PKV: Beitragshöhe Bestandskunde vs. Neukunde bei gleichem Eintrittsalter

11. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
ip421029-58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
PKV: Beitragshöhe Bestandskunde vs. Neukunde bei gleichem Eintrittsalter

Hallo zusammen,

im Versicherungslexikon z. B. der DKV (dkv.com/produkte-versicherungslexikon.html?lex=A#lex13739) steht: „Der Beitrag richtet sich in der PKV nach dem Geschlecht, dem Eintrittsalter, dem gewählten Tarif und dem Gesundheitszustand." (Geschlecht natürlich nur in den alten Bisex-Tarif.) Soweit verstanden.

Heißt das im Umkehrschluss, dass ein Bestandskunde mit insofern identischen Randbedingungen (Geschlecht, Eintrittsalter, Tarif, Gesundheitszustand) den exakt gleichen Beitrag zahlt wie ein entsprechender Neukunde?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Bestandskunden und Neukunden mit gleichen Voraussetzungen werden in der Regel Prämien in unterschiedlicher Höhe leisten müssen, da Prämien neu kalkuliert werden. Wenn beispielsweise die Prämie für einen Versicherten für eine/n Versicherte/n mit einem Eintrittsalter von 30 Jahren vor Jahren 300 EUR betragen hat, kann sie bei gleichen Bedingungen heute 400 EUR betragen.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 11.04.2020 11:23

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von ip421029-58):
Heißt das im Umkehrschluss, dass ein Bestandskunde mit insofern identischen Randbedingungen (Geschlecht, Eintrittsalter, Tarif, Gesundheitszustand) den exakt gleichen Beitrag zahlt wie ein entsprechender Neukunde?


Zahlt nicht. Aber der kalkulatorisch erforderliche Beitrag, also der im Geschäftsplan für den Tarif genehmigte Beitrag, ist für beide gleich.

Beim Bestandskunden wirken sich allerdings die bereits anrechenbaren Anteile aus der Alterungsrückstellung oft auch UTN genannt aus.

Berry

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#3
 Von 
ip421029-58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Bestandskunden und Neukunden mit gleichen Voraussetzungen werden in der Regel Prämien in unterschiedlicher Höhe leisten müssen, da Prämien neu kalkuliert werden. Wenn beispielsweise die Prämie für einen Versicherten für eine/n Versicherte/n mit einem Eintrittsalter von 30 Jahren vor Jahren 300 EUR betragen hat, kann sie bei gleichen Bedingungen heute 400 EUR betragen.


Das ist verstanden; offenbar war meine Frage in dieser Hinsicht nicht präzise genug formuliert, da sie mit der Antwort nicht beantwortet ist.

Meine Frage ist, ob zu einem gegebenen Zeitpunkt (z. B. 01.05.2020) ein Neukunde mit identischen Bedingungen (Geschlecht, Eintrittsalter, Tarif, Gesundheitszustand) und Eintrittsalter z. B. 45 exakt die gleiche Prämie zahlt wie ein 50-jähriger Bestandskunde, ebenfalls am 01.05.2020, mit dem gleichen Eintrittsalter 45 hat (weil er vor 5 Jahren in die PKV gewechselt sei)?

Herzlichen Dank!

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#4
 Von 
ip421029-58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine hilfreiche Antwort, sie bringt mich ein Stück weiter.

Zitat (von Sir Berry):
Zahlt nicht. Aber der kalkulatorisch erforderliche Beitrag, also der im Geschäftsplan für den Tarif genehmigte Beitrag, ist für beide gleich.

Beim Bestandskunden wirken sich allerdings die bereits anrechenbaren Anteile aus der Alterungsrückstellung oft auch UTN genannt aus.


Heißt also in der Praxis konkret, dass der Bestandskunde einen leicht (in den meisten Fällen) höheren Beitrag wird zahlen müssen, weil er bisher quasi "zu wenig" Altersrückstellungen gezahlt hat bisher und diese jetzt auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen (z. B. gestiegene Lebenserwartung) "nachzahlen" muss. Korrekt?

-- Editiert von ip421029-58 am 11.04.2020 13:48

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von ip421029-58):
Korrekt?


Nein. Nicht korrekt.

Löse Dich bitte mal vom Zahlbeitrag, denn der Zahlbeitrag ist eine insoweit nicht relevante Größe.

Wenn Du vergleichen willst, musst Du jeweils die kalkulierten Neueintrittsbeiträge in einer Altersstufe vergleichen, denn der kalkulierte Neueintrittsbeitrag ist der zur Deckung des Risikos in diesem Zeitabschnitt erforderliche Beitrag.

Das ursprüngliche Eintrittsalter spielt jetzt keine direkte Rolle mehr, bleibt aber auch nicht völlig außen vor, weil es über die Alterungsrückstellung wieder Einzug hält.

Der versicherer erhält den kalkulierten Neueintrittsbeitrag sowohl beim Neukunden als auch beim Bestandskunden. Wie magst Du dem nachfolgenden Beispiel entnehmen.

Nehmen wir als Beispiel den jetzt 50 jährigen Mann, der ohne besondere Zuschläge als Hausnummer 400 € (kalkuliert) zahlen muss.

Dass dieser Betrag vom neu eintretenden 50jährigen Mann gezahlt werden muss, bedarf keiner besonderen Erwähnung.

Der Bestandskunde hat allerdings in allen Tarifen, die eine Zuführung zur Alterungsrückstellung vorsehen, bereits Rücklagen in der Kollektivreserve angesammelt, die sich für ihn beitragsmindernd auswirken. Der monatlich anrechenbare Betrag hängt dabei von der Ansparphase, vom Tarif und auch von Zuführungen aus dem Überrechnungszins ab. Es gibt also nicht nur einen Wert für alle, sondern für jeden Vertrag individuell berechnete Ansprüche an die Kollektivreserve Alterungsrückstellung.

Oder um beim Beispiel zu bleiben: der Versicherer erhält für diesen VN 300 € direkt von ihm und weitere 100 € aus der Alerungsrückstellung, in Summe also auch den kostendeckenden Beitrag in diesem Lebensabschnitt, nur eben aus zwei Töpfen.

Die Auswirkungen der statistisch festgestellten höheren Lebenserwartung spiegeln sich nur in der zukünftig auszukehrenden Höhe der monatlich anrechenbaren Alterungsrückstellung wieder.

Wenn die bisherige Kalkulation von einem Durchschnittsalter von sagen wir 78 Jahren ausgeht,
die aktuelle Sterbetafel aber einen Durchnitt von 80 Jahren ergibt, so muss das bisher vorhandene in der Alterungsrückstellung angesparte Kapital so aufgeteilt werden, dass es bei ab der Anpassung gleichbleibenden Rate 24 Monate länger hält.
Aus den vor der Anpassung noch anrechenbaren 100 € (s. oben) würden nach der Anpassung als Hausnummer nur noch 90 €.

Der altersgerechte Beitrag wird also nur noch um 90 € reduziert.

(alles mit absolut frei erfundenen Zahlen).

Berry

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