Nach Aufenthalt im Ausland – Nachzahlungspflicht bei Wiedereintritt in die GKV?

9. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
Bunkerer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Aufenthalt im Ausland – Nachzahlungspflicht bei Wiedereintritt in die GKV?

Hallo zusammen,

angenommen, jemand war in den letzten zwei Jahren in Tschechien und während dieser Zeit nicht krankenversichert. Er war offiziell in Deutschland abgemeldet und kann seinen Aufenthalt im Ausland z. B. durch Mietverträge und Mietzahlungen belegen. Nun plant er, wieder nach Deutschland zurückzukehren und sich als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden.

Die Frage ist:
Müsste diese Person für die zwei Jahre ohne Krankenversicherung im Ausland nachträglich Beiträge an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse zahlen – auch wenn sie in dieser Zeit gar nicht in Deutschland gemeldet oder versichert war? Oder reicht der Nachweis des Auslandsaufenthalts aus, um einer Nachzahlungspflicht zu entgehen?

Hat hier jemand Erfahrungen oder kennt eine rechtliche Grundlage, wie die Kassen das aktuell handhaben?

Danke euch vorab!
Viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33934 Beiträge, 17626x hilfreich)

Müsste diese Person für die zwei Jahre ohne Krankenversicherung im Ausland nachträglich Beiträge an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse zahlen – auch wenn sie in dieser Zeit gar nicht in Deutschland gemeldet oder versichert war? Natürlich nicht - man hat sich ja intelligenterweise abgemeldet und war also in D gar nicht versicherungspflichtig. Allerdings wird es Fragen geben, wie man sich in Tschechien versichert hat - ideal wäre gewesen, man hätte dort ebenfalls der GKV angehört - "gar keine Versicherung" wirft Fragen auf...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bunkerer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Welche konkreten Fragen würden denn da typischerweise gestellt werden?

Die Person hat übrigens bereits mit mehreren gesetzlichen Krankenkassen telefoniert und dabei leider sehr unterschiedliche Auskünfte erhalten. Ein Krankenkassenmitarbeiter sagte, es gäbe seiner Vorstellung nach keine Nachzahlungspflicht, jemand anders war sich sehr sicher, dass Beiträge nachgezahlt werden müssten und man sich außerdem zuerst bei der Krankenkasse anmelden müsste, bei der man zuletzt krankenversichert war.

Danke euch!

0x Hilfreiche Antwort

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