Muss mir meine KFZ-Versicherung Einsicht ins Gutachten (KFZ-Schaden) vom Unfallgegner bzw. vom ...

1. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss mir meine KFZ-Versicherung Einsicht ins Gutachten (KFZ-Schaden) vom Unfallgegner bzw. vom ...

Fortsetzung Betreff: ... (gegnerischen) Sachverständigen gewähren?

Die Frage lautet wie bereits im Betreff formuliert.

Hintergrund der Frage: bis zu einer gewissen Summe ist es sinnvoll Haftpflichtschäden selbst zu bezahlen, um nicht in der jährlichen Prämie hochgestuft zu werden (Schadensfreiheitsklasse) ... wenn allerdings der geschätzte Wert unnötig hoch angesetzt wird, dann ist diese Möglichkeit allerdings nicht mehr gegeben

Ich möchte gerne Einblick in das Gutachten bekommen, welches ein unabhängiger (also vom Unfallgegner frei ausgesuchte) Sachverständige bezüglich des Schadens beim gegnerischen Unfallfahrzeug erstellt hat. Die Versicherung verweigert mir die Einsicht bzw. Informationen darüber.

Nach meinem Rechtsempfinden müsste ich doch Einblick erhalten dürfen.
Schließlich war meine Versicherung nicht beim Unfall anwesend, um beurteilen zu können, ob genannte Positionen in einem Unfallgutachten überhaupt dem Unfall zugeordnet werden können. Schließlich können schon Schäden zuvor am Fahrzeug gewesen sein. Nur ich und der Unfallgegner (wenn beim Unfall anwesend) können das genau wissen.

Ich habe die Befürchtung, dass der Schaden (für den ich aufkommen muss) unnötig hoch eingeschätzt worden ist und möchte deshalb Einsicht bekommen. Meine Versicherung versicherte mir "übertriebene" Gutachten selbst nachzuprüfen. ABER: Vertrauen ist gut ... Kontrolle ist besser.

Hoffentlich ist meine Frage jetzt klar und bedanke mich schon mal im Voraus! :)

-- Editier von peti-amur am 01.09.2017 14:49

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Hast Du Dich schriftlich an die Versicherung gewandt oder nur angerufen?

Womit hat man die Weigerung, die Einsicht zu gewähren, begründet? Datenschutz?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47498 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Vertrauen ist gut ... Kontrolle ist besser.


Und wenn die Kontrolle ergibt, dass die Kosten überhöht waren, was machst Du dann?

Wenn Du den Schaden zurückkaufen willst um den SFR zu erhalten, musst Du die von der Versicherung gezahlten Kosten trotzdem in voller Höhe erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zusätzlich: viele Gutachten beinhalten einen Urheberrechtsvermerk - bedeutet die V darf das Gutachten gar nicht Vervielfältigen um es dir zukommen zu lassen.

Sei aber noch darauf hingewiesen: die V hat keinerlei Interesse überhöhte Forderungen zu begleichen und prüft natürlich auch Gutachten. Und sollte ein Vorschaden vorliegen, hast du das natürlich deiner V mitgeteilt, damit diese ein Auge darauf haben, nicht wahr?
Außerdem hat die Versicherung eh einen Ermessensspielraum, den du auch nicht groß beeinflussen kannst.

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