PKV: Rückerstattung bei Wechsel zur GKV?

18. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
francwalter
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 10x hilfreich)
PKV: Rückerstattung bei Wechsel zur GKV?

Hallo,

wenn man jahrelang in eine private Krankenversicherung einbezahlt und nun zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechselt, hat man dann einen Anspruch auf Rückzahlungen der von der PKV gebildeten Rücklagen?

Meines Wissens zahlt man als jüngeres Mitglied ja höhere Beiträge als eigentlich nötig, weil die Kasse für das Alter Rücklagen bildet, damit dann die Beiträge nicht ganz so hoch sind. Wenn man nun die Kasse verlässt, stehen diese Rücklagen meiner Ansicht nach dem Versicherten zu, es ist ja nicht das Geld der KK.
Aber ist das auch in Wirklichkeit so?

Danke für Informationen hierzu, Gruß, franc

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,

die PKV zahlt einem die Rückstellungen nicht aus. Hierfür gibt es auch keine gesetzliche Grundlage im Versicherungsvertragsgesetz. Dort ist nur geregelt, dass in diesem Fall nicht die normalen Kündigungsfristen gelten.

http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__205.html

Gruß

RHW

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#2
 Von 
diewei
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Auszahlung der im Laufe der Jahre gebildeten Altersrückstellung an den Kunden findet generell nicht statt.

Beim Wechsel von PKV zu PKV werden unter bestimmten Voraussetzungen die sog. portablen Altersrückstellungen übertragen.
Beim Wechsel von PKV zu GKV ist jedoch keine Übertragung möglich.


Viele Grüße

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#3
 Von 
francwalter
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die Antworten!
Ein Grund mehr mit diesen Abzockern keine Geschäfte zu machen.


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