"Nachweis" einer Reparatur Schadenregulierung Pannendienst

1. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)
"Nachweis" einer Reparatur Schadenregulierung Pannendienst

Liebe User,

angenommen eine Person wurde in kurzer Folge 2x von einem großen gelben Pannendienst abgeschleppt. Beide male sprang das Fahrzeug nicht an. In dem Fall möchte der Pannendienst im Nachgang gern "Nachweise für eine Reparatur" sehen, ehe er den Schaden reguliert (Abschleppkosten etc).

Nun die Frage. Wie müssen sich solche "Nachweise" gestalten? Eine Reparatur kann ja vielfältig erfolgen



- in einer Werkstatt
- aus Freundeshand der qualifiziert oder unqualifiziert ist und Ersatzteile stellte
- aus eigener (Laien)Hand mit Ersatzteilen, die man noch da hatte

Hier möchte der Pannendienst eine Art "Stellungname" des Freundes. Ich glaube nicht, dass er dazu berechtigt ist, schon allein aus Datenschutzrichtlinien.

Der "Nachweis" in Form von Rechnungsbelegen scheint mir Datenschutz-rechtlich auch auf sehr tönernen Füßen zu stehen.

Ebenfalls ist in den Mitgliedschaftsbedingungen nicht geregelt, ob es Neuteile sein müssen oder gebrauchte. Wenn jmd. ein Teil auf Kleinanzeigen erworben hat, hat er dazu keine Rechnung. Muss er dann preisgeben von welchem anderen er das gebrauchte Teil gekauft hat? Dann steht dort "krümelmonster83" als privater Verkäufer.

Aus meiner Sicht also alles kaum konkret im Zweifelsfall. Mir geht es nur darum generell den Fall auszuschließen, dass der Pannendienst sagt "nein, regulieren wir nicht".
In den Verträgen ist nur von "Nachweisen" die Rede und nicht welcher Art.

Nachtrag: Es geht nicht wirklich um den Datenschutz.

Es geht darum, dass man seitens des Pannendienstes nicht verpflichtet werden kann, sein Fahrzeug in einer Werkstatt und mittels Neuteilen zu reparieren. Man kann auch durch eigene Hand ein Fahrzeug instand setzen und Teile verwenden, die man noch in der Garage hatte. Dann kann man nichts "nachweisen", hat aber auch nichts falsch gemacht. Dann wird man zu unrecht nicht reguliert.

PS: Übrigens ist niemand bei diesem großen gelben Pannendienst in der Lage sich telefonisch festzulegen was "Nachweise" sein sollen.

Viele Grüße



-- Editiert von Jasmin Phoenix am 01.10.2018 10:52

-- Editiert von Jasmin Phoenix am 01.10.2018 11:36

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Jasmin Phoenix):
Nun die Frage. Wie müssen sich solche "Nachweise" gestalten?


Diese Frage sollte man sinnvollerweise dem Frager stellen, möglichst mit einem konkreten Hinweis darauf, wie zuvor repariert wurde. Und wenn die Frage am Telefon nicht beantwortet wird, dann eben schriftlich stellen.



Etwas mehr zum Hintergrund der Nachfrage wäre für eine Einschätzung und /oder auch um mal in die Bedingungen schauen zu können, auch hilfreich. Worauf beruft sich der Frager?

Zitat (von Jasmin Phoenix):
Hier möchte der Pannendienst eine Art "Stellungname" des Freundes. Ich glaube nicht, dass er dazu berechtigt ist, schon allein aus Datenschutzrichtlinien.

Der "Nachweis" in Form von Rechnungsbelegen scheint mir Datenschutz-rechtlich auch auf sehr tönernen Füßen zu stehen.


Eine Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften ist aus Deiner Schilderung absolut nicht zu erkennen.
Wie kommst Du darauf? Welche Regelung soll hier tangiert sein?

Berry

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#2
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Der große gelbe Pannendienst hat in seinen Mitgliedsbestimmungen wie gesagt nur stehen "erbringen von Nachweisen". Wie sich diese gestalten sollen und müssen ist überhaupt nicht benannt.



@Datenschutz: ich dachte daran, dass auf einer Rechnung eines Ersatzteils meine Kundennummer steht, womit dann missbrauch getrieben werden kann.
Ich dachte daran, dass wenn ein Bekannter KFZler ist und den Schaden repariert hat privat auf dem Hof, dass dieser sicher nicht in einer Kundendatei beim gelben Pannendienst abgespeichert werden möchte, weil er namentlich eine Stellungnahme verfassen musste, um dem eigentlichen Mitglied den Nachweis zu geben, damit dieses sich regulieren lassen kann.

Mir geht es um den Zustand, dass diese nicht genau geregelte Nachweisklausel einfach das Tor offen lässt, dass der Pannendienst einfach "nö, reicht uns nicht " sagen kann und die Regulierung verweigert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)

Oder aber das nächste Szenario - der Pannendienst könnte argumentieren "dann war die Reparatur nicht sachgemäß". Ich würde es einfach gern wasserdicht machen.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)

Ach herrje, wie konstruktiv und sachbezogen die "Senior-Partner" bei 123Recht zum Teil sind. Was sollen die Anschuldigungen? Nachtrag: Habe mir andere Beiträge von Dir angesehen. Leider schreibst Du dort auch nichts konstruktives. Bedauerlich. Warum ist man dann hier? Warum schriebt man den lieben langen Tag unter die Beiträge fremder Menschen, nichts zur Sache, sondern drückt sein pers. Verhältnis zu ihnen aus?

Da wundert mich auch nicht wie 6000 Beiträge zusammen kommen. Manche würden sagen "typischer Internethero".

Du hast auch nicht verstanden, dass derjenige der "Nachweise" verlangt, in einem Rechtsstaat auch darlegen muss, wie diese Nachweise konkret aussehen müssen und auf welcher Grundlage. Machen PKVs auch so.

-- Editiert von Jasmin Phoenix am 01.10.2018 14:57

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Jasmin Phoenix):
Nachtrag: Es geht nicht wirklich um den Datenschutz.

Nö, der wäre hier auch gar kein wirksames Argument.



Zitat (von Jasmin Phoenix):
Du hast auch nicht verstanden, dass derjenige der "Nachweise" verlangt, in einem Rechtsstaat auch darlegen muss, wie diese Nachweise konkret aussehen müssen und auf welcher Grundlage.

Nö, eben gerade nicht.
Wird immer wieder von Gerichten bis zum BHG hinauf entschieden, das die Vorgaben überhaupt nicht konkret sein dürfen, weil dies dann eine unangemessene Benachteiligung darstellen würde.



Zitat (von Jasmin Phoenix):
Oder aber das nächste Szenario - der Pannendienst könnte argumentieren "dann war die Reparatur nicht sachgemäß".

Dann steht es einem frei die Kompetenz der Reparateurs zu belegen.



Zitat (von Jasmin Phoenix):
Ich würde es einfach gern wasserdicht machen.

Dann wäre zu 99% die Fachwerkstatt mit Meisterbrief die richtige Wahl gewesen.



Zitat (von Jasmin Phoenix):
Wie müssen sich solche "Nachweise" gestalten?

Der Reparateur sollte ja in der Lage sein, zu beschreiben was er mit was wann wie wo und warum repariert hat und dazu seinen Namen mit Anschrift dazuzuschreiben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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