Hallo zusammen,
angenommen, jemand war in den letzten zwei Jahren in Tschechien und während dieser Zeit nicht krankenversichert. Er war offiziell in Deutschland abgemeldet und kann seinen Aufenthalt im Ausland z. B. durch Mietverträge und Mietzahlungen belegen. Nun plant er, wieder nach Deutschland zurückzukehren und sich als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden.
Die Frage ist:
Müsste diese Person für die zwei Jahre ohne Krankenversicherung im Ausland nachträglich Beiträge an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse zahlen – auch wenn sie in dieser Zeit gar nicht in Deutschland gemeldet oder versichert war? Oder reicht der Nachweis des Auslandsaufenthalts aus, um einer Nachzahlungspflicht zu entgehen?
Hat hier jemand Erfahrungen oder kennt eine rechtliche Grundlage, wie die Kassen das aktuell handhaben?
Danke euch vorab!
Viele Grüße
Nach Aufenthalt im Ausland – Nachzahlungspflicht bei Wiedereintritt in die GKV?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



Müsste diese Person für die zwei Jahre ohne Krankenversicherung im Ausland nachträglich Beiträge an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse zahlen – auch wenn sie in dieser Zeit gar nicht in Deutschland gemeldet oder versichert war? Natürlich nicht - man hat sich ja intelligenterweise abgemeldet und war also in D gar nicht versicherungspflichtig. Allerdings wird es Fragen geben, wie man sich in Tschechien versichert hat - ideal wäre gewesen, man hätte dort ebenfalls der GKV angehört - "gar keine Versicherung" wirft Fragen auf...
Danke für die Antwort!
Welche konkreten Fragen würden denn da typischerweise gestellt werden?
Die Person hat übrigens bereits mit mehreren gesetzlichen Krankenkassen telefoniert und dabei leider sehr unterschiedliche Auskünfte erhalten. Ein Krankenkassenmitarbeiter sagte, es gäbe seiner Vorstellung nach keine Nachzahlungspflicht, jemand anders war sich sehr sicher, dass Beiträge nachgezahlt werden müssten und man sich außerdem zuerst bei der Krankenkasse anmelden müsste, bei der man zuletzt krankenversichert war.
Danke euch!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten