Nach Wirtschaftlichen Totalschaden noch ein Unfall passiert.

3. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Peter865
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Nach Wirtschaftlichen Totalschaden noch ein Unfall passiert.

Hallo im November ist mir einer auf dem Parkplatz gegen mein Auto hinten gefahren.

Der Schaden wurde über ein Gutachter abgerechnet Wiederbeschaffungswert 1500€ Restwert 100€

Es wurden mir 1400 überwiesen und der Schaden hat mich nicht gestört, da die Stoßstange nur leichte Kratzer hatte.

Bin dann mit dem Auto weitergefahren und gestern ist mir leider einer Rückwerts gegen die Front gefahren.

Der Schaden ist diesmal erheblich. Scheinwerfer rechts, Blinker rechts und Kotflügel rechts defekt.

Wollte fragen ob ich noch Recht auf Schadenerstattung habe bin ja nicht Schuld.

Vielen Dank

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Peter865):
Wollte fragen ob ich noch Recht auf Schadenerstattung habe bin ja nicht Schuld.
Ja. Jedoch kann der geringer ausfallen, als gedacht

-- Editiert von radfahrer999 am 03.02.2021 08:28

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Peter865
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Peter865):
Wollte fragen ob ich noch Recht auf Schadenerstattung habe bin ja nicht Schuld.
Ja. Jedoch kann der geringer ausfallen, als gedacht

-- Editiert von radfahrer999 am 03.02.2021 08:28



Wollte den schaden reparieren lassen, da ich das Auto noch behalten möchte.

-- Editiert von Peter865 am 03.02.2021 08:32

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Peter865):
Wollte den schaden reparieren lassen.
Wird imho so nicht funktionieren...

da in deinem Beispiel Zahlen fehlen, formuliere ich Annahmen:
Davon ausgehend, dass der Schaden 2500€ ist und der Wiederbeschaffungswert bei 1500 € liegt und damit gleichgeblieben ist, sich jedoch der Restwert durch den Unfall halbiert hat, ergibt sich:

2500 € Schaden
1500 € Wiederbeschaffungwert
= Wiederbeschaffungswert ist anzunehmen

1500 € Wiederbeschaffung
./1400 € bereits erhaltene Auszahlung
= 100 € Schaden
./. 50€ Restwert
= 50€ von der Versicherung

Jetzt überleg mal wie weit die Reparatur mit 50€ kommt...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Peter865
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Peter865):
Wollte den schaden reparieren lassen.
Wird imho so nicht funktionieren...

da in deinem Beispiel Zahlen fehlen, formuliere ich Annahmen:
Davon ausgehend, dass der Schaden 2500€ ist und der Wiederbeschaffungswert bei 1500 € liegt und damit gleichgeblieben ist, sich jedoch der Restwert durch den Unfall halbiert hat, ergibt sich:

2500 € Schaden
1500 € Wiederbeschaffungwert
= Wiederbeschaffungswert ist anzunehmen

1500 € Wiederbeschaffung
./1400 € bereits erhaltene Auszahlung
= 100 € Schaden
./. 50€ Restwert
= 50€ von der Versicherung

Jetzt überleg mal wie weit die Reparatur mit 50€ kommt...




Habe in anderen Foren gelesen das trotzdem auch nach dem 2. Wirtschaftlichem Totalschaden der
gleiche Restwert bezahlt wurde.

Mein Auto hatte ja nichts beim ersten Unfall konnte man fast nichts sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Peter865):
Habe in anderen Foren gelesen das trotzdem auch nach dem 2. Wirtschaftlichem Totalschaden der
gleiche Restwert bezahlt wurde.
In anderen Foren kannst Du auch lesen, dass Versicherungen auch Strafanzeige wegen Betrug erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Peter865
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Peter865):
Habe in anderen Foren gelesen das trotzdem auch nach dem 2. Wirtschaftlichem Totalschaden der
gleiche Restwert bezahlt wurde.
In anderen Foren kannst Du auch lesen, dass Versicherungen auch Strafanzeige wegen Betrug erstatten.


Aber das kann es doch nicht sein das einer gegen mein Auto fährt und ich nichts bekomme.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Peter865):
Aber das kann es doch nicht sein das einer gegen mein Auto fährt und ich nichts bekomme.
Es kann aber auch nicht sein, dass ein vorhandener Schaden doppelt abgerechnet wird....

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Peter865):
Aber das kann es doch nicht sein das einer gegen mein Auto fährt und ich nichts bekomme.

Etwas kaputtes kann man nicht mehr kaputt machen.
Und wenn etwas zerstört wird, das wirtschaftlich wertlos ist, dann ist kein erstetzbarer Schaden entstanden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Peter865):
Aber das kann es doch nicht sein das einer gegen mein Auto fährt und ich nichts bekomme.


Das ist auch nicht so. Bis jetzt sind leider alle Antworten falsch.

Wende dich am besten an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#10
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Es wird einfach das gleiche Prozedere erneut durchgezogen, Gutachter, Bewertung, Abrechnung

Nur mit dem Unterschied, dass die Werte aufgrund des Vorschadens - welcher natürlich anzugeben ist- erheblich geringer Ausfallen werden...


1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Nur mit dem Unterschied, dass die Werte aufgrund des Vorschadens - welcher natürlich anzugeben ist- erheblich geringer Ausfallen werden...


Das muss keinesfalls der Fall sein und `erheblich` ist eher unwahrscheinlich.

Aber die Werte bekommt man vom Sachverständigen sobald das Gutachten fertig ist.
Und ja, den Vorschaden auf jeden Fall dem SV mitteilen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Das ist auch nicht so. Bis jetzt sind leider alle Antworten falsch.
Ah ja. Und hast Du auch eine Begründung?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von charlyt4):
Das ist auch nicht so. Bis jetzt sind leider alle Antworten falsch.
Ah ja. Und hast Du auch eine Begründung?



Zitat (von user08154711):
In anderen Foren kannst Du auch lesen, dass Versicherungen auch Strafanzeige wegen Betrug erstatten.


Vielleicht begründest du mal warum du dem TE indirekt eine Straftat vorwirfst!?



gruß charly

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Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Das ist auch nicht so. Bis jetzt sind leider alle Antworten falsch.
korrekt.
So wird es laufen:
Zitat (von Lazyboy):
Es wird einfach das gleiche Prozedere erneut durchgezogen, Gutachter, Bewertung, Abrechnung


Ausserdem darf, wenn der Wagen instand gesetzt wird, der Wiederbeschaffungswert, bei der Regulierung, auch leicht überschritten werden.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Peter865
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen dank für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Peter865):
Wollte den schaden reparieren lassen, da ich das Auto noch behalten möchte.



Wie wichtig ist dir das?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
So wird es laufen:
Zitat (von Lazyboy):
Es wird einfach das gleiche Prozedere erneut durchgezogen, Gutachter, Bewertung, Abrechnung


Sollte aber der erste Gutachter den Restwert nicht zu Gunsten des Geschädigten viel zu tief angesetzt haben, dann ist das Ergebnis vorhersehbar:

Wert vor dem Unfall: 100€
Restwert: 50€

Schadenersatzanspruch: 50€

Natürlich ist es denkbar, dass der neue Gutachter den Vorschaden etwas anders bewertet und einen Wert vor dem Unfall von 200-300€, mit viel Glück auch mit 500€ annimmt. Dann bekommt man entsprechend mehr. Man sollte jedoch nicht erwarten, erneut 1.400€ zu bekommen.

Das Problem bei der Sache ist dann allerdings, dass der Schaden wahrscheinlich die Bagatellgrenze (700€) unterschreitet und man dann möglicherweise die Kosten für den Gutachter nicht ersetzt bekommt. Wenn das passiert, dann zahlt man am Ende noch drauf.

Und wenn dann noch der alte Totalschaden in der HIS-Datenbank gespeichert wurde und die gegnerische Versicherung durch eine Abfrage Kenntnis davon erhält, dann kann der Schuss auch richtig nach hinten losgehen.

Zitat (von -Laie-):
Ausserdem darf, wenn der Wagen instand gesetzt wird, der Wiederbeschaffungswert, bei der Regulierung, auch leicht überschritten werden.


Bei einem Wiederbeschaffungswert von 100€, mit Glück bei 500€ und einem Schaden der offenbar höher ist als der erste Schaden (1.400€ ) wird das nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von hh):
Sollte aber der erste Gutachter den Restwert nicht zu Gunsten des Geschädigten viel zu tief angesetzt haben, dann ist das Ergebnis vorhersehbar:............................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................



Zitat (von charlyt4):
Das ist auch nicht so. Bis jetzt sind leider alle Antworten falsch.



Das gilt leider auch für diese Antwort.



gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 03.02.2021 18:49

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Das gilt leider auch für diese Antwort.


Aha und die richtige Antwort möchtest Du für Dich behalten?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von charlyt4):
Das gilt leider auch für diese Antwort.


Aha und die richtige Antwort möchtest Du für Dich behalten?



Nö, aber die richtige Antwort gab es schon von unserem `Versicherungsfachmann` in Post # 10!


Aber vielleicht kannst du ja mal für deine Thesen die rechtlichen Grundlagen nennen.


Zitat (von hh):
Sollte aber der erste Gutachter den Restwert nicht zu Gunsten des Geschädigten viel zu tief angesetzt haben, dann ist das Ergebnis vorhersehbar:

Wert vor dem Unfall: 100€
Restwert: 50€

Schadenersatzanspruch: 50€


Falsch!

Zitat (von hh):
Natürlich ist es denkbar, dass der neue Gutachter den Vorschaden etwas anders bewertet und einen Wert vor dem Unfall von 200-300€, mit viel Glück auch mit 500€ annimmt.


Wieder falsch!

Zitat (von hh):
Das Problem bei der Sache ist dann allerdings, dass der Schaden wahrscheinlich die Bagatellgrenze (700€ ;) unterschreitet und man dann möglicherweise die Kosten für den Gutachter nicht ersetzt bekommt. Wenn das passiert, dann zahlt man am Ende noch drauf.


Total falsch! (Und zeigt, das man von der Thematik und dem Sachverhalt wenig bis --- Ahnung hat)


Zitat (von hh):
Und wenn dann noch der alte Totalschaden in der HIS-Datenbank gespeichert wurde und die gegnerische Versicherung durch eine Abfrage Kenntnis davon erhält, dann kann der Schuss auch richtig nach hinten losgehen.


Was wäre denn der `Schuss nach hinten`?


Zitat (von hh):
Bei einem Wiederbeschaffungswert von 100€, mit Glück bei 500€ und einem Schaden der offenbar höher ist als der erste Schaden (1.400€ ) wird das nichts.


Du kannst uns bestimmt erklären, woher du den aktuellen Wiederbeschaffungswert kennst???




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von hh):
Sollte aber der erste Gutachter den Restwert nicht zu Gunsten des Geschädigten viel zu tief angesetzt haben, dann ist das Ergebnis vorhersehbar:

Wert vor dem Unfall: 100€
Restwert: 50€

Schadenersatzanspruch: 50€
Falsch.
Beim vorherigen Schaden wurde ein Restwert festgestellt. Dazu wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Restwertbörse bemüht.
Das ist für den jetzigen Fall völlig unerheblich.
Jetzt wird ein Gutachter einen Wiederbeschaffungswert feststellen, dieser KANN (und wird es auch sehr wahrscheinlich) erheblich vom vorher festgestellte Restwert abweichen. Es KANN natürlich auch sein, dass der Wagen nur noch 100€ wert ist, das kann man hier so nicht beurteilen. Das wird der Gutachter berechnen. Selbstverständlich wird der Vorschaden hier wertmindernd berücksichtigt werden. Wie stark?............. Das wird sich dann herausstellen.
Hier einen Bagatellschaden zu sehen.............kann ich nicht nachvollziehen.

Meine Prognose: Wenn der WBW vor dem ersten Unfall bei 1500€ lag, dann schätze ich, dass er mit beschädigter Stoßstange bei ca. 1000€ liegen wird. Der Restwert jetzt, wahrscheinlich bei nahezu 0.
Aufkäufer werden wohl erneut so um 100€ bieten, Also wird die Versicherung (ohne Reparatur) ca. 900€ zahlen müssen. Da solche Fahrzeuge nicht bei serösen Händlern verkauft werden, wird auch hier die MwSt nicht abgezogen werden, denn um einen gleichwertigen Wagen zu kaufen wird man diesen wohl von Privat kaufen.
Wird der Wagen repariert werden, dann können auch Kosten von ca.1100€ erstattet werden.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Peter865
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von hh):
Sollte aber der erste Gutachter den Restwert nicht zu Gunsten des Geschädigten viel zu tief angesetzt haben, dann ist das Ergebnis vorhersehbar:

Wert vor dem Unfall: 100€
Restwert: 50€

Schadenersatzanspruch: 50€
Falsch.
Beim vorherigen Schaden wurde ein Restwert festgestellt. Dazu wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Restwertbörse bemüht.
Das ist für den jetzigen Fall völlig unerheblich.
Jetzt wird ein Gutachter einen Wiederbeschaffungswert feststellen, dieser KANN (und wird es auch sehr wahrscheinlich) erheblich vom vorher festgestellte Restwert abweichen. Es KANN natürlich auch sein, dass der Wagen nur noch 100€ wert ist, das kann man hier so nicht beurteilen. Das wird der Gutachter berechnen. Selbstverständlich wird der Vorschaden hier wertmindernd berücksichtigt werden. Wie stark?............. Das wird sich dann herausstellen.
Hier einen Bagatellschaden zu sehen.............kann ich nicht nachvollziehen.

Meine Prognose: Wenn der WBW vor dem ersten Unfall bei 1500€ lag, dann schätze ich, dass er mit beschädigter Stoßstange bei ca. 1000€ liegen wird. Der Restwert jetzt, wahrscheinlich bei nahezu 0.
Aufkäufer werden wohl erneut so um 100€ bieten, Also wird die Versicherung (ohne Reparatur) ca. 900€ zahlen müssen. Da solche Fahrzeuge nicht bei serösen Händlern verkauft werden, wird auch hier die MwSt nicht abgezogen werden, denn um einen gleichwertigen Wagen zu kaufen wird man diesen wohl von Privat kaufen.
Wird der Wagen repariert werden, dann können auch Kosten von ca.1100€ erstattet werden.




Ja habe mehrere Gutachter gefragt das stimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Peter865
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Peter865):
Zitat (von -Laie-):
Zitat (von hh):
Sollte aber der erste Gutachter den Restwert nicht zu Gunsten des Geschädigten viel zu tief angesetzt haben, dann ist das Ergebnis vorhersehbar:

Wert vor dem Unfall: 100€
Restwert: 50€

Schadenersatzanspruch: 50€
Falsch.
Beim vorherigen Schaden wurde ein Restwert festgestellt. Dazu wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Restwertbörse bemüht.
Das ist für den jetzigen Fall völlig unerheblich.
Jetzt wird ein Gutachter einen Wiederbeschaffungswert feststellen, dieser KANN (und wird es auch sehr wahrscheinlich) erheblich vom vorher festgestellte Restwert abweichen. Es KANN natürlich auch sein, dass der Wagen nur noch 100€ wert ist, das kann man hier so nicht beurteilen. Das wird der Gutachter berechnen. Selbstverständlich wird der Vorschaden hier wertmindernd berücksichtigt werden. Wie stark?............. Das wird sich dann herausstellen.
Hier einen Bagatellschaden zu sehen.............kann ich nicht nachvollziehen.

Meine Prognose: Wenn der WBW vor dem ersten Unfall bei 1500€ lag, dann schätze ich, dass er mit beschädigter Stoßstange bei ca. 1000€ liegen wird. Der Restwert jetzt, wahrscheinlich bei nahezu 0.
Aufkäufer werden wohl erneut so um 100€ bieten, Also wird die Versicherung (ohne Reparatur) ca. 900€ zahlen müssen. Da solche Fahrzeuge nicht bei serösen Händlern verkauft werden, wird auch hier die MwSt nicht abgezogen werden, denn um einen gleichwertigen Wagen zu kaufen wird man diesen wohl von Privat kaufen.
Wird der Wagen repariert werden, dann können auch Kosten von ca.1100€ erstattet werden.




Ja habe mehrere Gutachter gefragt das stimmt.




Hat alles so gestimmt Versicherung bezahlt mir den Restwert 950€.

Alle Vorschäden wurden angegeben.

Reparatur beläuft sich auf 5000€ mit Mehrwertsteuer.


Vielen Dank.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Peter865):
Reparatur beläuft sich auf 5000€ mit Mehrwertsteuer.


Also doch mal Zeit für einen neuen Gebrauchten. ;)

Danke für die Rückmeldung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Peter865
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Peter865):
Reparatur beläuft sich auf 5000€ mit Mehrwertsteuer.


Also doch mal Zeit für einen neuen Gebrauchten. ;)

Danke für die Rückmeldung.


Ja wenn der TÜV abgelaufen ist dann einen neuen :-)

Habe das Auto jetzt mit gebrauchten Teilen selber repariert.

VG

0x Hilfreiche Antwort

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