PKV Krankenhaustagegeldvers.

23. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
holdi
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 3x hilfreich)
PKV Krankenhaustagegeldvers.

Hallo zusammen,

habe folgende Frage an einen PKV Experten:
Bin z.Z. PKV vollversichert, beziehe ALG 1 u. danach evtl. ALG 2.
Wenn ich nun durch ALG 2 Bezug pflichtversichert werde u. mal angenommen, meine PKV kündigen würde, kann dann noch meine Krankenhaustagegeldvers. weiterhin alleine bestehen bleiben, oder ist dies dann nicht mehr möglich?

Vielen Dank für eine Antwort

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Das musst du deine PKV fragen. Oft wird eine Krankenhaustagegeldversicherung nur im Rahmen einer Vollversicherung angeboten. Evtl. ist eine separate Versicherung in einem anderen Tarif möglich.
Gruß!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Privatversicherte

Als Privat Versicherte müssen Sie Ihre Versicherung nicht kündigen, nur weil Sie jetzt Alg II beziehen. Sie können innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn des Alg II - Bezuges einen Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung stellen. Dazu gilt gem. § 8 SGB V : Sie dürfen in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert gewesen sein und müssen eine private Krankenversicherung nachweisen, deren Umfang mindestens den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Achtung: Wenn Sie sich als Alg II-BezieherIn einmal für die private Krankenversicherung entschieden haben, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden. Sie sollten sich daher vorher mit dem zuständigen Amt und der Krankenkasse beraten.

Die Träger des Alg II beteiligen sich auch an den Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Doch sie zahlen nur den Pauschal-Betrag von 140 Euro pro Monat, den sie auch an die gesetzlichen Kassen überweisen. Üblicherweise reicht das nicht aus, um die privaten Beiträge zu decken. Deshalb sollte Sie sich vor Alg II -Bezug überlegen, ob Sie sich mit diesen privaten Beiträgen nicht noch zusätzlich ruinieren. Wägen Sie ab, ob Sie nicht während des Alg II-Bezuges doch zurück in die gesetzliche Krankenkasse gehen sollten. (Dieselbe Rückkehrmöglichkeit haben in Not geratene Freiberufler und Selbstständige. Sie müssen nicht ihr Gewerbe abmelden, sondern ihre Bedürftigkeit nachweisen, um sich wieder gesetzlich krankenversichern zu können.)


http://www.alg-2.info/info/krankenversicherung/view

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

immer diese zitierungen :(

mal zur ursprungsfrage:

>>>kann dann noch meine Krankenhaustagegeldvers. weiterhin

das hängt davon ab ob es ein kombitarif oder nur eine option ist. wenn es ein kombi ist kann nur der ganze tarif gekündigt werden.

normalerweise ist ein (völlig sinnloses) KHT aber auch einzeln versicherbar.

frohes fest

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Die PKV bietet übrigens auch Anwartschaftsversicherungen an.

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#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


>>>übrigens auch Anwartschaftsversicherungen an.

für KHT???

wer?

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