Hallo Zusammen,
ich habe da eine grundsätzliche Frage.
Ich habe eine Versicherungsschaden (Unfallversicherung) auf Blankopapier gemeldet. Soweit habe ich auch alle relevanten Daten aufgeschrieben, wurde nun jedoch aufgefordert, ein Schadenformular des Versicherers auszufüllen und dies einzureichen.
Frage: Gibt es einen Gesetzestext der dies vorschreibt?
Nach meinem Dafürhalten muss es doch reichen, wenn ich alle relevanten Daten blanko mitteile. Die Formulare dienen aus meiner Sicht doch nur dazu, um den Schadenmelder in Wiedersprüche zu verwickeln bzw. möglichst viele Infos zu erhalten, um den Schaden ablehnen zu können.
Danke schon jetzt für die Antworten!
Muss ich Schadenformular des Versicherers benutzen?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo,
>>>Gibt es einen Gesetzestext der dies vorschreibt?
wozu, schonmal die bedingungen gelesen?
Typischer Auszug:
Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
Nicht der VN sondern das VU entscheidet, welche Daten relevant sind und welche nicht.
selbst wenn dies nicht so in den bedingungen hinterlegt ist hat das VU immer das Recht, sachdienliche Fragen beantwortet zu bekommen.
zudem wird durch die schadenanzeige auch die meist notwendige entbindung der ärztlichen schweigepflicht durchgeführt.
da kommst du nicht drum herum
gruß
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