PKV Kündigung aus dem Notlagentarif

26. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kap81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
PKV Kündigung aus dem Notlagentarif

Mein Vater und seine Frau und Sohn sind sehr Jahren in einen Notlagentarif gestuft worden. Sie sind nicht zahlungsfähig und wohnen in Italien. Angeblich hat die PKV (Continentale) jetzt gekündigt! Ist das rechtlich erlaubt?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120152 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Kap81):
Ist das rechtlich erlaubt?

Klar.
Wie kommt man darauf, das ein Unternehmen ohne Zahlung was leisten muss?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ja, das ist erlaubt und wäre auch rechtlich zulässig, wenn es sich um eine richtige KV-Voll handelt.

Der Ausschluss der Kündigung für eine Krankheitskostenversicherung gilt nur für den Versicherungsschutz der eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG erfüllt.

Was Dir die Continentale geschrieben hat ist also wie nicht anders zu erwarten war richtig. Du hättest es aber auch selbst im § 206 VVG nachlesen können.

Zitat (von Harry van Sell):
Wie kommt man darauf, das ein Unternehmen ohne Zahlung was leisten muss?


Harry, aus dem Notlagentarif muss der Versicherer auch ohne Zahlung leisten, wobei die Leistungen auf die Notfallbehandlung beschränkt ist.
Der substitutive Teil der Krankenversicherung darf solange nicht gekündigt werden, wie die Pflicht zur Versicherung normiert im 193 VVG besteht.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Der substitutive Teil der Krankenversicherung darf solange nicht gekündigt werden, wie die Pflicht zur Versicherung normiert im 193 VVG besteht.
Aber nur für Personen mit Wohnsitz im Inland. Und laut TE wohnen die VN in Italien.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Aber nur für Personen mit Wohnsitz im Inland. Und laut TE wohnen die VN in Italien.


Ach Junge aus Hamburg. Du hast vollkommen Recht. Gleichwohl solltest Du Dir meinen Beitrag nochmals durchlesen und versuchen die Aussage zu verstehen.

Gerade weil die Personen in Italien leben greift eben nicht die Pflicht zur Versicherung und genau deshalb durfte der Versicherer den Vertrag trotz substitutiver Krankenversicherung in diesem Fall kündigen.

Berry

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