Nach PKW Unfall soll ich 2 x Selbeteiligung zahlen

11. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
wittwo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)
Nach PKW Unfall soll ich 2 x Selbeteiligung zahlen

Hallo.

Meine Freundin hatte einen Autounfall mit meinem Wagen. Ich saß als Beifahrer dabei. Die Polizei hat uns als schuldigen festgelegt und meiner Freundin eine Ordnungswriedrichkeitsstrafe von 35€ aufgebrumt. Ich bin dann zum Anwalt gegangen um den Sachverhalt zu klären. Meine Freundin hat eine Rechtschutzversicherung in der ich mit eingetragen bin.

Jetzt hat der Anwalt mir eine rechnung geschickt in höhe der Selbstbeteiligung wegen dem Unfall. Und meiner Freundin wegen der Ordnungswriedrichkeit.

Ist doch alles eins oder nicht?.

Ich bin Neuling in sachen Anwalt und kenne mich damit überhaupt nicht aus.

Wäre nett wenn ihr mir sagen könntet wie ich damit umgehen soll.


Vielen Dank schon mal im vorraus.



-----------------
""

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Seid ihr 2 einzelne Personen? :)



Wer hat den Anwalt denn womit genau beauftragt?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wittwo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

Ich als Fzg. Halter bin zum Anwalt gegangen. Weil ich 100% der meinung bin das wir nicht schuld waren.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Na, dann erzähls doch mal, wie der unfall passiert ist. Dann kann man vielleicht etwas dazu sagen.

Ansonsten: Offensichtlich wurde der Anwalt einmal von Dir wegen der Abwehr von Schadensersatzansprüchen beauftragt (das zahlt sowieso fast keine Rechtsschutz) und einmal von deiner Freundin wegen der Abwehr eines Bußgeldes (übrigens auch hier Achtung, die Verkehrsrechtsschutz zahlt nicht unbedingt bei jeder Kleinigkeit)

Das sind also mal mindestens 2 Aufträge, die völlig unabhängig voneinander sind.

In diesen Fällen ist es ggf. trotz Rechtschutzversicherung sinnvoll, zunächst mit der eigenen Versicherung zu sprechen. Diese können nämlich den Schaden auch gegen deinen Willen regulieren! Wenn Du der Meinung bist, die Forderung des Unfallgegners ist unberechtigt, dann solltest du davon zunächst deine KFZ-Versicherung überzeugen. In einem tatsächlichen Rechtsstreit wird sich nämlich dann die Versicherung um die Abwehr der Ansprüche kümmern.



-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wittwo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

Also. es war eine kleine nebenstraße. wir befuhren diese in richtung einer rechts vor links kreuzung. links von uns standen geparkte autos in entgegengesetzte richtung. von vorne kam die unfallgegnerin und hat uns gesehen aber nicht an der kreuzung gewartet sondern ist auch in die straße rein gefahren. dann war da eine parklücke auf ihrer seite aber sie ist auch dort nicht hereingefahren. und dann haben wir uns getroffen. dann hat sie die polizei gerufen. als die polizei ankam hat sie gleich gesagt dass sie stand. meine freundin hat gesagt das es sein kann aber sie sich nicht sicher ist. dann kam ich dazu und habe gesagt das sie nicht gestanden habe. daraufhin hat meine freundin gesagt das sie sich nur auf die fahrbahn breite konzentriert hat. dann hat die polizei gesagt das wir schuld sind. obwohl sie in unserer spur gefahren ist. ich schicke heute abend mal bilder wenn das geht. die polizei hat sich für meine aussage nicht interessiert. wenn sie gestanden hätte dann hätten wir einen ganz anderen schaden.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wittwo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

Leider kann ich kein Bild rein setzten da er eine url von mir haben will...


ich hoffe ihr wisst was ich meine..

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

www.imageshack.us ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wittwo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)


http://img19.imageshack.us/i/12121212n.jpg/

http://img705.imageshack.us/i/123123fu.jpg/

http://img851.imageshack.us/i/1231232313.jpg/

vielen Dank für den Tipp.

also das sind die Bilder vom Unfall. Hoffe ihr könnt euch das jetzt besser vorstellen. Wir haben den Audi.

-- Editiert am 13.05.2011 17:48

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SvenR
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo.

quote:
Hoffe ihr könnt euch das jetzt besser vorstellen. Wir haben den Audi.


Der Unfallhergang ist doch eindeutig. Nur der Audi kann mit dem VW kollidiert sein. Andernfalls hätte der VW den Audi an dessen linken Kotflügel treffen müssen. Wie soll der VW - unabhängig ob stehend oder langsam fahrend - mit seinem steifen Heck an dem Kotflügel des Audis vorbeigekommen sein, ohne diesen zu beschädigen? Dem Unfall muss eine Lenkbewegung der Audi-Fahrerin vorangegangen sein, oder der VW ist rückwärts gefahren, wovon aber nie die Rede war.

Grüße

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wittwo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo.

Ich habe einen Schaden am Kotflügel und an der Tür.
An den Bildern sieht man das der VW leicht nach rechts in Fahrtrichtung von ihm steht. Das heißt das der VW kurz vor der Kollision nach rechts gelenkt hat und damit sein heck an meins gekommen ist.
Weis ja das Heck dann weiter nach außen kommt. Mein Kotflügel ist auch weiter vorne eingedellt vom VW(auf den Bildern nicht zu sehen)

Oder seht ihr das anders?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Die Kollision erfolgte außerhalb des Sichtbereiches des VW-Fahrers.
Bremst man schneller, wenn man hört oder wenn man sieht und hört ?



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Der Audi hat eine Bewegung zur Fahrbahnmitte hin gemacht. Warum ist weder dem Post noch den Bildern zu entnehmen.

Ohne diese Bewegung wäre es jedoch nicht zur Berührung der beiden KfZ gekommen. Man wäer zwar dicht, jeoch ohne Berührung aneinander vorbeigefahren.



Gibt es irgendeine sinnvolle Erklärung für diese Bewegung zur Fahrbahnmitte hin?




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wittwo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

ich glaube das ist ein Thema worüber man bestimmt ewig diskutieren kann. also ich kann nur sagen.

wir haben einen Schaden am vorderen teil des Kotflügels und der erheblich schlimmere teil am hinteren Teil des Kotflügels und an der Tür.

Meine Freundin hatte keine hecktische Lenkbewegungen gemacht die ja dazu Notwendig ist um das hinzubekommen da ja die Geschwindigkeit sehr gering war. Ich bin der meinung das der VW im letzten moment noch in die Lücke wollte aber dadurch auch das heck des VW's näher an unser Fzg. gekommen ist. Denn der VW steht ja leicht schräg. erst am Kotflügel vorne getroffen und dann die lenkbewegung vom VW

Wie sieht das das Gericht?!??!?! doof gefragt. können die nicht auch sagen das der unfall hätte vermieden werden können wenn sie A an der Kreuzung gewartet hätte oder B in die Parklücke gefahren wäre...

?!?

Mfg



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:
können die nicht auch sagen das der unfall hätte vermieden werden können wenn sie A an der Kreuzung gewartet hätte oder B in die Parklücke gefahren wäre...

Klar.

Aber warum hätte sie an der Kreuzung warten sollen? Konnte sie euch überhapt von dort aus sehen???


Das Gericht könnte auch sagen der Unfall wäre nicht passiert, wenn ihr gar nicht durch die Straße gefahren wärt ...



quote:
Ich bin der meinung das der VW im letzten moment noch in die Lücke wollte aber dadurch auch das heck des VW's näher an unser Fzg. gekommen ist.

Das könnte natürlich sein.
Wäre aber irrelevant wenn euer Kfz in der Spur geblieben wäre ...

Also wird dummerweise das Gericht wohl auch auf eine Erklärung für die seltsame Position eures KfZ bestehen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wittwo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Wäre aber irrelevant wenn euer Kfz in der Spur geblieben wäre ...




äh?..Wir waren in unserer Spur. wir stehen zum Bordstein gerade. auf unserer Spur.?!?

soll ich auf dem Bordstein fahren damit sie genug platz hat, weil sie ja dummerweise geparkte autos in ihrer reihe hat oder wie?

quote:
Aber warum hätte sie an der Kreuzung warten sollen? Konnte sie euch überhapt von dort aus sehen???



Äh...natürlich. sie kam gerade auf uns zu...und sie hätte warten können weil man ja weis. enge straße, wäre besser zu warten..

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:
äh?..Wir waren in unserer Spur. wir stehen zum Bordstein gerade. auf unserer Spur.?!?

DAS sieht auf dem Foto aber ganz anders aus:
http://img40.imageshack.us/img40/6061/autospur.jpg
Ihr habt eine Abweichung von 15-18° zum Bordstein Richtung Fahrbahnmitte. Sprich es wurde nach links gefahren Richtung VW ...



quote:
sie kam gerade auf uns zu...und sie hätte warten können weil man ja weis. enge straße, wäre besser zu warten..

Also nicht aus einer Seitenstraße eingebogen an der Kreuzung?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wittwo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Ihr habt eine Abweichung von 15-18° zum Bordstein Richtung Fahrbahnmitte. Sprich es wurde nach links gefahren Richtung VW ...



Dann Zähl doch mal die Steine von dem Straßenbelag. es sind auf Bild

http://img40.imageshack.us/img40/6061/autospur.jpg

genau 3 Steine zum Fahrbahnrand

und auf dem anderen Bild wo da auto von hinten zu sehen ist:

http://img851.imageshack.us/i/1231232313.jpg/


sind es genau 3 Steine.

Wir standen nicht schräg!..Paralaxefehler?..Winkel von Kamera zum Auto?...


quote:
Also nicht aus einer Seitenstraße eingebogen an der Kreuzung?



nein, sie kam von gegenüber. hat uns 100% gesehen.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:
Dann Zähl doch mal die Steine von dem Straßenbelag.

Derartig unregelmäßig geformte Steine mit einer solch ungleichmäßigen Verlegung kann man nur schlecht zählen, da dies keine zuverlässige Berechnung erlaubt.

Man schaue auf die grüne Markierung bezüglich des Versatzes zum Bordstein ...

Wunderbar lässt sich das auch mittels de Fluchtpunktes aufzeigen (gelbe Linie)

http://img18.imageshack.us/img18/2803/autospur2.jpg
http://img708.imageshack.us/img708/9312/autospur3.jpg


Aber vor Gericht gibt es Sachverständige, die das mit spezieller Software berechnen und auf den cm genau ermitteln können.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.888 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen