Kurze Frage an die Spezialisten[s][/s] hier:
Ich (47) bin aktuell privat krankenversichert, beziehe volle Erwerbsminderungsrente und habe einen GdB von 50. Früher war ich mehrere Jahre gesetzlich versichert. Die KVdR (90%-Regel) erfülle ich nach eigener Prüfung nicht.
Ich habe mir die üblichen Wege schon angesehen:
KVdR → raus
§ 9 SGB V (Schwerbehinderung) → Altersgrenzen der Kassen
EU-/Ausland → bringt keinen echten Systemwechsel
Beschäftigung → kollidiert mit voller EM-Rente
Die Frage ist daher ganz konkret:
Gibt es irgendeinen rechtlich sauberen Weg, in meinem Fall noch in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen – oder ist das Thema faktisch erledigt?
Mir geht es um eine juristische Einschätzung, keine Grundsatzdiskussion.
Bitte keine Rückfragen à la „warum willst du wechseln" oder „lohnt sich das überhaupt" – das ist hier nicht der Punkt.
Danke vorab.
-- Editiert von Moderator topic am 19. März 2026 16:56
-- Thema wurde verschoben am 19. März 2026 16:56
PKV => GKV noch möglich ?
Dann solltest du einen Juristen, zB Fachanwalt für Sozial- oder KV-Recht suchen... und dir eine fachlich fundierte juristische Einschätzung ---kaufen---.Zitat :Mir geht es um eine juristische Einschätzung, keine Grundsatzdiskussion.
Der Punkt hier ist nämlich: Du bist in einem Meinungs-und Diskussionsforum, wo es keine Rechtsberatung gibt.Zitat :das ist hier nicht der Punkt.
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Zitat :Beschäftigung → kollidiert mit voller EM-Rente
Diese Theorie stammt woher? Sie ist nämlich schlicht falsch.
Insofern wäre das ein rechtlich sauberer Weg.
Zitat :Nicht der Arbeitsvertrag ist entscheidend, sondern die tatsächliche Leistungsfähigkeit.
Korrekt, eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit darf nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden (besser sogar noch darunter), will man die ungekürzte Rente beziehen.
Eine Alternative dazu wäre noch die Arbeitserprobung während der Erwerbsminderungsrente
Zitat :Und die wird bei Aufnahme einer Tätigkeit eben neu geprüft.
Nö.
Das erfordert dann allerdings im Vorfeld eine zielgerichtete Kommunikation.
Zitat :Das ist keine „Theorie", sondern gelebte Praxis der DRV:
- Tätigkeit → Anlass zur Überprüfung
- Überprüfung → ggf. Neubewertung
- Neubewertung → volle EM fällt oder wird reduziert
Gegen solch rechtswidrige Vorgehensweise wär dann gerichtlich vorzugehen. Wenn sie denn tatsächlich erfolgen sollte.
-- Editiert von User am 19. März 2026 18:32
Das sehe ich nicht. Und wieso mischst du dich in die TE-Frage ein?Zitat :Du schießt dir gerade selbst ins Knie.
Nö. Das ist der Hinweis, dass es hier keine Rechtsberatung von Spezialisten zu solchen Spezialfragen gibt.Zitat :Das ist keine Antwort, das ist der Default-Satz, wenn man nichts Inhaltliches beizutragen hat.
Das mag sein. Möchtest du anstelle des TE also doch Diskussion mit Laien und Diskutanten...über Grundsätze der PKV/GKV?Zitat :Deine Meinung interessiert mich nicht
(editiert)
-- Editiert von Moderator am 19. März 2026 19:31
Ganz ehrlich: Du trägst weiterhin nichts zur eigentlichen Fragestellung bei.
Es geht hier nicht um Grundsatzdiskussionen oder Forenphilosophie, sondern um eine konkrete sozialversicherungsrechtliche Konstellation. Dazu kam von dir bislang nichts Verwertbares.
Wenn du fachlich etwas beitragen kannst – gern.
Wenn nicht, dann halte dich bitte einfach aus dem Thread raus.
Diese Meta-Diskussion hilft niemandem weiter, am wenigsten mir.
Zitat :Diese Meta-Diskussion hilft niemandem weiter, am wenigsten mir.
Dann nimm Dir einen Anwalt und lass Dich beraten. Das ist hier ein Meinungsfroum zu Rechtsfragen. Das hatte Anami aber schon erwähnt.
Da muss ich Dich leider enttäuschen, ein Anwalt ist nicht notwendig. Es ist auch nicht nötig irgendwas zu wiederholen was bereits jemand anderes geschrieben hat. Habe fundierte und rechtssichere Infos von der GKV erhalten und ich komme wieder in die GKV zurück. Schönes Wochenende:)
Zitat :Habe fundierte und rechtssichere Infos von der GKV erhalten und ich komme wieder in die GKV zurück.
Und wie sieht diese Klärung nun aus?
Nach der Meinung der zwei Superschlauen hier , muss ich leider erst meinen Anwalt fragen
Habe Dir doch gestern eine PM gesendet , hast leider nicht geantwortet
Die Mails kamen vom amz462548-73 - der ist wohl gelöscht und so kann ich da nichts lesen oder mailen.
Schick noch mal rüber?
Das würde mich auch interessieren--- was die GKV dir zur Rückkehr an Infos gab...Zitat :Habe fundierte und rechtssichere Infos von der GKV erhalten und ich komme wieder in die GKV zurück.
...und mit welchen Schritten du zurück kannst.
Grundsätzlich alles, was einfach und ohne Anwalt geht, ist für Betroffene gut+schön.
Dazu muss man in einem Forum weder superschlau noch rotzfrech sein.
Doch, manchmal ist das durchaus notwendig.Zitat :Es ist auch nicht nötig irgendwas zu wiederholen was bereits jemand anderes geschrieben hat.
@Anami
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