Hallo im November ist mir einer auf dem Parkplatz gegen mein Auto hinten gefahren.
Der Schaden wurde über ein Gutachter abgerechnet Wiederbeschaffungswert 1500€ Restwert 100€
Es wurden mir 1400 überwiesen und der Schaden hat mich nicht gestört, da die Stoßstange nur leichte Kratzer hatte.
Bin dann mit dem Auto weitergefahren und gestern ist mir leider einer Rückwerts gegen die Front gefahren.
Der Schaden ist diesmal erheblich. Scheinwerfer rechts, Blinker rechts und Kotflügel rechts defekt.
Wollte fragen ob ich noch Recht auf Schadenerstattung habe bin ja nicht Schuld.
Vielen Dank
Nach Wirtschaftlichen Totalschaden noch ein Unfall passiert.
3. Februar 2021
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Frage vom 3. Februar 2021 | 08:14
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Nach Wirtschaftlichen Totalschaden noch ein Unfall passiert.
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 3. Februar 2021 | 08:27
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Ja. Jedoch kann der geringer ausfallen, als gedachtZitatWollte fragen ob ich noch Recht auf Schadenerstattung habe bin ja nicht Schuld. :
-- Editiert von radfahrer999 am 03.02.2021 08:28
#2
Antwort vom 3. Februar 2021 | 08:30
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Ja. Jedoch kann der geringer ausfallen, als gedachtZitatWollte fragen ob ich noch Recht auf Schadenerstattung habe bin ja nicht Schuld. :
-- Editiert von radfahrer999 am 03.02.2021 08:28
Wollte den schaden reparieren lassen, da ich das Auto noch behalten möchte.
-- Editiert von Peter865 am 03.02.2021 08:32
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#3
Antwort vom 3. Februar 2021 | 08:38
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Wird imho so nicht funktionieren...ZitatWollte den schaden reparieren lassen. :
da in deinem Beispiel Zahlen fehlen, formuliere ich Annahmen:
Davon ausgehend, dass der Schaden 2500€ ist und der Wiederbeschaffungswert bei 1500 € liegt und damit gleichgeblieben ist, sich jedoch der Restwert durch den Unfall halbiert hat, ergibt sich:
2500 € Schaden
1500 € Wiederbeschaffungwert
= Wiederbeschaffungswert ist anzunehmen
1500 € Wiederbeschaffung
./1400 € bereits erhaltene Auszahlung
= 100 € Schaden
./. 50€ Restwert
= 50€ von der Versicherung
Jetzt überleg mal wie weit die Reparatur mit 50€ kommt...
#4
Antwort vom 3. Februar 2021 | 08:43
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Wird imho so nicht funktionieren...ZitatWollte den schaden reparieren lassen. :
da in deinem Beispiel Zahlen fehlen, formuliere ich Annahmen:
Davon ausgehend, dass der Schaden 2500€ ist und der Wiederbeschaffungswert bei 1500 € liegt und damit gleichgeblieben ist, sich jedoch der Restwert durch den Unfall halbiert hat, ergibt sich:
2500 € Schaden
1500 € Wiederbeschaffungwert
= Wiederbeschaffungswert ist anzunehmen
1500 € Wiederbeschaffung
./1400 € bereits erhaltene Auszahlung
= 100 € Schaden
./. 50€ Restwert
= 50€ von der Versicherung
Jetzt überleg mal wie weit die Reparatur mit 50€ kommt...
Habe in anderen Foren gelesen das trotzdem auch nach dem 2. Wirtschaftlichem Totalschaden der
gleiche Restwert bezahlt wurde.
Mein Auto hatte ja nichts beim ersten Unfall konnte man fast nichts sehen.
#5
Antwort vom 3. Februar 2021 | 09:08
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 280x hilfreich)
In anderen Foren kannst Du auch lesen, dass Versicherungen auch Strafanzeige wegen Betrug erstatten.ZitatHabe in anderen Foren gelesen das trotzdem auch nach dem 2. Wirtschaftlichem Totalschaden der :
gleiche Restwert bezahlt wurde.
#6
Antwort vom 3. Februar 2021 | 09:16
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:In anderen Foren kannst Du auch lesen, dass Versicherungen auch Strafanzeige wegen Betrug erstatten.ZitatHabe in anderen Foren gelesen das trotzdem auch nach dem 2. Wirtschaftlichem Totalschaden der :
gleiche Restwert bezahlt wurde.
Aber das kann es doch nicht sein das einer gegen mein Auto fährt und ich nichts bekomme.
#7
Antwort vom 3. Februar 2021 | 09:23
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Es kann aber auch nicht sein, dass ein vorhandener Schaden doppelt abgerechnet wird....ZitatAber das kann es doch nicht sein das einer gegen mein Auto fährt und ich nichts bekomme. :
#8
Antwort vom 3. Februar 2021 | 09:50
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatAber das kann es doch nicht sein das einer gegen mein Auto fährt und ich nichts bekomme. :
Etwas kaputtes kann man nicht mehr kaputt machen.
Und wenn etwas zerstört wird, das wirtschaftlich wertlos ist, dann ist kein erstetzbarer Schaden entstanden.
#9
Antwort vom 3. Februar 2021 | 09:54
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatAber das kann es doch nicht sein das einer gegen mein Auto fährt und ich nichts bekomme. :
Das ist auch nicht so. Bis jetzt sind leider alle Antworten falsch.
Wende dich am besten an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
gruß charly
#10
Antwort vom 3. Februar 2021 | 10:13
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Es wird einfach das gleiche Prozedere erneut durchgezogen, Gutachter, Bewertung, Abrechnung
Nur mit dem Unterschied, dass die Werte aufgrund des Vorschadens - welcher natürlich anzugeben ist- erheblich geringer Ausfallen werden...
#11
Antwort vom 3. Februar 2021 | 10:22
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatNur mit dem Unterschied, dass die Werte aufgrund des Vorschadens - welcher natürlich anzugeben ist- erheblich geringer Ausfallen werden... :
Das muss keinesfalls der Fall sein und `erheblich` ist eher unwahrscheinlich.
Aber die Werte bekommt man vom Sachverständigen sobald das Gutachten fertig ist.
Und ja, den Vorschaden auf jeden Fall dem SV mitteilen.
gruß charly
#12
Antwort vom 3. Februar 2021 | 10:24
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 280x hilfreich)
Ah ja. Und hast Du auch eine Begründung?ZitatDas ist auch nicht so. Bis jetzt sind leider alle Antworten falsch. :
#13
Antwort vom 3. Februar 2021 | 11:03
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
Zitat:Ah ja. Und hast Du auch eine Begründung?ZitatDas ist auch nicht so. Bis jetzt sind leider alle Antworten falsch. :
ZitatIn anderen Foren kannst Du auch lesen, dass Versicherungen auch Strafanzeige wegen Betrug erstatten. :
Vielleicht begründest du mal warum du dem TE indirekt eine Straftat vorwirfst!?
gruß charly
#14
Antwort vom 3. Februar 2021 | 12:30
Von
Status: Weiser (16994 Beiträge, 5896x hilfreich)
korrekt.ZitatDas ist auch nicht so. Bis jetzt sind leider alle Antworten falsch. :
So wird es laufen:
ZitatEs wird einfach das gleiche Prozedere erneut durchgezogen, Gutachter, Bewertung, Abrechnung :
Ausserdem darf, wenn der Wagen instand gesetzt wird, der Wiederbeschaffungswert, bei der Regulierung, auch leicht überschritten werden.
#15
Antwort vom 3. Februar 2021 | 14:11
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen dank für die Antworten.
#16
Antwort vom 3. Februar 2021 | 17:53
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatWollte den schaden reparieren lassen, da ich das Auto noch behalten möchte. :
Wie wichtig ist dir das?
gruß charly
#17
Antwort vom 3. Februar 2021 | 18:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
ZitatSo wird es laufen: :
ZitatEs wird einfach das gleiche Prozedere erneut durchgezogen, Gutachter, Bewertung, Abrechnung :
Sollte aber der erste Gutachter den Restwert nicht zu Gunsten des Geschädigten viel zu tief angesetzt haben, dann ist das Ergebnis vorhersehbar:
Wert vor dem Unfall: 100€
Restwert: 50€
Schadenersatzanspruch: 50€
Natürlich ist es denkbar, dass der neue Gutachter den Vorschaden etwas anders bewertet und einen Wert vor dem Unfall von 200-300€, mit viel Glück auch mit 500€ annimmt. Dann bekommt man entsprechend mehr. Man sollte jedoch nicht erwarten, erneut 1.400€ zu bekommen.
Das Problem bei der Sache ist dann allerdings, dass der Schaden wahrscheinlich die Bagatellgrenze (700€) unterschreitet und man dann möglicherweise die Kosten für den Gutachter nicht ersetzt bekommt. Wenn das passiert, dann zahlt man am Ende noch drauf.
Und wenn dann noch der alte Totalschaden in der HIS-Datenbank gespeichert wurde und die gegnerische Versicherung durch eine Abfrage Kenntnis davon erhält, dann kann der Schuss auch richtig nach hinten losgehen.
ZitatAusserdem darf, wenn der Wagen instand gesetzt wird, der Wiederbeschaffungswert, bei der Regulierung, auch leicht überschritten werden. :
Bei einem Wiederbeschaffungswert von 100€, mit Glück bei 500€ und einem Schaden der offenbar höher ist als der erste Schaden (1.400€ ) wird das nichts.
#18
Antwort vom 3. Februar 2021 | 18:48
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatSollte aber der erste Gutachter den Restwert nicht zu Gunsten des Geschädigten viel zu tief angesetzt haben, dann ist das Ergebnis vorhersehbar:............................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................ :
ZitatDas ist auch nicht so. Bis jetzt sind leider alle Antworten falsch. :
Das gilt leider auch für diese Antwort.
gruß charly
-- Editiert von charlyt4 am 03.02.2021 18:49
#19
Antwort vom 3. Februar 2021 | 19:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
ZitatDas gilt leider auch für diese Antwort. :
Aha und die richtige Antwort möchtest Du für Dich behalten?
#20
Antwort vom 3. Februar 2021 | 19:48
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
Zitat:ZitatDas gilt leider auch für diese Antwort. :
Aha und die richtige Antwort möchtest Du für Dich behalten?
Nö, aber die richtige Antwort gab es schon von unserem `Versicherungsfachmann` in Post # 10!
Aber vielleicht kannst du ja mal für deine Thesen die rechtlichen Grundlagen nennen.
ZitatSollte aber der erste Gutachter den Restwert nicht zu Gunsten des Geschädigten viel zu tief angesetzt haben, dann ist das Ergebnis vorhersehbar: :
Wert vor dem Unfall: 100€
Restwert: 50€
Schadenersatzanspruch: 50€
Falsch!
ZitatNatürlich ist es denkbar, dass der neue Gutachter den Vorschaden etwas anders bewertet und einen Wert vor dem Unfall von 200-300€, mit viel Glück auch mit 500€ annimmt. :
Wieder falsch!
ZitatDas Problem bei der Sache ist dann allerdings, dass der Schaden wahrscheinlich die Bagatellgrenze (700€ unterschreitet und man dann möglicherweise die Kosten für den Gutachter nicht ersetzt bekommt. Wenn das passiert, dann zahlt man am Ende noch drauf. :
Total falsch! (Und zeigt, das man von der Thematik und dem Sachverhalt wenig bis --- Ahnung hat)
ZitatUnd wenn dann noch der alte Totalschaden in der HIS-Datenbank gespeichert wurde und die gegnerische Versicherung durch eine Abfrage Kenntnis davon erhält, dann kann der Schuss auch richtig nach hinten losgehen. :
Was wäre denn der `Schuss nach hinten`?
ZitatBei einem Wiederbeschaffungswert von 100€, mit Glück bei 500€ und einem Schaden der offenbar höher ist als der erste Schaden (1.400€ ) wird das nichts. :
Du kannst uns bestimmt erklären, woher du den aktuellen Wiederbeschaffungswert kennst???
gruß charly
#21
Antwort vom 3. Februar 2021 | 20:47
Von
Status: Weiser (16994 Beiträge, 5896x hilfreich)
Falsch.ZitatSollte aber der erste Gutachter den Restwert nicht zu Gunsten des Geschädigten viel zu tief angesetzt haben, dann ist das Ergebnis vorhersehbar: :
Wert vor dem Unfall: 100€
Restwert: 50€
Schadenersatzanspruch: 50€
Beim vorherigen Schaden wurde ein Restwert festgestellt. Dazu wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Restwertbörse bemüht.
Das ist für den jetzigen Fall völlig unerheblich.
Jetzt wird ein Gutachter einen Wiederbeschaffungswert feststellen, dieser KANN (und wird es auch sehr wahrscheinlich) erheblich vom vorher festgestellte Restwert abweichen. Es KANN natürlich auch sein, dass der Wagen nur noch 100€ wert ist, das kann man hier so nicht beurteilen. Das wird der Gutachter berechnen. Selbstverständlich wird der Vorschaden hier wertmindernd berücksichtigt werden. Wie stark?............. Das wird sich dann herausstellen.
Hier einen Bagatellschaden zu sehen.............kann ich nicht nachvollziehen.
Meine Prognose: Wenn der WBW vor dem ersten Unfall bei 1500€ lag, dann schätze ich, dass er mit beschädigter Stoßstange bei ca. 1000€ liegen wird. Der Restwert jetzt, wahrscheinlich bei nahezu 0.
Aufkäufer werden wohl erneut so um 100€ bieten, Also wird die Versicherung (ohne Reparatur) ca. 900€ zahlen müssen. Da solche Fahrzeuge nicht bei serösen Händlern verkauft werden, wird auch hier die MwSt nicht abgezogen werden, denn um einen gleichwertigen Wagen zu kaufen wird man diesen wohl von Privat kaufen.
Wird der Wagen repariert werden, dann können auch Kosten von ca.1100€ erstattet werden.
#22
Antwort vom 4. Februar 2021 | 00:48
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Falsch.ZitatSollte aber der erste Gutachter den Restwert nicht zu Gunsten des Geschädigten viel zu tief angesetzt haben, dann ist das Ergebnis vorhersehbar: :
Wert vor dem Unfall: 100€
Restwert: 50€
Schadenersatzanspruch: 50€
Beim vorherigen Schaden wurde ein Restwert festgestellt. Dazu wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Restwertbörse bemüht.
Das ist für den jetzigen Fall völlig unerheblich.
Jetzt wird ein Gutachter einen Wiederbeschaffungswert feststellen, dieser KANN (und wird es auch sehr wahrscheinlich) erheblich vom vorher festgestellte Restwert abweichen. Es KANN natürlich auch sein, dass der Wagen nur noch 100€ wert ist, das kann man hier so nicht beurteilen. Das wird der Gutachter berechnen. Selbstverständlich wird der Vorschaden hier wertmindernd berücksichtigt werden. Wie stark?............. Das wird sich dann herausstellen.
Hier einen Bagatellschaden zu sehen.............kann ich nicht nachvollziehen.
Meine Prognose: Wenn der WBW vor dem ersten Unfall bei 1500€ lag, dann schätze ich, dass er mit beschädigter Stoßstange bei ca. 1000€ liegen wird. Der Restwert jetzt, wahrscheinlich bei nahezu 0.
Aufkäufer werden wohl erneut so um 100€ bieten, Also wird die Versicherung (ohne Reparatur) ca. 900€ zahlen müssen. Da solche Fahrzeuge nicht bei serösen Händlern verkauft werden, wird auch hier die MwSt nicht abgezogen werden, denn um einen gleichwertigen Wagen zu kaufen wird man diesen wohl von Privat kaufen.
Wird der Wagen repariert werden, dann können auch Kosten von ca.1100€ erstattet werden.
Ja habe mehrere Gutachter gefragt das stimmt.
#23
Antwort vom 25. Februar 2021 | 22:38
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Zitat:Falsch.ZitatSollte aber der erste Gutachter den Restwert nicht zu Gunsten des Geschädigten viel zu tief angesetzt haben, dann ist das Ergebnis vorhersehbar: :
Wert vor dem Unfall: 100€
Restwert: 50€
Schadenersatzanspruch: 50€
Beim vorherigen Schaden wurde ein Restwert festgestellt. Dazu wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Restwertbörse bemüht.
Das ist für den jetzigen Fall völlig unerheblich.
Jetzt wird ein Gutachter einen Wiederbeschaffungswert feststellen, dieser KANN (und wird es auch sehr wahrscheinlich) erheblich vom vorher festgestellte Restwert abweichen. Es KANN natürlich auch sein, dass der Wagen nur noch 100€ wert ist, das kann man hier so nicht beurteilen. Das wird der Gutachter berechnen. Selbstverständlich wird der Vorschaden hier wertmindernd berücksichtigt werden. Wie stark?............. Das wird sich dann herausstellen.
Hier einen Bagatellschaden zu sehen.............kann ich nicht nachvollziehen.
Meine Prognose: Wenn der WBW vor dem ersten Unfall bei 1500€ lag, dann schätze ich, dass er mit beschädigter Stoßstange bei ca. 1000€ liegen wird. Der Restwert jetzt, wahrscheinlich bei nahezu 0.
Aufkäufer werden wohl erneut so um 100€ bieten, Also wird die Versicherung (ohne Reparatur) ca. 900€ zahlen müssen. Da solche Fahrzeuge nicht bei serösen Händlern verkauft werden, wird auch hier die MwSt nicht abgezogen werden, denn um einen gleichwertigen Wagen zu kaufen wird man diesen wohl von Privat kaufen.
Wird der Wagen repariert werden, dann können auch Kosten von ca.1100€ erstattet werden.
Ja habe mehrere Gutachter gefragt das stimmt.
Hat alles so gestimmt Versicherung bezahlt mir den Restwert 950€.
Alle Vorschäden wurden angegeben.
Reparatur beläuft sich auf 5000€ mit Mehrwertsteuer.
Vielen Dank.
#24
Antwort vom 26. Februar 2021 | 11:27
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4211x hilfreich)
ZitatReparatur beläuft sich auf 5000€ mit Mehrwertsteuer. :
Also doch mal Zeit für einen neuen Gebrauchten.
Danke für die Rückmeldung.
#25
Antwort vom 27. Februar 2021 | 03:02
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:ZitatReparatur beläuft sich auf 5000€ mit Mehrwertsteuer. :
Also doch mal Zeit für einen neuen Gebrauchten.
Danke für die Rückmeldung.
Ja wenn der TÜV abgelaufen ist dann einen neuen :-)
Habe das Auto jetzt mit gebrauchten Teilen selber repariert.
VG
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