Ich möchte im nachfolgenden den Fall meines Neffen schildern und hoffe, hier eine Antwort zu finden.
Mein Neffe kündigte zum 11.11.2016 (Freitag) bei seinem Arbeitgeber und schloss einen neuen Arbeitsvertrag zum 14.11.2016 (Montag) mit einem neuen Arbeitgeber. Der 12. und 13.11. waren ein Wochenende. Das hier eine Versicherungslücke entsteht, ist damals keinem bewusst aufgefallen. Am Samstag den 12.11. spielt er Fussball und verletzt sich, am Sonntag erfolgt Einweisung ins Krankenhaus mit Diagnose Schienbeinbruch mit anschließender Krankschreibung (ab Montag 14.11.2016).
Der Unfall passierte also in einer nichtversicherten Zeit. Geht das überhaupt? Kann ein AN nicht versichert sein, wenn es doch eine Pflichtversicherung gibt?! Er hat zwar den Fehler gemacht, den neuen Arbeitsvertrag nicht nahtlos anzuschliessen, was durch das Wochenende bedingt war. Arbeitslos melden wäre damit nicht erforderlich gewesen. Kann/müsste er die 2 fehlenden Tage separat nachzahlen?
Die Krankschreibung erfolgt am Montag, 14.11.2016, wo eigentlich der neue AV zum Tragen käme. Dadurch, dass die Tätigkeit nicht angetreten wurde, wird der Arbeitsvertrag nicht gültig?! Laut Krankenkasse hätte er mindestens erst mal auf Arbeit fahren müssen und danach zum Arzt, dann würden Leistungen gezahlt (kopfschüttel).
Der neue Arbeitgeber zahlte freiwillig 50% Gehalt, die Krankenkasse verweigert jedoch eine Krankengeldzahlung. Ist das berechtigt?! Die Arzt und Op Kosten übernahm die Krankenkasse angeblich "aus Kulanz".
Mir fällt es schwer nachzuvollzuziehen, dass aus so einem banalen Fehler eine so arge Versorgungslücke entstehen kann und dies rechtens sein soll. Aus Sicht meines Neffen war das einfach - zum Freitag kündigen, zum Montag neuer Arbeitsplatz. Er hatte da natuerlich nicht an Versicherungsaspekte gedacht (und das hätte ich auch nicht unbedingt).
Nicht versichert bei Arbeitgeberwechsel
13. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2017 | 15:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht versichert bei Arbeitgeberwechsel
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Januar 2017 | 15:44
Von
Status: Schüler (261 Beiträge, 109x hilfreich)
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/nachgehender-leistungsanspruch_idesk_PI17574_HI524669.html
#2
Antwort vom 13. Januar 2017 | 18:46
Von
Status: Unbeschreiblich (120024 Beiträge, 39819x hilfreich)
ZitatKann ein AN nicht versichert sein, wenn es doch eine Pflichtversicherung gibt?! :
Klar.
Eventuell mal mit der Bedeutung des Begriffs "Pflichtversicherung" auseinandersetzen? Pflichtversicherung bedeutet das der Bürger verpflichtet ist sich zu versichern. Wenn er das nicht macht, muss er mit den möglicherweise überaus negativen Folgen leben.
Und der Neffe war ja zu den Zeitpunkt des Unfalls schlicht kein AN mehr.
Ansonsten einfach mal den Link oben durchlesen, ob er da noch Ansprüche hat.
ZitatDadurch, dass die Tätigkeit nicht angetreten wurde, wird der Arbeitsvertrag nicht gültig?! :
Da müsste man mal in den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen schauen, was da zu dem Thema steht.
Zumindest der Arbeitgeber scheint das ja anders zu sehen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. Januar 2017 | 18:57
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Die Krankenkasse soll sich schriftlich zum Nachversicherung äußern und ansonsten mitteilen, ob er sich freiwillig zu versichern hat oder Familienversicherung in Frage kommt.
Und jetzt?
Schon
267.740
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
14 Antworten