Muß Versicherung Prüfungsuntersuchung zahlen?

6. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)
Muß Versicherung Prüfungsuntersuchung zahlen?

A ist berufsunfähig und erhält von einer privaten BU Versicherung eine Rente. A ist kassenversichert. Die Rente erhält er nach einem burn out und immer wieder kehrenden Depressionsphasen.
Mit dem ersten Neurologen war A unzufrieden, da dieser ihm nach einem maximal 2 minütigen Gespräch nur seine regulären Tabletten verschrieben hat. Nun wechselt A den Arzt, doch hier ist es auch nicht besser. Sein zweiter Arzt erklärt ihm, er könne auch nicht mehr machen. A solle sich sein Leben so einrichten, dass er möglichst ohne neue Gefährdungen klar kommt und seine Tabletten bei Bedarf nehmen.
A versucht sich entsprechend einzurichten und er kommt in seinem neuen kleinen Leben ganz gut klar.
Wäre da nicht die Versicherung.Diese möchte prüfen, ob sie noch zahlungspflichtig ist und bietet an, dass A drei Tage lang in einer neurologischen Klinik auf ihre Kosten untersucht wird. A willigt sofort ein.Nach einigen Wochen kommt ein Brief, dass die Versicherung aus Kapazitätsgründen in der Klinik die Untersuchung abgesagt hat. Später kommt ein Schreiben, dass der behandelnde Neurologe vor Ort einen Fragebogen ausfüllen soll, wo er einschätzt, ob A seinen Job im gehobenen Management wieder aufnehmen kann.
Der Arzt schcikt A jedoch wieder weg, da er den Fragebogen nicht ausfüllen kann. 1. kenne er A ja gar nicht richtig, da er sich nur Tabletten hole und das bisher erst zwei mal (er hatte ja auch den Arzt gewechselt). 2. könne er als Arzt gar nicht einschätzen, wie sich der psychische Zustand von A auf die Anforderungen seines, dem Arzt fremden Berufes negativ auswirkt.Der Neurologe schickt A zum Hausarzt. Hier erfährt er, dass dieser ihm auch nicht helfen könne, da er ihm ja lediglich die Überweisungen zum Neurologen ausstellt. ( A ist ansonsten gesund).
A bietet der Versicherung nun an, dass ein Privatarzt ihn noch einmal untersucht. In dessen Klinik hat er im Jahr zuvor an einer Studie teilgenommen und ist dort 6 Wochen intensivst untersucht worden. Hier hatte man ihm auch seine absolute Berufsunfähigkeit bestätigt (das Untersuchungsergebnis hatte A letztes Jahr der Versicherung übersandt). Nach einer Anfrage bei diesem Arzt lehnt d8ie Versicherung die Untersuchung ab, da der Arzt meinte, nach knapp einem Jahr eine komplett neue Untersuchung durchführen zu müssen, um die Fragen der Versicherung ordnungsgemäß zu beantworten.
A dreht sich nun im Kreis.
Nun die Frage :
Wäre es nicht richtig, dass die Versicherung A zu einem von ihr beauftragten Arzt schickt, um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, oder ist A dafür verantwortlich dafür zu sorgen, dass sein eigener Arzt oder ein Arzt, den er sich sucht, den Fragebogen ausfüllt ? Bei anderen Renten wird doch auch beispielsweise der medizinische Dienst eingeschaltet, bevor Zahlungen der gesetzlichen Versicherungen erfolgen.....
Was kann A tun ? Er vermutet, dass dieses wieder eine Masche der versicherung ist, dass sie nicht zahlen muss, weil A den geforderten Fragebogen nicht beibringen kann.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

A muss erstmal überhaupt nichts machen, da die (priv.) Versicherung etwas will (Überprüfung der Zahlungspflichtigkeit). A sollte nur kooperativ sein, um nicht gegen Obliegenheiten des Versicherungsvertrages zu verstoßen.

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#2
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort

verstehe ich das also richtig, dass A der Versicherung einfach schreiben soll, dass er ja kooperativ ist und die Versicherung ihm einen Arzt oder eine Klinik in ihrem Auftrag benennen soll, wo er sich dann einfindet, um sich untersuchen zu lassen ?

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
verstehe ich das also richtig, dass A der Versicherung einfach schreiben soll, dass er ja kooperativ ist und die Versicherung ihm einen Arzt oder eine Klinik in ihrem Auftrag benennen soll, wo er sich dann einfindet, um sich untersuchen zu lassen ?


JA

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