PKV-Amtsgericht Mahnbescheid

21. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
kaska
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
PKV-Amtsgericht Mahnbescheid

hi,

Ein Bekannte ist bei einer privaten KV versichert. Im Januar dieses jahres war er beim Zahnartz und hat eine Rechnung in Höhe von 100 euro bekommen.Denn orginalRechnung hat er wie immer zu seinem PKV geschickt.

Dieser Betrag wurde bis jetzt nicht bezahlt worden,weil die PKV sagt wir müssen es überprüfen und dies und das.

Heute hat er einen Mahnbescheid in Höhe von ca 200 euro(zins,gebühr,) vom Amtsgericht bekommen. Was soll man in dem Fall tun?

Der bekannte hat mehrmal telefonisch mit seinem Versicherungsunternehmen gesprochen und gesagt,gebetet dies zu zahlen. Als Antwort bekommt er

-wir haben uns mit ein anderer Versicherungsfirma aus Schottland geeingt und die machen den Schadensfall,unde wir haben ihre Unterlagen dorthin geschickt.

-der schottische firma sagt denn,wir haben es nicht bekommen, schicken sie uns bitte die kopierechnungen.

-von der callcenter eine frau sagt wir haben ihre kopierechnungen bekommen und schickt per email bestätigung. der andere sagt, wir haben von ihnen gar keine kopienrechnung bekommen

-seit einem monat sagt die ,wir haben schon die unterlagen in den schadensabteilung weitergeleitet,die werden in schon bestimmt zahlen.

-heute morgen het er nach schottland wie jede woche angerufen und der sagt, genau das gleiche.

Er hat inzwischen mehrmals mahnungen bekommen und hat auch gesagt dass er die sachen erklärt alles erklärt und auch von der Versicherung wurde dorthin angerufen ,dass es ein bisschen dauern wird.

so nun,die versicherung zahlt auf jeden fall den ärtzlichen rechnung, aber wer muss jetzt denn diesen amtgerichtsmahnbescheid zahlen? das ist das problem.er will es nicht zahlen,aber gesetzlich wer verpflichtet sich das zu zahlen? Versicherung oder er?

bitte antworten sie es uns !!

übringens hat ddie versicherung die rechnungen immer gut ,ordentlich bezahlt,aber er ist seit februar seine pkv gewechselt. Liegt es vielleicht daran?

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Warum zahlt die Bekannte die Rechnung vom Arzt nicht und reicht diese dann bei ihrer privaten zur Erstattung ein?

Jetzt MUSS sie die Mahnkosten auch noch bezahlen!!

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>aber gesetzlich wer verpflichtet sich das zu zahlen?

erstmal er. dem zahnarzt gegenüber ist er der vertragspartner und muss für dessen leistung auch bezahlen.

das er das VU für den mahnbescheid haftbar machen kann denke ich nicht. er hätte ja in vorleistung gehen können und somit wären nur verzugszinsen angefallen - schadenminderungspflicht.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kaska
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

hi,

danke für die schnelle antwort. er sagt,dass er den immer die rechnungen sofort zur PKV nachdem er dies erhalten hat geschickt.aber in diesem fall dauert es so lange ,diesen rechnung die PKV es zu zahlen fast 5 monate her. die PKV hat auch den telefon nr von diesem Zahnartze verein von ihm gebeten und mit denen telefoniert und den frist für eine woche bekommen es zu zahlen. aber wie gesagt,der frist wurde überschritten, und er ruft immer nach ob es bezahlt wurde,die sagten ihm es wird bearbeitet,weiter können sie nicht helfen,da angeblich die unterlagen bei jemanden kollegen auf dem tisch zum begleichen liegt. ..usw
aber es ist irgendwie unrecht, wenn ver es gewusst hätte,das die sache so schlimmer wird ,hätte er es schin längst bezahlt.PKV sagte immer wir werden es zahlen,er hat denen geglaubt.

letzte frage? kann er denn vollwiderspruch einlegen oder teilwiderspruch ?die begründung wäre dass die PKV auch schuld hat. immerhin war er dort über 4 jahre versichert gewesen und die rechnungen nie selbt bezahlt,sofort zur PKV geschickt.es gab keine problem .seit er februar nicht mehr dort versichert ist,ist es so passiert.

hat er zumindest chance irgendetwas zu unternehmen?vom PKV entschädigung zu bekommen oder teilwiderspruch einlegen und die hälfte zins usw zu zahlen?

vielen dank

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

nein!

ein privatkunde ist immer direktkunde, ob versichert oder nicht.

deshalb, widerspruch auf gar keinen fall, den muss er schlucken. die zahlungspflicht steht ja fest, der widerspruch würde nur weitere kosten verursachen.

die mahnkosten kann er nur mit dem VR regeln.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Vieleicht mal ganz klar:

Der Zahnarzt bekommt das Geld vom Patienten und muss nicht warten bis dessen VS zahlt.

Der Patient hat aber die Möglichkeit wie der Zahnarzt bei der VS zu mahnen und gegen diesen einen MB zu beantragen.

Gruß

Michael

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