Nachzahlung gesetzliche Krankenkasse

21. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Angel34
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung gesetzliche Krankenkasse

Hallo,
ich habe mich im April 2011 selbstständig gemacht.
Da ich damals nur von Gründungszuschuß gelebt habe, wurde mein Beitrag bei der GKV vorläufig bemessen.
Im Dezember 2011 bekam ich einen größeren Auftrag und verkaufte Kommissionsware, die Gegenrechnung erhielt ich erst Anfang 2012.
Nun hat die KK den Steuerbescheid angefordert und eine Nachzahlung von gut 500€ festgesetzt, da ich ja im Durchschnitt dank dem Bescheid gut verdient hatte. Es ist kein Problem mir vom Steuerbüro bescheinigen zu lassen, dass ich keinerlei Einnahmen hatte und mein Lebensunterhalt mit dem Gründungszuschuß bestreiten musste. Selbstverständlich würde ich den Monat mit der Mehreinnahme nachzahlen, aber das auf das ganze Jahr zu pauschalisieren erscheint mir nicht gerecht.
Habe ich eine Möglichkeit in Zusammenarbeit mit meinem Steuerbüro die Nachzahlung zu mindern?

Vielen Dank schonmal.

-----------------
""

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tantchen Emma
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo,

wenn ich mir hier § 5 und § 7 Abs. 5 durchlese, sieht es so aus, als wäre die Krankenkasse im Recht.
Das Einkommen aus dem Steuerbescheid ist auf das gesamte Jahr aufzuteilen.

Es kann aber grundsätzlich nicht schaden, wenn Sie mal bei der Krankenkasse persönlich nachfragen, wobei diese ja nicht wirklich dafür bekannt sind irgendjemandem was zu schenken.

LG

-----------------
"- keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung - "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.081 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.938 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen