schadensersatz abgelehnt.

Nun habe ich vom Landgericht die Klage erhalten. Wie gesagt, gegen mich und meine Versicherung und den anderen Beteiligten und seine Versicherung.

Wer führt nun das Verfahren, muss ich mir einen Anwalt nehmen? Und falls ich 25% Schuld zugesprochen bekommen, muss dann die Haftpflicht zahlen? Ich meine, dafür ist sie ja eigentlich da! Ausserdem, muss ich Gerichtskosten o.ä. befürchten?

Danke im Vorraus.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo pouchie,
ich kann ihnen nur empfehlen einen anwalt zu nehmen.
gruss,
kristijan

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#2
 Von 
pouchie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ich verstehe das nicht. D.h., das ich persönlich doch belangt werden kann, und nicht die Versicherung? Eine Haftpflicht ist doch dazu da, solche Schäden zu bezahlen. Was kann ich dafür, wenn sie die Ansprüche abweist. Wieso geht nun die Klage auch gegen mich?

Gruss,
pouchie

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

das habe ich nicht gesagt. ich empfehle nur sich einen anwalt zu nehmen.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Siggi M.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie lautet denn die Klagebegründung? Muss ja irgendwie ausformuliert sein. Es könnte da ja durchaus um mehr als einen Punkt gehen. Möglich sind da vom finanziellen Materialschaden des reinen Unfalls ja auch Dinge die dauerhaft gesundheitliche Beeinträchtigungen auf Grund von Folgeschäden des Unfalls betreffen. Das kann ja bei möglichen lebenslangen Unfallfolgen sehr ins Geld gehen. Klar, dass da gern darüber gestritten wird.
In diesen Fällen ist ja auch sicher interessant ob fahrlässig oder grob fahrlässig (z. b. Alkoholeinfluss) von irgend einem der Unfallbeteiligten gehandelt wurde etc.
Könnte ja dann in manchen Fällen unter Umständen bedeuten dass die Versicherung nicht zahlen muss sondern der Versicherungsnehmer, bzw. dass die Versicherungsgesellschaft sich das Geld bei ihrem Versicherungsnehmer wiederholt.
Wenn die Klage wie Sie sagen tatsächlich auch gegen sie und nicht nur gegen ihre Versicherung gerichtet ist müssen sie sich einen Anwalt suchen, ob sie wollen oder nicht. Schon allein das Thema Körperverletzung ist ja eigentlich bei vielen Unfällen (die mit Verletzungen einhergehen) eine häufige eintretende Situation.
Als erstes sollten Sie sich also mal bei ihrer Versicherung informieren was überhaupt Sache ist. Unabhängig davon sollten Sie aber schleunigst einen Anwalt aufsuchen um sich wenigstens zu informieren was auf Sie zukommen könnte bzw. eventuell dann die entsprechenden Schritte einzuleiten. Letztendlich weiss man bei Zivilverfahren die sich Jahrelang hinziehen können ja nie was letztendlich dabei herauskommt.

mfg - Siggi

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#5
 Von 
pouchie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Klagebegründung ist bei mir logischerweise "Sicherheitsabstand". Wie ich oben schon geschrieben habe, gesteht der Kläger sich 50% Schuld ein. 25% sollen je an mich und den anderen Beteiligten gehen.

Die Staatsanswaltschaft war damals gegen alle Beteiligten wegen fahrlässiger Körperverletzung vorgegangen. Wurde bei mir WEGEN GERINGER SCHULD eingestellt.

Allein deswegen, müsste meine Versicherung das doch regulieren. Mit meinem Versicherungsvertreter habe ich schon gesprochen. Er meinte, die Haftpflicht zahlt das und sogar als passive Rechtsschutzversicherung die Gerichts/Anwaltskosten. Ich weiss nur immer noch nicht, wieso ich in der Klage aufgeführt bin.

Gruss,
pouchie

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RasenSchlampe
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Ohne den genauen Wortlaut der Anklageschrift kommt man hier auch nicht weiter.
Versuch den doch mal hier auszugsweise rein zu bringen.

MfG

-----------------
"Brustvergrößerung durch Handauflegen. Terminabsprache bitte per Mail ! ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pouchie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Ich habe nun ein wenig mehr Aufklärung erfahren.

Ich bin mit meiner Versicherung angeklagt, damit die mich als Zeugen quasi "ausschalten".

Ich brauch mich auch um nichts zu kümmern, die Versicherung führt den Prozess. Was möglich ist, das ich beim Gericht vorgeladen werde. Damit habe ich aber kein Problem, da es ja nicht um eine Straaftat geht. Ich sag halt was passiert ist. Damit wäre für mich der Fall gegessen.

Danke trotzdem für Eure Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RasenSchlampe
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Kannst ja mal das Ergebnis nach Abschluß hier posten.

biba

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"Brustvergrößerung durch Handauflegen. Terminabsprache bitte per Mail ! ;) "

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