Nebenberuflich Selbsständigkeit

30. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Marco88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenberuflich Selbsständigkeit

Hallo zusammen,
hab da mal eine Frage bezüglich der Krankenkasse .Bin Hauptberuflich Krankenpfleger in einem Krankenhaus und leiste darüber auch meine Sozialversicherung und Krankenkassenbeiträge .Nebenberuflich bin ich seid ca 6 Jahren Medizinproduktberater .Bis vor ca 2 Jahre habe ich in meinem Hauptberuf 38.5 Stunden gearbeitet und bin jetzt auf 30 Std runtergegangen .Dadurch daß ich nebenberuflich Selbsständig bin und sich das Gehalt im Nebenberuf massiv gesteigert hat, habe ich jetzt Sorge das mich die gesetzliche Krankenkasse dazu verdonnert in die Private zu gehen und für die letzten 2 Jahre massive Nachzahlungen zu leisten.Traue mich garnicht den Est Bescheid von 2022 einzureichen.
Verdiene in meinem Hauptgewerbe dem Krankenhaus ca 42000 Brutto und in dem Nebengewerbe ca 80000-90000 Brutto. Jetzt kommt aber meine Frage , lese im Internet überall das die Krankenkasse jetzt den Verdienst und die Zeit nimmt die überwiegt.Klar der Verdienst in der Selbsständigkeit ist höher aber ich benötige höchstens 1-2 Stunden die Woche für die Selbsständigkeit da ich nur E-Mails schreibe und per WhatsApp mit meinen Kunden kommuniziere.Was hat den jetzt höheres Gewicht Verdienst oder Arbeitszeit ? Hab so Sorge das die Krankenkasse mich rückwirkend von 2022 in die Private steckt und ich eine Nachtzahlung von 15000-20000 Euro habe .Benötige wirklich nur 1-2 Stunden die Woche .

-- Editiert von Moderator topic am 30. Januar 2025 13:50

-- Thema wurde verschoben am 30. Januar 2025 13:50

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15 Antworten
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#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8518 Beiträge, 1794x hilfreich)

Aus meiner Sicht überschreiten Sie eindeutig die Grenzen eines Nebenjobs, in Bezug auf die Krankenversicherung

https://qonto.com/de/blog/selbststaendige/tipps/nebenberuflich-selbststaendig-krankenversicherung

Zitat:
Sie können mit einer nebenberuflich selbstständig ausgeübten Tätigkeit beispielsweise familienversichert in der Krankenversicherung bleiben, wenn Sie nicht mehr als 18 Stunden pro Woche arbeiten und höchstens 435 € im Monat verdienen. Wichtig ist, dass kein weiteres Merkmal einer Hauptberuflichkeit gegeben ist.


Weiss die Krankenasse grundsätzlich über Deinen Nebenjob Bescheid???

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Marco88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Weiss die Krankenasse grundsätzlich über Deinen Nebenjob Bescheid???


Ja die wissen das , aber bislang hielt sich der Verdienst in etwa in der Waage .Dadurch daß ich aber seid 2023 die Stunden in meiner Hauptbeschäftigung von 38.5 auf 30 reduziert habe verdiene ich nebenher mehr

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35872 Beiträge, 6091x hilfreich)

Zitat (von Marco88):
habe ich jetzt Sorge das mich die gesetzliche Krankenkasse dazu verdonnert in die Private zu gehen
Wie kommst du denn darauf?
Zitat (von Marco88):
das die Krankenkasse jetzt den Verdienst und die Zeit nimmt die überwiegt.
Es geht nach Einkommen und Arbeitszeit,
Die GKV wird keine Nebenberuflichkeit mehr anerkennen.
Du liegst mit dem Einkommen aus dem *E-Mail-Job* schon ÜBER der Beitragsbemessungsgrenze der GKV.
Damit kannst du frw. Mitglied in der GKV bleiben... zu entspr. Beiträgen (aus dem Gesamteinkommen).

Zitat (von Marco88):
aber ich benötige höchstens 1-2 Stunden die Woche für die Selbsständigkeit da ich nur E-Mails schreibe und per WhatsApp mit meinen Kunden kommuniziere.
Und damit verdienst du 80-90.000,- ?? Ist das ein Massen-Vertriebs-Geschäft?

btw.
-Brutto gibts in der Selbstständigkeit nicht.
-Gehalt gibts in der Selbstständigkeit nicht.
-Dein Hauptberuf Krankenpfleger ist kein Gewerbe, sondern ein Angestelltenverhältnis.

Zitat (von Marco88):
aber bislang hielt sich der Verdienst in etwa in der Waage
Wie sollte das denn gehen bei der max. Vorgabe der GKV ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Marco88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich zeige den Kunden ein Medizinisches Produkt und dieses benötigen sie auf Dauer .Das Rezept dazu schicken sie dann an ein Unternehmen was sie mit dem Produkt versorgt.Ich beziehe dann eine Provision des Umsatzes.Vin daher habe ich nicht viel zu tun außer die Kunden daran zu erinnern daß sie ein Neues Rezept schicken müssen.
Ich verdiene wie gesagt im Angestelltenverhältnis um die 42000 Brutto .
In der Selbsständigkeit um die 80000-90000 Euro Gewinn .Die Krankenkasse wollte mich 2021 schonmal in die freiwillige GKV stecken.Da habe ich mit Erfolg Einspruch eingelegt mit der Begründung das ich 38.5 Stunden im Angestelltenverhältnis bin und nebenher nur 2-3 Stunden wöchentlich in der Selbsständigkeit arbeite.Jetzt hat sich aber durch die Reduzierung der Arbeitszeit von 38.5 auf 30 Std im.Angestellenverhältnis was geändert und der Verdienst in der Selbsständigkeit ist von ca 40000-50000 Euro auf 70000-80000 Euro hochgegangen .Zeitlich liege ich aber immer noch bei 2-3 Std.da liegt jetzt meine Hoffnung drin das die Kasse das wieder akzeptiert

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35872 Beiträge, 6091x hilfreich)

Zitat (von Marco88):
In der Selbsständigkeit um die 80000-90000 Euro Gewinn
Sogar Gewinn!!!
Dann bist du eindeutig nicht mehr nebenberuflich selbstständig.
Zitat (von Marco88):
Die Krankenkasse wollte mich 2021 schonmal in die freiwillige GKV stecken
Also *irgendwohin stecken* geht ja schon mal gar nicht.
Und schon 2021 warst du im Nebenberuf über der Beitragsbemessungsgrenze mit deinem Einkommen. Da wird die GKV nicht anders können, als dich als frw. Mitglied in der GKV zu führen.
Zitat (von Marco88):
und nebenher nur 2-3 Stunden wöchentlich in der Selbsständigkeit arbeite
Und da wollte die GKV nicht wissen, wie hoch dein Einkommen daraus ist? Hast du in 2021 keinen Steuerbescheid vorgelegt?
Zitat (von Marco88):
Zeitlich liege ich aber immer noch bei 2-3 Std.
Ich meine, deine Hoffnung trügt dich. Die Frage ist nur...wann wird sie deinen Einkommensteuerbescheid sehen wollen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Marco88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch habe bis 2021 jedes Jahr meinen Est Bescheid bei der Krankenkasse vorgelegt .Dann hieß es zuerst ich müsste in die freiwillige und dann habe ich Widerspruch eingelegt.Begründung das ich Vollzeit beschäftigt im Krankenhaus bin und dem haben die zugestimmt .Da lag der Verdienst im Angestelltenverhältnis aber noch ungefähr gleich mit dem des Nebenverdienst .Denke das es auf ein Statusfeststellungsverfahren hinsusläuft .Bin mir nur nicht sicher ob ich mir einen Anwalt nehmen soll .20000 Euro haben oder nicht haben ☺

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#7
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1555 Beiträge, 286x hilfreich)

Zitat (von Marco88):
Denke das es auf ein Statusfeststellungsverfahren hinsusläuft
Der Status ist vollkommen unerheblich.

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#8
 Von 
Marco88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber 2021 hab ich doch auch schon zuviel verdient .Da lag ich doch auch schon über dem Satz. Meine alleinige Hoffnung ist, das die Krankenkasse aufgrund des Zeitaufwand der Selbsständigkeit entscheidet das ich weiterhin über meinen jetzigen Arbeitgeber Sozial und Krankenversichert bin.Das wird doch bei einem Statusfeststellungsverfahren entschieden oder?Müsste ich dann auch Rentenversicherungsbeiträge auf meinen Gewinn bezahlen ?

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33699 Beiträge, 17555x hilfreich)

Das wird doch bei einem Statusfeststellungsverfahren entschieden oder? Nein - da wird entschieden, ob man scheinselbstständig ist oder nicht. Im Übrigen macht das die Renten- und nicht die Krankenversicherung. Alle Nachzahlungen können Sie von der Steuer absetzen, was bei Ihrem hohen Steuersatz ja recht lohnenswert sein dürfte.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35872 Beiträge, 6091x hilfreich)

Zitat (von Marco88):
Doch habe bis 2021 jedes Jahr
Jaja, du musst dich nicht wiederholen.
Deine KV hat diese deutliche Diskrepanz erkannt, hat dir die Konsequenzen und die Rechtslage erklärt.
Zitat (von Marco88):
Begründung das ich Vollzeit beschäftigt im Krankenhaus bin
...jaja...und nur wenige Wochenstunden selbstständig bist. Hast du dein Einkommen aus Selbstständigkeit AUCH in deinem Einspruch angegeben?

Sollte deine KV etwa nicht bemerkt haben, dass du in diesen wenigen Wochenstunden weltmeisterliche Gewinne geklickt und geschöpft hast? Das ist für mich nicht vorstellbar. Es geht hier nicht um marginale Unterschiede.
Zitat (von Marco88):
Da lag der Verdienst im Angestelltenverhältnis aber noch ungefähr gleich mit dem des Nebenverdienst
Das war doch auch schon in einem krassen Missverhältnis.
Die Einkommensgrenzen für nebenberufliche Tätigkeiten werden jährlich neu festgesetzt. Jetzt sind sie mW bei 505,- monatlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Marco88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Krankenkasse hat doch im Est von 2021 im Bescheid gesehen was ich nebenher verdiene .Läuft ja alles offiziell über Finanzamt .Weise Est , USt und Gewerbesteuer aus .Von daher hat mich das auch gewundert.

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33699 Beiträge, 17555x hilfreich)

Die Einkommensgrenzen für nebenberufliche Tätigkeiten werden jährlich neu festgesetzt. Jetzt sind sie mW bei 505,- monatlich. Völliger Quatsch - das ist die Einkommensgrenze für die kostenfreie Mitversicherung in der Familienversicherung, was nicht das Geringste mit dem Problem des TE zu tun hat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35872 Beiträge, 6091x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
das ist die Einkommensgrenze für die kostenfreie Mitversicherung in der Familienversicherung, was nicht das Geringste mit dem Problem des TE zu tun hat.
Stimmt. Sorry. :sweat:

Zitat (von Marco88):
Von daher hat mich das auch gewundert.
Jetzt ist 2025.
Zitat (von Marco88):
traue mich garnicht den Est Bescheid von 2022 einzureichen.
Es wird jedenfalls nicht günstiger.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11569 Beiträge, 4357x hilfreich)

Zitat (von Marco88):
Die Krankenkasse hat doch im Est von 2021 im Bescheid gesehen was ich nebenher verdiene

Ja und da hielt sich der Verdienst noch ungefähr die Waage.
Nun übersteigt das Einkommen aus der Selbstständigkeit aber deutlich das aus dem Angestelltenverhältnis.
Ich zitiere mal "diverse" Krankenkassen:
Zitat:
Die Nebentätigkeit darf allerdings in Arbeitszeit und Gewinn den Hauptberuf nicht übersteigen.

Da hier eine UND Voraussetzung beim Gewinn/Einkommen gerissen wird, bist du zwangsläufig anders einzustufen.

Ob du als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben willst, oder stattdessen in die PKV zu wechseln, musst Du für Dich entscheiden und vor allem gut durchrechnen.
Denn die PKV kann, ohne entsprechende Vorsorge, im Alter eine enorme Belastung und Kostenfalle werden.
Und ein Wechsel zurück in die GKV wird irgendwann schlicht unmöglich.

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#15
 Von 
Marco88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die hilfreichen Antworten.Dann werde ich mal in den sauren Apfel beißen .Denke das ich in der freiwilligen bleiben werde

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