Es wird mit der gegnerischen Versicherung nach Sachverständigengutachten (!) abgerechnet. Der Wagen hat keinen Totalschaden, allerdings ist er nicht mehr fahrbereit. Der Unfallwagen wird verkauft und ein anderer PKW angeschafft.
Welche Schadenspositionen neben dem Nettowert des Gutachtens kann man noch geltend machen ?
- Nutzungsausfall (Wiederbeschaffungszeit)
- Wertminderung
- MwSt. wenn der Händler des neuen PKW diese ausweist
Nutzungsausfall bei Abrechnung über Gutachten
29. Januar 2009
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Frage vom 29. Januar 2009 | 12:40
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsausfall bei Abrechnung über Gutachten
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 6. Februar 2009 | 11:46
Von
Status: Lehrling (1016 Beiträge, 585x hilfreich)
Nutzungsausfall kann m. E. immer geltend gemacht werden, wenn der PKW tatsächlich ausfällt, also bei Reparatur die nachgewiesene und notwendige Dauer der Reparatur, Bei Totalschaden die Zeit, die erforderlich ist, ein anderes gleichwertiges Fahrzeug anzuschaffen.
Außerdem gibt es immer eine Unkostenpauschale (ich glaube 25 oder 30 €), ggf. Wertminderung (nur bei ziemlich neuen Fahrzeugen).
Theoretisch müssten auch Kosten erstattet werden, die für den Abtransport des PKW und der darin gefahrenen Personen entstehen. Wenn also 4 Personen im Auto saßen, werden die nicht alle vom Abschleppwagen mitgenommen...
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