Nachweise für Hausratversicherung / Wasserschaden

7. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
TH.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachweise für Hausratversicherung / Wasserschaden

Guten Morgen zusammen,

ein befreundeter Kollege bewohnt eine Wohnung über zwei Ebenen, in welcher sich das Schlafzimmer im Keller befindet. An einem Wochenende vor drei Wochen riss in dem Schlafzimmer ein Abwasserleitungsrohr und durchnässte circa 1/3 des Raumes. Dabei wurden ein eingebauter Kleiderschrank und ein Doppelbett beschädigt.
Die Hausratversicherung wurde über den Schaden informiert und ein externer Schadengutachter von der Versicherung bestellt. Da aber die vom Vermieter bestellten Wasserinstallateure und Trocknungstechniker unmittelbar nach Bekanntwerden des Schadens vor Ort waren und auf einen Abriss des Einbauschrankes und Räumung des Schlafzimmer am Folgetag drängten, entschied sich mein Kollege aus Platzgründen auch für die Entsorgung des Doppelbett. Der Gutachter der Versicherung konnte sich zwei Tage später demnach nur ein Bild des leeren Raumes und der darin befindlichen Trocknungsgeräte machen und bat um Zusendung entsprechender Belege für die beschädigten Gegenstände. Da mein Kollege keine Rechnungsbelege für die beschädigten Gegenstände mehr vorliegen hat und den Schaden selbst nicht bildhaft dokumentiert hat, bat er die Mitarbeiter der Sanitärfirma um Kopie der zahlreich angefertigten digitalen Bilder des beschädigten Schlafzimmers. Die Sanitärfirma übersendete die Bilder wie von mir später vermutet nicht und verwies auf Nachfrage auf die zuständige Hausverwaltung, welche nun im Besitz der betreffenden Bilder seien. Das Ende vom Lied ist, dass die Hausverwaltung nun fünf Bilder des Schadens freigegeben hat. Vier Aufnahmen bilden den Schaden am Abwasserohr ab und ein Bild dokumentiert den beschädigten Kleiderschrank. Das Bett ist nicht erkennbar.
Ist es denn richtig, dass Versicherungen auch Zeugen als Nachweis akzeptieren können/müssen, die bestätigen, dass die beschädigten Gegenstände auch vorhanden waren? Die vor Ort tätigen Trocknungstechniker und Raumausstatter haben sich nämlich bereits für derartige Bestätigungen angeboten.

Ich danke euch für eure Einschätzung!

Viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Moin,

ja irgendeinen Nachweis muss die Versicherung schon haben, ich versteh es auch einfach nicht in der heutigen Zeit, dass man es nicht schafft selbst mal ein Fotos zu machen!

Wie sieht es denn mit Belegen aus? Alte Fotos? Rechnung, Aufbauanleitung? Zweitschrift über den Händler?

Zeugen schön und gut, aber das ist doch eher Ermessen der Versicherung, da kommt es wohl auch drauf an um welche Höhe es geht, für 300€ werden sie wohl weniger aufstand machen, als für 5000€. Allgemeint logisch ist es wohl, dass im Schlafzimmer wohl tatsächlich ein Bett gestanden hat.

mfg

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-- Editiert Lazyboy am 07.03.2014 08:00

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

quote:
Allgemeint logisch ist es wohl, dass im Schlafzimmer wohl tatsächlich ein Bett gestanden hat.


Wenn du wüsstest, was den Versicherungen alles gemeldet wird.

In der heutigen Zeit braucht es kein Bett im Schlafzimmer, keinen Herd oder Kühlschrank in der Küche, und sogar auf die Toilette können manche Mitmenschen verzichten....
Von daher kann ich schon verstehen, dass die Versicherung gerne Belege hätte.


@ TE sollte jetzt keine Unterstellung in Richtung deines Kollegen sein ;)

Vielleicht noch mal mit der Hausverwaltung sprechen und nach mehr Bildern bitten.

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1x Hilfreiche Antwort

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