Nachträglicher Krankenkassenbetrag

5. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Phantomknight
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträglicher Krankenkassenbetrag

Hallo,

und zwar habe ich folgendes Problem:
Ende Juni habe ich meinen Teilzeitjob gekündigt, dieser war Sozialversicherungspflichtig.
Am 12.09 habe ich meine Ausbildung angefangen. Dies habe ich auch der Krankenversicherung mitgeteilt.
Diese hat mir dann vor ein paar Tagen ein Schreiben geschickt, in welchem sie den Beitrag vom 01.07.22 - 31.08.22 zurückverlangt. Insgesamt 416,74€. Jetzt wollte ich einmal nachfragen, ob ich dazu verpflichtet bin, den Betrag nachzuzahlen, zumal ich in dieser Zeit nicht beim Arzt war.

Vorab danke für die Hilfe.

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Selbstverständlich - wir haben in D Krankenversicherungspflicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Phantomknight):
ob ich dazu verpflichtet bin, den Betrag nachzuzahlen,
Ja.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Übrigens kann man das steuerlich absetzen - vorausgesetzt, man verdient soviel, dass man überhaupt steuerpflichtig wird.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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