Hallo,
vorab vielen Dank an die, die sich die Muehe machen meine Frage zu lesen.
Ich habe seit dem 30.06.2006 einen (Haftpflicht)Schaden an meinem PKW (Frontscheibe wurde durch den Trocker der Waschanlage zerstoert, Kratzer auf Motorhaube).
Ich wurde angehalten das Fahrzeug nicht reparieren zu lassen, bevor nicht eine Begutachtung durch einen Sachverstaendigen der Versicherung stattgefunden hat. Dies erfolgte am 05.07.2006.
Am 14.07. erhielt ich ein formloses Schreiben der Versicherung mit dem Inhalt: "Zur weiteren Bearbeitung benoetigen wir die schadensbedingte Reparaturkostenrechnung".
Da mir die, durch den Gutachter festgestellten, Schaeden aber im Detail nicht bekannt waren, habe ich in mehreren Telefonaten/mit mehreren Faxen versucht an das
Gutachten zu kommen.
Seit heute, 19.07.2006, halte ich dieses nun auch in meinen Haenden.
Im Gutachten wird erwaehnt, dass das Fahrzeug: "...bedingt fahrfaehig, aber nicht verkehrssicher ist."
Da das Fahrzeug seit Eintritt des Schadens "nicht verkehrssicher" ist, gehe ich davon aus, dass ich fuer den kompletten Zeitraum Anspruch auf Nutzungsausfall habe (20 Tage, 30.06.-19.07.)?!
Welchen Zeitraum kann man denn geltend machen? Es gab ja immer wieder Verzoegerungen, z.b. die Erstellung des Gutachtens, das muehselige Anfordern des Gutachtens, etc.
Vielen Dank & viele Gruesse
Martin
Nutzungsausfall?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
bei einem Verkehrshaftpflichtschaden ist der Nutzungsausfall auf 14 Tage beschränkt, da Du dir in dieser Zeit ein anderes auto bzw. die notwendige Reparatur durchführbar ist.
--- editiert vom Admin
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Ich habe auch widerspruechliche Aussagen ueber die erwaehnte "14-Tage-Regelung" gehoert.
Ich date diesen Thread mal mit den Ergebnissen up - zum Nachlesen.
Vielen Dank fuer die Bemuehungen!
Martin
ein kurzes Update fuer alle, die in aehnlichen Situationen sind bzw. zum Nachlesen...
Besagte Versicherung zahlt ohne Praejudiz/Rechtssprechung nur einen Nutzungsausfall fuer die Dauer der Reparatur von 2 Tagen.
Ihre Begruendung, man haette den Schaden auch ohne Kostenuebernahme beseitigen koennen.
Da ich hier anderer Meinung bin, werde ich jetzt wohl einen Anwalt konsultieren... Mal sehen wie er das sieht...
Viele Gruesse
Martin
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