Muss die Haftpflicht meines Vaters zahlen?

16. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Picco
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss die Haftpflicht meines Vaters zahlen?

Hallo zusammen,

vor Kurzem hat mein Vater mir beim Transport einiger Musikinstrumente geholfen und ist dann mit einem Keyboard wohl etwas ungünstig auf einer Treppenstufe aufgesetzt. Jedenfalls hat das Gerät seitdem einen elektronischen Knacks, vermutlich eine gerissene Platine (irreparabel->wirtschaftlicher Totalschaden).
Muss nun die Haftpflichtversicherung meines Vaters den Schaden regulieren oder greift das bei Familienmitgliedern nicht?
Wir wohnen nicht im selben Haushalt und sind separat versichert.

Grüße
Cali

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Das Problem sind wohl nicht die Familienmitglieder, sondern, dass Dein Vater Dir eine unentgeltliche Gefälligkeit erwiesen hat bei der Transporthilfe.

In solchen Fällen von Gefälligkeit zahlt die Haftpflicht meist nicht.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Wicky79
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 43x hilfreich)

Eine kaputte Platine kann man evtl. mit Drahtbrücken flicken. Ist jetzt zwar nicht juristisch, aber bevor du die Kiste entsorgst solltest du mal eine solche Lösung nachdenken.

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#3
 Von 
Picco
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbstverständlich kann man eine Platine theoretisch flicken, aber praktisch muss man den vermutlich haarfeinen Riss erstmal finden . . . es ist keine kleine Platine und dazu eine mehrschichtige. Wenn der Riss in einer Leiterbahn der unteren Layer ist, wird´s schon problematisch bis unmöglich. Kosten und Aufwand stünden jedenfalls in keinem Verhältnis.
Das mit der unentgeltlichen Gefälligkeit hatte ich vor Jahren schonmal, da gab es auch nichts, das stimmt . . . dann werde ich wohl wieder mal auf dem Schaden sitzenbleiben. Manchmal frage ich mich, wofür man sich überhaupt noch versichern soll. Aber ich will damit jetzt keine Grundsatzdiskussion starten ;-)

Vielen Dank für die Antworten.

Schöne Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jaki09
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, versicherungsrechtlich ist es so:

damit die Haftpflichtversicherung eine Leistung erbringt, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein... (Bei Interesse nachzulesen in §823 BGB :) ) Eine davon ist die so genannte "Widerrechtlichkeit", d.h. der Schaden muss Dir gegen deinen Willen beigebracht worden sein... Bei den so genannten Gefälligkeitsschäden geht die Rechtssprechung aber davon aus, dass du dem Transport deiner Musikinstrumente zugestimmt und somit zumindest leicht fahrlässige Beschädigungen billigend in Kauf genommen hast. Deshalb schließen viele Gesellschaften diese Schäden aus - aber nicht alle!

Mein Lösungsvorschlag (für´s nächste Mal): Besorg Dir eine gute Haftpflichtversicherung, in der diese Schäden mit eingeschlossen sind. I.d.R. bieten Makler da preisgünstige und leistungsstarke Produkte.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Nicht der Fragesteller, sondern sein Vater hätte eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen, die auch Gefälligkeitsschäden abdeckt.

Viele Versicherungen bieten Zusatzpakete an, in denen u.a. solche Risiken abgedeckt werden.

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