Hallo zusammen,
im Dezember 2017 habe ich meinen Job aufgegeben um ein Jahr in Spanien zu arbeiten.
Meine Wohnung habe ich in diesem Zeitraum untervermietet und ich war in Spanien gesetzlich krankenversichert.
Während des Jahres 2018 hatte ich 3-4 Mal Kontakt mit der Krankenkasse, sie wussten, dass ich mich im Ausland aufhalte und wieder nach Deutschland zurückkehren würde. Ich wurde bei den Gesprächen nicht über eine freiwillige Mitgliedschaft aufgeklärt, noch wurde mir irgendetwas über eine Nachzahlung mitgeteilt.(Weder schriftlich noch telefonisch) Nun habe ich einen neuen Job in Deutschland angetreten und direkt einen Brief erhalten, mit der Aufforderung über 10k innerhalb einer Woche nachzuzahlen.
Mich wundert es, dass mir während der Telefonaten nie etwas gesagt wurde.
Ich würde mich über Rat sehr freuen, welchen Handlungsspielraum habe ich denn in dieser Situation, komplett abwenden? Betrag runterdrücken da ich faktisch nicht in Deutschland gelebt habe!?(Gehaltsabrechnungen/Mietvertrag vorhanden)
Vielen Dank
-- Editiert von Moderator am 28.02.2019 12:53
-- Thema wurde verschoben am 28.02.2019 12:53
Nach einem Jahr Auslandsaufenthalt verlangt die Krankenkasse fünfstelligen Betrag
27. Februar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 27. Februar 2019 | 00:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach einem Jahr Auslandsaufenthalt verlangt die Krankenkasse fünfstelligen Betrag
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 27. Februar 2019 | 03:04
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3089x hilfreich)
Aber in Deutschland haben Sie sich nicht abgemeldet? Oder weiterhin einen Wohnsitz gehabt?
Grundsätzlich besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht - und das weiß mittlerweile jeder. Die Krankenkasse muß Ihnen auch nicht hinterherlaufen - Sie sind dafür verantwortlich, daß Sie ordentlich abgemeldet sind und alles. Ist das geschehen?
#2
Antwort vom 27. Februar 2019 | 08:11
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatGrundsätzlich besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht - und das weiß mittlerweile jeder. :
Na ja, aber nicht jeder weiß, dass man die KK besser nachweislich von gewissen Umständen - hier Auslandsaufenthalt verbunden mit einer (kranken)versicherungspflichtigen Arbeit - hinweisen muss.
Und hier spätestens
ZitatWährend des Jahres 2018 hatte ich 3-4 Mal Kontakt mit der Krankenkasse, sie wussten, dass ich mich im Ausland aufhalte :
hätte die KK auch mal was sagen/schreiben können.
@TE
Haben sie nachweislich die KK informiert, dass Sie im Ausland sind und dort (kranken)versicherungspflichtig arbeiten?
Waren Sie noch in Deutschland gemeldet?
Normaler Weise sind die KK sehr entgegenkommend. Nehmen Sie den Brief der KK, alle Versicherungsunterlagen aus der spanischen Zeit und klären Sie das persönlich.
Und jetzt?
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