Hallo,
und zwar habe ich folgendes Problem:
Ende Juni habe ich meinen Teilzeitjob gekündigt, dieser war Sozialversicherungspflichtig.
Am 12.09 habe ich meine Ausbildung angefangen. Dies habe ich auch der Krankenversicherung mitgeteilt.
Diese hat mir dann vor ein paar Tagen ein Schreiben geschickt, in welchem sie den Beitrag vom 01.07.22 - 31.08.22 zurückverlangt. Insgesamt 416,74€. Jetzt wollte ich einmal nachfragen, ob ich dazu verpflichtet bin, den Betrag nachzuzahlen, zumal ich in dieser Zeit nicht beim Arzt war.
Vorab danke für die Hilfe.
Nachträglicher Krankenkassenbetrag
5. Oktober 2022
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Frage vom 5. Oktober 2022 | 11:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträglicher Krankenkassenbetrag
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2022 | 12:27
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Selbstverständlich - wir haben in D Krankenversicherungspflicht.
#2
Antwort vom 5. Oktober 2022 | 12:47
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Ja.Zitatob ich dazu verpflichtet bin, den Betrag nachzuzahlen, :
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#3
Antwort vom 7. Oktober 2022 | 13:16
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Übrigens kann man das steuerlich absetzen - vorausgesetzt, man verdient soviel, dass man überhaupt steuerpflichtig wird.
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