Mein Vater und seine Frau und Sohn sind sehr Jahren in einen Notlagentarif gestuft worden. Sie sind nicht zahlungsfähig und wohnen in Italien. Angeblich hat die PKV (Continentale) jetzt gekündigt! Ist das rechtlich erlaubt?
PKV Kündigung aus dem Notlagentarif
26. Januar 2020
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Frage vom 26. Januar 2020 | 16:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
PKV Kündigung aus dem Notlagentarif
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#1
Antwort vom 26. Januar 2020 | 16:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120152 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatIst das rechtlich erlaubt? :
Klar.
Wie kommt man darauf, das ein Unternehmen ohne Zahlung was leisten muss?
#2
Antwort vom 26. Januar 2020 | 22:51
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Ja, das ist erlaubt und wäre auch rechtlich zulässig, wenn es sich um eine richtige KV-Voll handelt.
Der Ausschluss der Kündigung für eine Krankheitskostenversicherung gilt nur für den Versicherungsschutz der eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG erfüllt.
Was Dir die Continentale geschrieben hat ist also wie nicht anders zu erwarten war richtig. Du hättest es aber auch selbst im § 206 VVG nachlesen können.
ZitatWie kommt man darauf, das ein Unternehmen ohne Zahlung was leisten muss? :
Harry, aus dem Notlagentarif muss der Versicherer auch ohne Zahlung leisten, wobei die Leistungen auf die Notfallbehandlung beschränkt ist.
Der substitutive Teil der Krankenversicherung darf solange nicht gekündigt werden, wie die Pflicht zur Versicherung normiert im 193 VVG besteht.
Berry
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#3
Antwort vom 27. Januar 2020 | 12:59
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Aber nur für Personen mit Wohnsitz im Inland. Und laut TE wohnen die VN in Italien.ZitatDer substitutive Teil der Krankenversicherung darf solange nicht gekündigt werden, wie die Pflicht zur Versicherung normiert im 193 VVG besteht. :
#4
Antwort vom 27. Januar 2020 | 18:47
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatAber nur für Personen mit Wohnsitz im Inland. Und laut TE wohnen die VN in Italien. :
Ach Junge aus Hamburg. Du hast vollkommen Recht. Gleichwohl solltest Du Dir meinen Beitrag nochmals durchlesen und versuchen die Aussage zu verstehen.
Gerade weil die Personen in Italien leben greift eben nicht die Pflicht zur Versicherung und genau deshalb durfte der Versicherer den Vertrag trotz substitutiver Krankenversicherung in diesem Fall kündigen.
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