Nutzungsausfall?

19. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
martinja
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsausfall?

Hallo,

vorab vielen Dank an die, die sich die Muehe machen meine Frage zu lesen.

Ich habe seit dem 30.06.2006 einen (Haftpflicht)Schaden an meinem PKW (Frontscheibe wurde durch den Trocker der Waschanlage zerstoert, Kratzer auf Motorhaube).

Ich wurde angehalten das Fahrzeug nicht reparieren zu lassen, bevor nicht eine Begutachtung durch einen Sachverstaendigen der Versicherung stattgefunden hat. Dies erfolgte am 05.07.2006.

Am 14.07. erhielt ich ein formloses Schreiben der Versicherung mit dem Inhalt: "Zur weiteren Bearbeitung benoetigen wir die schadensbedingte Reparaturkostenrechnung".

Da mir die, durch den Gutachter festgestellten, Schaeden aber im Detail nicht bekannt waren, habe ich in mehreren Telefonaten/mit mehreren Faxen versucht an das
Gutachten zu kommen.

Seit heute, 19.07.2006, halte ich dieses nun auch in meinen Haenden.

Im Gutachten wird erwaehnt, dass das Fahrzeug: "...bedingt fahrfaehig, aber nicht verkehrssicher ist."

Da das Fahrzeug seit Eintritt des Schadens "nicht verkehrssicher" ist, gehe ich davon aus, dass ich fuer den kompletten Zeitraum Anspruch auf Nutzungsausfall habe (20 Tage, 30.06.-19.07.)?!

Welchen Zeitraum kann man denn geltend machen? Es gab ja immer wieder Verzoegerungen, z.b. die Erstellung des Gutachtens, das muehselige Anfordern des Gutachtens, etc.

Vielen Dank & viele Gruesse
Martin

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mal4ek
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

bei einem Verkehrshaftpflichtschaden ist der Nutzungsausfall auf 14 Tage beschränkt, da Du dir in dieser Zeit ein anderes auto bzw. die notwendige Reparatur durchführbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
martinja
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe auch widerspruechliche Aussagen ueber die erwaehnte "14-Tage-Regelung" gehoert.

Ich date diesen Thread mal mit den Ergebnissen up - zum Nachlesen.

Vielen Dank fuer die Bemuehungen!

Martin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
martinja
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ein kurzes Update fuer alle, die in aehnlichen Situationen sind bzw. zum Nachlesen...

Besagte Versicherung zahlt ohne Praejudiz/Rechtssprechung nur einen Nutzungsausfall fuer die Dauer der Reparatur von 2 Tagen.
Ihre Begruendung, man haette den Schaden auch ohne Kostenuebernahme beseitigen koennen.

Da ich hier anderer Meinung bin, werde ich jetzt wohl einen Anwalt konsultieren... Mal sehen wie er das sieht...

Viele Gruesse
Martin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen