Hallo liebe 123recht.de User
ich habe eine Frage bezüglich meines Versicherungsstatus. Ich bin 29 Jahre alt und schließe kommendes Semester mein Studium ab. Ich werde mich vorraussichtlich zum 30.06.2024 exmatrikulieren. Ich bin bei der AOK als Student versichert. Ich würde gerne nach meinem Studium eine Weltreise machen. Also direkt nach dem Studium außerhalb der EU sein.
Meine Frage: muss ich mich weiterhin hier in Deutschland versichern, wenn ich hier gemeldet bleibe? (Muss ich mich abmelden?) oder kann ich quasi meine Versicherung kündigen? Ich werde sie ja nicht in Anspruch nehmen.
VIelen Dank
Muss ich versichert sein?
19. Februar 2024
Thema abonnieren
Frage vom 19. Februar 2024 | 08:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich versichert sein?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Februar 2024 | 08:48
Von
Status: Unbeschreiblich (48383 Beiträge, 17071x hilfreich)
Zitatmuss ich mich weiterhin hier in Deutschland versichern, :
Nein
Zitatkann ich quasi meine Versicherung kündigen? :
Ja
Voraussetzung ist der Nachweis, dass man einen Langzeitauslandsaufenthalt plant, z.B. durch Flugtickets. Außerdem muss eine anderweitige Versicherung nachgewiesen werden, z.B. durch eine Auslandsreisekrankenversicherung, die für die gesamte Dauer der Weltreise gilt.
#2
Antwort vom 19. Februar 2024 | 08:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Viele Dank für die schnelle Antwort!
Wäre es denn auch möglich mit dieser Auslandskrankversicherung, in Deutschland weiterhin Remote zu arbeiten?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. Februar 2024 | 09:01
Von
Status: Schlichter (7875 Beiträge, 1618x hilfreich)
ZitatWäre es denn auch möglich mit dieser Auslandskrankversicherung, in Deutschland weiterhin Remote zu arbeiten? :
Warum sollte das nicht gehen?
#4
Antwort vom 19. Februar 2024 | 09:25
Von
Status: Unbeschreiblich (48383 Beiträge, 17071x hilfreich)
ZitatWäre es denn auch möglich mit dieser Auslandskrankversicherung, in Deutschland weiterhin Remote zu arbeiten? :
Nein
ZitatWarum sollte das nicht gehen? :
Weil deutsches Sozialversicherungsrecht gilt, wenn man bei einer deutschen Betriebsstätte der Firma angestellt ist.
Und jetzt?
Schon
276.171
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
14 Antworten
-
6 Antworten