Hallo,
ich habe mich im April 2011 selbstständig gemacht.
Da ich damals nur von Gründungszuschuß gelebt habe, wurde mein Beitrag bei der GKV vorläufig bemessen.
Im Dezember 2011 bekam ich einen größeren Auftrag und verkaufte Kommissionsware, die Gegenrechnung erhielt ich erst Anfang 2012.
Nun hat die KK den Steuerbescheid angefordert und eine Nachzahlung von gut 500€ festgesetzt, da ich ja im Durchschnitt dank dem Bescheid gut verdient hatte. Es ist kein Problem mir vom Steuerbüro bescheinigen zu lassen, dass ich keinerlei Einnahmen hatte und mein Lebensunterhalt mit dem Gründungszuschuß bestreiten musste. Selbstverständlich würde ich den Monat mit der Mehreinnahme nachzahlen, aber das auf das ganze Jahr zu pauschalisieren erscheint mir nicht gerecht.
Habe ich eine Möglichkeit in Zusammenarbeit mit meinem Steuerbüro die Nachzahlung zu mindern?
Vielen Dank schonmal.
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Nachzahlung gesetzliche Krankenkasse
21. Februar 2013
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Frage vom 21. Februar 2013 | 09:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 24. Februar 2013 | 01:18
Von
Status: Beginner (83 Beiträge, 70x hilfreich)
Hallo,
wenn ich mir hier § 5 und § 7 Abs. 5 durchlese, sieht es so aus, als wäre die Krankenkasse im Recht.
Das Einkommen aus dem Steuerbescheid ist auf das gesamte Jahr aufzuteilen.
Es kann aber grundsätzlich nicht schaden, wenn Sie mal bei der Krankenkasse persönlich nachfragen, wobei diese ja nicht wirklich dafür bekannt sind irgendjemandem was zu schenken.
LG
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