PKV Krankentagegeldversicherung

22. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
IPAD
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 8x hilfreich)
PKV Krankentagegeldversicherung

Hallo,

Ich bin arbeitsunfähig erkrankt, musste aufgrund dessen nun meine GmbH an die Wand fahren, mangels personellem Ersatz (1-Mann GmbH)

Der PKV habe ich eine Einkommensbescheinigung der GmbH vorgelegt. Nun fordern die zusätzlich die Bilanz oder BWA zu 12/2012 an und das mir persönlich gegenüber, als nicht gerichtet an die GmbH.

Ich bin zwar schon gewohnt, mich in Unterhaltsdingen ggü. Den Gerichten "nackig" machen zu müssen, aber muss ich das auch ggü. der privaten Krankenkasse ?

Gruß

IPAD

-----------------
""

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:
Ich bin zwar schon gewohnt, mich in Unterhaltsdingen ggü. Den Gerichten "nackig" machen zu müssen, aber muss ich das auch ggü. der privaten Krankenkasse ?

Nein, musst Du natürlich nicht, dann gibt es nur entsprechend reduzierte Leistungen.

Ansonsten gilt, wer Leistung beansprucht muss diese nachweisen.
Eine selbst erstellte Einkommensbescheinigung der 1-Mann GmbH dürfte der PKV in den wenigsten Fällen reichen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.077 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen