Nachzahlung bei Lebensversicherung

23. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
moryabro
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 52x hilfreich)
Nachzahlung bei Lebensversicherung

Folgendes Problem.

Vor rund 12 Jahren habe ich eine Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei habe ich mit einem Schlag 100000 DM eingezahlt, die dann zu einem Prozentsatz x einen bestimmten Betrag bei Auszahlungsdatum y erbringen sollten.

Der Vertrag läuft noch ca. 8 Jahre. Gestern habe ich ein Schreiben meiner Versicherung bekommen, dass ich noch 1600 Euro nachzahlen soll, sonst würde mir innerhalb der nächsten 2 Wochen mein Vertrag gekündigt.

Offensichtlich kann man nach den ganzen Turbulenzen im Banken- und Versicherungsbereich die angepeilte Summe nicht mehr auszahlen und braucht darum einen "Zuschuss".

Meine Frage Vorab-Frage wäre:
Können die mir so einfach den Vertrag kündigen, obwohl ich ja allen meinen Verpflichtungen nachgekommen bin? Wenn die feststellen das ihre Angaben von damals nicht mehr zutreffend sind, würde doch eigentlich die Möglichkeit bestehen meinen Vertrag "anzupassen", sprich eine nicht ganz so hohe Gewinnausschüttung auszuzahlen.

Ich würde das auch gerne nach Weihnachten mit einer neutralen Stellen besprechen. Also nicht unbedingt mein Ansprechpartner bei der Versicherung, sondern so eine Art Verbraucherschutz für Versicherungsfragen.

Hätte da jemand eine Adresse? Oder gibt es so etwas nicht?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenden Sie sich an die nächste Verbraucher-Beratungsstelle. Die kümmert sich auch um Versicherungen.



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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fnvont
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

ich nehme Folgendes an: Sie haben die Lebensversicherung damals nicht gegen Einmalbeitrag gezahlt, sondern eine laufende Beitragszahlung und ein Beitragsdepot vereinbart. Auf das Depot haben Sie die 100 TDM eingezahlt. Von dem Depot werden nun jährlich die laufenden Beiträge für Ihre Lebensversicherung entnommen. Laufender Beitrag und Einzahlung wurden seinerzeit so vereinbart, dass bei der damals geltenden Verzinsung für das Beitragsdepot die eingezahlte Summe gerade ausreicht, um die laufenden Beiträge zu Ihrer Lebensversicherung zu zahlen.

Aufgrund der Kapitalmarktentwicklung in den letzten Jahren wird die Versicherungsgesellschaft den Zins für das Beitragsdepot abgesenkt haben. Dieses Recht hat die Versicherungsgesellschaft. Das führt allerdings dazu, dass die Summe auf dem Beitragsdepot nun nicht mehr für die kompletten laufenden Beiträge Ihres Versicherungsvertrags ausreicht.

Wenn Ihr Versicherungsvertrag unverändert weiter laufen soll, müssen Sie die so zwischen Beitragsdepot und noch ausstehenden Beiträgen entstandende Differenz daher noch nachzahlen.

Wenn meine Vermutungen stimmen, ist das soweit alles in Ordnung.

Wenn Sie Ihren Vertrag vor dem 1. Juli 2000 abgeschlossen haben, haben Sie einen Versicherungsvertrag mit einem Rechnungszins von 4% abgeschlossen. Angesichts der aktuellen Situation am Kapitalmarkt ist das eine sehr attraktive Verzinsung. Es scheint daher durchaus eine Überlegung wert, den noch ausstehenden Betrag zu zahlen, wenn Sie ihn verfügbar haben. Eine alternative Anlage mit einer solch attraktiven Verzinsung werden Sie derzeit kaum finden.

Haben Sie den Vertrag nach dem 1. Juli 2000 abgeschlossen, ist er mit einem Rechnungszins von 3,25% (und in der Regel einer darüber liegenden laufenden Gesamtverzinsung, sowie Schlussüberschüssen und Bewertungsreservenbeteiligung) eine im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen sehr attraktive Anlageform.

Sollten Sie das Geld nicht zur Verfügung haben, ist das auch kein Beinbruch. Bitten Sie die Versicherungsgesellschaft einfach, Ihren laufenden Beitrag für den Versicherungsvertrag soweit herabzusetzen, dass das Geld auf dem Beitragsdepot (bei der aktuellen Verzinsung des Beitragsdepots) für die dann noch ausstehenden Beitragszahlungen ausreicht. Die Leistungen des Versicherungsvertrags werden dann natürlich auch etwas herabgesetzt.

Nicht empfehlen würde ich Ihnen, den Versicherungsvertrag aus diesem Anlass zu kündigen. Nicht nur wegen der oben genannten attraktiven Verzinsung Ihres Vertrages. Sie haben den Vertrag nach dem damaligen Steuerrecht abgeschlossen, nachdem die Erträge Ihrer Kapitalanlage völlig steuerfrei bleiben. Deshalb ist bei Ihrem Vertrag die Vorsteuer-Rendite auch die Nachsteuer-Rendite, was die Anlage in dem Versicherungsvertrag noch attraktiver macht.

Und nun wünsche ich Ihnen, dass Sie eine für Sie gute Entscheidung treffen.

Mit besten Grüßen,

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2x Hilfreiche Antwort

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