Opfer eines absichtlichen Unfalls- Verursacher mit geliehenem Kfz

10. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.08.2019 14:43:18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Opfer eines absichtlichen Unfalls- Verursacher mit geliehenem Kfz

Hi, wir sind auf der Vorfahrtsstraße unserer Vorfahrt beraubt worden. Der uns entgegen kommende PKW wollte links von sich aus auf einen Parkplatz abbiegen. Hielt auch erst , um dann keine 10 Meter entfernt doch loszufahren. Trotz unserer Vollbremsung und versuchten Ausweichen krachte es. Die Polizei stellte unser Recht fest, der Verursacher gab es auch zu. Zeugin vorhanden. Sachschaden 5000 Euro und Personenschaden. ( Prellungen, Hämatome, Torsion Hws, Lws Gehirnerschütterung dadurch bedingt wurde eine geplante Bein Op verschoben. Der Verursacher streitet seinen Fehler nun ab. Die Regulierung lässt auf sich warten. Es wurde nichtmal bei unseren Ärzten angefragt, welche Blessuren wir davon getragen haben. Der Unfall ist 4 Monate her...passiert ist nichts. Angeblich läge die Akte der Polizei nicht vor und Ärzte würden nicht antworten. Ich fragte bei den Ärzten nach, sie wurden alle nicht angeschrieben. Ich machte nebst einer anwaltlichen Vertretung meinen Ärger bei der Gegnerischen Versicherung Luft und und gab meine Meinung kund, der Verursacher nahm uns absichtlich die Vorfahrt. (Er ist nicht der Halter, hat sich das Kfz geliehen) Ich meine das dann bei Vorsatz die gegnerische Versicherung zahlen muss. Doch jetzt meldet die sich zu Wort: Müssten nicht zahlen, wenn ich der Meinung sein, der Unfall basiere auf Absicht. Ist dies richtig? Haben übrigens Strafanzeige wg Körperverletzung gestellt. Unsere Anwältin ist ein Witz, erst auf unser Drängen hielt sie Einsicht in die Polizei Akte bzw. Schrieb die Zeugin an - nach 3 Monaten! Musste ihr mehrmals die Unterlagen zukommen lassen und macht bei der Versicherung keinen Druck. Bin für Antworten dankbar. Gruß C. Rogge

-- Editiert von fb522371-26 am 10.08.2019 11:21

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3 Antworten
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#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb522371-26):
Bin für Antworten dankbar.


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Berry

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#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Folgendes ist aus dem geschriebenen nicht ersichtlich:
-Welche Indizien sprechen dafür, dass es nicht um einen Unfall sondern eine absichtliche Kollision handelt?
-Wie kommt man auf den schmalen Pfad, dass die Polizei "Recht feststellen" würde?
-Was will man eigentlich? Straf- und Verkehrsrechtlicherechtliche Verfolgung des Schadensverursacher und/oder zivilrechtliche Forderungen gegenüber Schadensverursacher und allenfalls verantwortliche Versicherung durchsetzen?
- Wenn es zivilrechtlich Forderungen sind, welche wären das? Schadenersatz, Schmerzensgeld, ... ?
- Falls Schadenersatz für welche konkrete benannte Schäden?

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

warum beauftragt ihr keinen Anwalt?

Ich rate nicht immer dazu, aber wenn der Gegner plötzlich alles abstreitet obwohl die Sachlage eindeutig ist (ist sie imho, soweit in der Schilderung nichts entscheidendes vergessen wurde), dann ist ein Anwalt praktisch pflicht.

Stefan

PS: Einen absichtlichen (=vorsätzlichen) Unfall sehe ich aber auch nicht.

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