Neuwert fiktiver Fall

12. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Neuwert fiktiver Fall

Hallo,

Auf Neuwagen soll es bis 40 % Rabatt geben, Preis dann 13500€.

Angenommen es gäbe nach 1 Jahr einen Totalschaden,was würde dann von der Versicherung bezahlt?

Die 13500€( 40% minus 1 Jahr Abnutzung) oder 100% ?

lg
edy




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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knopfdruck
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 20x hilfreich)

Es ist durch die Versicherung der Zustand herzustellen, wie er vor dem Schadenseintritt war.
Im Falle eines Totalschadens ist der zum Schadenseintrittszeitpunkt durchschnittliche Kaufpreis für ein Gebrauchtfahrzeug gleichen Alters sowie gleicher Art und Güte zu erstatten.
Der ursprüngliche Kaufpreis für das zerstörte Fahrzeug ist ohne Relevanz.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Danke Knopfdruck .


lg
edy

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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

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#3
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Unter Umständen gibt es allerdings bis zu 24 Monate nicht den Wiederbeschaffungswert sondern Neuwertentschädigung, je nach Tarif.

Besonders wichtig beispielsweise bei Leasing oder Ballonfinanzierung.



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"Wer nicht fragt bleibt dumm..."

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