Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wie ist das,wenn ich über die Rechtsschutzversicherung einen Anwalt nehme, welche mich in sozialrechtlicher Angelegenheit vertreten soll. (Es geht um Erwerbsminderungsrente) Die Rechtsschutzversicherung würde es übernehmen.
Ich möchte gegen die Teilerwerbsminderungsrente, welche mir zugesprochen wurde, widersprechen. Falls ich das Glück habe und ich bekomme dann doch eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente,die würde dann ja sicher nur auf Zeit sein. Dann müsste ich ja einen Verlängerungsantrag stellen, wenn dieser dann abgelehnt wird, muss ich erneut widersprechen. Ist das dann ein neuer Fall und muss wieder neu von der Rechtsschutzversicherung bewilligt werden?
Mir geht es darum, dass ich bei zu eventuel mehreren Angelegenheiten von der Versicherung gekündigt werden kann.
Vielen Dank
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Neuer Fall bei der Rechtsschutzversicherung
4. Dezember 2013
Thema abonnieren
Frage vom 4. Dezember 2013 | 10:56
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 48x hilfreich)
Neuer Fall bei der Rechtsschutzversicherung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 7. Dezember 2013 | 08:46
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
2 Fälle sollten zunächst kein Problem sein.
Das sieht aber jede Versicherung anders, je nach Unternehmenseinstellung und auch der Kundenverbindung.
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#2
Antwort vom 7. Dezember 2013 | 10:13
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 48x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort.
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