Wenn man bei der KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden nicht rechtzeitig meldet oder seinen Auskunftspflichten nicht nachkommt, wird die Versicherung von der Leistung frei (§ 28 VVG).
Ist diese Obliegenheitspflichtverletzung ein Haftpflichtschaden, der von der Privathaftpflichtversicherung übernommen wird (d.h. also zahlt die Privathaftpflichtversicherung den Anspruch, der der KFZ-Haftpflichtversicherung durch die Obliegenheitspflichtverletzung entstanden ist)?
Obliegenheitspflichtverletzung als Haftpflichtschaden
19. Februar 2021
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Frage vom 19. Februar 2021 | 22:14
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Obliegenheitspflichtverletzung als Haftpflichtschaden
#1
Antwort vom 19. Februar 2021 | 23:35
Von
Status: Schlichter (7443 Beiträge, 1687x hilfreich)
Zitat :Wenn man bei der KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden nicht rechtzeitig meldet oder seinen Auskunftspflichten nicht nachkommt, wird die Versicherung von der Leistung frei (§ 28 VVG).
Ist diese Obliegenheitspflichtverletzung ein Haftpflichtschaden, der von der Privathaftpflichtversicherung übernommen wird (d.h. also zahlt die Privathaftpflichtversicherung den Anspruch, der der KFZ-Haftpflichtversicherung durch die Obliegenheitspflichtverletzung entstanden ist)?
Der Haftpflichtversicherung entsteht durch die Obliegenheitspflichtverletzung kein Schaden.
Die Obliegenheitspflichtsverletzung durch den Versicherten bewirkt, daß die Haftpflichtversicherung ihren Versicherten in Regress nehmen kann. Den Schaden, den ihr haftungspflichtiger Versicherter zu ersetzen hat, muss sie trotzdem regulieren. Die Leistungsfreiheit entsteht bei der KFZ-Haftpflichtversicherung nur im Innenverhältnis zwischen Versicherung und Versicherten, nicht im Außenverhältnis zum Geschädigten. Im Innenverhältnis ist der Regress außerdem deutlich begrenzt.
#2
Antwort vom 22. Februar 2021 | 20:27
Von
Status: Lehrling (1026 Beiträge, 491x hilfreich)
Die privat hv deckt keine reinen Vermögensschäden ab, außerdem gibt es 4-5 weitere Gründe, wieso diese nicht leisten würde
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#3
Antwort vom 27. Februar 2021 | 14:34
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 36x hilfreich)
Hallo DHFRGR,
handelt es sich denn um einen konkreten Fall? Es wäre nämlich zunächst einmal zu prüfen, ob hier tatsächlich eine Obliegenheitsverletzung vorliegt und ob deren Verletzung überhaupt zu einer Leistungsfreiheit führt.
Viele Grüße
Birte Raguse
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