PKV => GKV noch möglich ?

19. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
go733525-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
PKV => GKV noch möglich ?

Kurze Frage an die Spezialisten[s][/s] hier:

Ich (47) bin aktuell privat krankenversichert, beziehe volle Erwerbsminderungsrente und habe einen GdB von 50. Früher war ich mehrere Jahre gesetzlich versichert. Die KVdR (90%-Regel) erfülle ich nach eigener Prüfung nicht.

Ich habe mir die üblichen Wege schon angesehen:

KVdR → raus

§ 9 SGB V (Schwerbehinderung) → Altersgrenzen der Kassen

EU-/Ausland → bringt keinen echten Systemwechsel

Beschäftigung → kollidiert mit voller EM-Rente

Die Frage ist daher ganz konkret:

Gibt es irgendeinen rechtlich sauberen Weg, in meinem Fall noch in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen – oder ist das Thema faktisch erledigt?

Mir geht es um eine juristische Einschätzung, keine Grundsatzdiskussion.

Bitte keine Rückfragen à la „warum willst du wechseln" oder „lohnt sich das überhaupt" – das ist hier nicht der Punkt.

Danke vorab.

-- Editiert von Moderator topic am 19. März 2026 16:56

-- Thema wurde verschoben am 19. März 2026 16:56




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40400 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von go733525-41):
Mir geht es um eine juristische Einschätzung, keine Grundsatzdiskussion.
Dann solltest du einen Juristen, zB Fachanwalt für Sozial- oder KV-Recht suchen... und dir eine fachlich fundierte juristische Einschätzung ---kaufen---.

Zitat (von go733525-41):
das ist hier nicht der Punkt.
Der Punkt hier ist nämlich: Du bist in einem Meinungs-und Diskussionsforum, wo es keine Rechtsberatung gibt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130024 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von go733525-41):
Beschäftigung → kollidiert mit voller EM-Rente

Diese Theorie stammt woher? Sie ist nämlich schlicht falsch.
Insofern wäre das ein rechtlich sauberer Weg.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130024 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von amz462548-73):
Nicht der Arbeitsvertrag ist entscheidend, sondern die tatsächliche Leistungsfähigkeit.

Korrekt, eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit darf nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden (besser sogar noch darunter), will man die ungekürzte Rente beziehen.

Eine Alternative dazu wäre noch die Arbeitserprobung während der Erwerbsminderungsrente



Zitat (von amz462548-73):
Und die wird bei Aufnahme einer Tätigkeit eben neu geprüft.

Nö.
Das erfordert dann allerdings im Vorfeld eine zielgerichtete Kommunikation.



Zitat (von amz462548-73):
Das ist keine „Theorie", sondern gelebte Praxis der DRV:
- Tätigkeit → Anlass zur Überprüfung
- Überprüfung → ggf. Neubewertung
- Neubewertung → volle EM fällt oder wird reduziert

Gegen solch rechtswidrige Vorgehensweise wär dann gerichtlich vorzugehen. Wenn sie denn tatsächlich erfolgen sollte.




-- Editiert von User am 19. März 2026 18:32

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40400 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von amz462548-73):
Du schießt dir gerade selbst ins Knie.
Das sehe ich nicht. Und wieso mischst du dich in die TE-Frage ein?

Zitat (von amz462548-73):
Das ist keine Antwort, das ist der Default-Satz, wenn man nichts Inhaltliches beizutragen hat.
Nö. Das ist der Hinweis, dass es hier keine Rechtsberatung von Spezialisten zu solchen Spezialfragen gibt.
Zitat (von amz462548-73):
Deine Meinung interessiert mich nicht
Das mag sein. Möchtest du anstelle des TE also doch Diskussion mit Laien und Diskutanten...über Grundsätze der PKV/GKV?

(editiert)

-- Editiert von Moderator am 19. März 2026 19:31

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
go733525-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz ehrlich: Du trägst weiterhin nichts zur eigentlichen Fragestellung bei.

Es geht hier nicht um Grundsatzdiskussionen oder Forenphilosophie, sondern um eine konkrete sozialversicherungsrechtliche Konstellation. Dazu kam von dir bislang nichts Verwertbares.

Wenn du fachlich etwas beitragen kannst – gern.
Wenn nicht, dann halte dich bitte einfach aus dem Thread raus.

Diese Meta-Diskussion hilft niemandem weiter, am wenigsten mir.

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von go733525-41):
Diese Meta-Diskussion hilft niemandem weiter, am wenigsten mir.


Dann nimm Dir einen Anwalt und lass Dich beraten. Das ist hier ein Meinungsfroum zu Rechtsfragen. Das hatte Anami aber schon erwähnt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
go733525-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Da muss ich Dich leider enttäuschen, ein Anwalt ist nicht notwendig. Es ist auch nicht nötig irgendwas zu wiederholen was bereits jemand anderes geschrieben hat. Habe fundierte und rechtssichere Infos von der GKV erhalten und ich komme wieder in die GKV zurück. Schönes Wochenende:)

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130024 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von go733525-41):
Habe fundierte und rechtssichere Infos von der GKV erhalten und ich komme wieder in die GKV zurück.

Und wie sieht diese Klärung nun aus?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
go733525-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach der Meinung der zwei Superschlauen hier , muss ich leider erst meinen Anwalt fragen :smile:
Habe Dir doch gestern eine PM gesendet , hast leider nicht geantwortet :sad:

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130024 Beiträge, 41465x hilfreich)

Die Mails kamen vom amz462548-73 - der ist wohl gelöscht und so kann ich da nichts lesen oder mailen.

Schick noch mal rüber?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40400 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von go733525-41):
Habe fundierte und rechtssichere Infos von der GKV erhalten und ich komme wieder in die GKV zurück.
Das würde mich auch interessieren--- was die GKV dir zur Rückkehr an Infos gab...
...und mit welchen Schritten du zurück kannst.

Grundsätzlich alles, was einfach und ohne Anwalt geht, ist für Betroffene gut+schön.
Dazu muss man in einem Forum weder superschlau noch rotzfrech sein.

Zitat (von go733525-41):
Es ist auch nicht nötig irgendwas zu wiederholen was bereits jemand anderes geschrieben hat.
Doch, manchmal ist das durchaus notwendig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go733525-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami
Nimm Dir einen Anwalt und frag Ihn :forum:

0x Hilfreiche Antwort

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