ich bin nun 23 und studiere schon.
während Feb-okt, habe ich einen Semester pausiert, um mich selber zu finden.
d.h. ich habe mich weder gearbeitet noch studiert.
Andererseits habe ich aber auch keine sozialen Leistungen bezogen.
Nun schreibt mir die Krankenkasse von meinen Eltern:
ich solle mich selber in der Zeit versichern, und rund 1000 euro nachzahlen. Nun da ich wieder studiere könnte ich mich wieder unter den Namen von meiner Mutter versichern lassen(das wäre sozusagen eine private Versicherung die sie mir da reindrücken?)
In der Zeit habe ich auch keinen Arzt besucht oder Leistungen von ihnen in Anspruch genommen.
meine Frage wäre:
1. Muss ich bezahlen? gibt es Argumente dass ich mich nicht bezahlen muss?
2. Selbst wenn ich zahlen müsste, muss ich in der Zeit bei denen versichert sein? Rund 200 Euro kostet es bei der Versicherung, kann ich mich in der zeit alternativ günstiger versichern lassen?
3. Besteht die Möglichkeit, den Preis zu reduzieren? bzw. zu verhandeln?
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-- Editiert zero001 am 28.12.2011 17:11
Muss ich bezahlen?
Du bist gesetzlich verpflichtet dich krankenzuversichern.
Das hast du offensichtlich für deine 'Denkpause' versäumt.
Möglicherweise warst du bei deinen Eltern mitversichert, das müste man prüfen.
Oder du warst im Ausland, da benötigt man aber gerichtsfeste Nachweise.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Wie warst du denn bitte versichert in deiner "Auszeit"
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Hallo,
seit 2007 bzw. 2009 muss jeder in Deutschland eine Absicherung im Krankheitsfall haben. Wenn in der Zwischenzeit etwas (Größeres) passiert wäre, wäre man über diese Regelung froh.
Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der "Studienpause" konnte man sich die Krankenkasse aussuchen. Da diese Zeit versäumt wurde, kann man sich nur noch bei der letzten gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Bis zum 23. Geburtstag kann man auch als Nicht-Student kostenlos über die Eltern versichert werden.
Ein Semester sind nach meinem Kenntnisstand immer 6 Monate, von Februar bis Oktober sind aber 8 Monate. Ggf. kann man über diese "überzähligen" Monate verhandeln und für diese 2 Monate eine kostenlose Familienversicherung bekommen.
§ 10 SGB V
Für die anderen Monate sind 147 Euro monatlich zu zahlen (gilt auch bei allen gesetzlichen Krankenkassen).
Gruß
RHW
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quote:
Wie warst du denn bitte versichert in deiner "Auszeit"
scheinbar garnicht. Ich war in der Zeit aber auch nicht krank, oder hab sonstige Leistungen von ihnen bekommen bzw. angenommen..
und die Frage ist halt:
wenn es von vorne rein klar war, dass ich nach den 6 Monaten wieder weiter studiere, würde das was ändern?
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Hallo,
eine Lücke von 6 Monaten lässt sich nicht überbrücken bzw. nur bis zum 23. Geburtstag. Ab dem 23. Geburtstag lassen sich nur Lücken von 4 Monaten überbrücken.
Gruß
RHW
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quote:
Ich war in der Zeit aber auch nicht krank, oder hab sonstige Leistungen von ihnen bekommen bzw. angenommen..
Das ist für die Zahlungs- und Versicherungspflicht irrelevant.
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