PKV - Kündigung GKV wird erst später wirksam

1. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
TREBRON
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 15x hilfreich)
PKV - Kündigung GKV wird erst später wirksam

Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse zum 31.12.2010 und gleichzeituge Anmeldung bei einer PKV.

Aufgrund Kündigungsfrist / Wahltarif bei der gesetzlichen wird die Kündigung aber erst zum 30.06.2011 wirksam.

Entsprechende Kündigungsbestätigung der GKV liegt der PKV vor.

Nachdem 2x der Betrag eingezogen wurde und nach entsprechender telefonischer Beschwerde meinerseits kam nun offizielle Post und die PKV will nun "prüfen", ob einer Verlegung des Beginns zugestimmt wird.

Einer Verlegung des Termins könnte aber nur zugestimmt werden, wenn mind. eine Monatsrate bezahlt wird!

Kann mir jemand die entsprechenden §§ benennen, die ich denen um die Ohren hauen kann.

Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sven-Hennig
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

die PKV hat mit Ihnen einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen. Dieser ist binnen der gesetzlichen Widerrufsfristen auch wieder zu kippen, danach eben nicht mehr.

Warum hier der Berater noch nicht reagiert hat, ist mir schleierhaft.

Generell werden Sie hier auf Kulanz Ihres PKV Unternehmens angewiesen sein, theoretisch könnten diese auf Vertragserfüllung/ Beitragszahlung bestehen, in der Praxis ist dem aber nicht so.

Bitten Sie den Berater das zu veranlassen und beantragen Sie eine Beginnverlegung auf den neuen Termin unter Vorlage der Kündigungsbestätigung.

Gruß
Sven Hennig
online-pkv.de

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"Viele Grüße

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Sven Hennig
Spezialmakler PKV und BU
www.online-pkv.de
Tel."

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