PKV Versicherung Vertragsrücktritt

9. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Carsten1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
PKV Versicherung Vertragsrücktritt

Hallo,

Ich habe folgendes Problem. Seit Juni 2009 habe ich meine Kinder und meine Frau Privat- Versichert. In dieser Woche erhielt ich einen Brief von der PKV die vom Vertrag zurücktreten will.

Meine beiden Kinder bekamen Ergotherapie und werden noch Logopädisch therapiert.Diese Entwicklungsstörung wurde im Vertrag nicht angegeben und aus diesem Grund tritt die Versicherung rückwirkend zurück.

Ich habe den Antrag selbst mit einem Versicherungsvertreter ausgefüllt und er sagte mir damals, Ergotherapie wird im Vertrag nicht erwähnt und müsste nicht angegeben werden. Der grosse Schock kam jetzt mit der Kündigung,"soviel zu" muss nicht angegeben werden. Es kam weder ein vorheriger Anruf das irgendwas nicht stimmt noch ließe sich eine Einigung erzielen,das ich die Ergotherapiekosten selber übernehme.


Nun meine Frage, was kann ich tun?Bei anderen PKV habe ich mich schon erkundigt bis jetzt nur absagen und 2Prüfen noch. Was kann ich tun???
Ich bitte um Hilfe

MfG
Carsten1

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Hier hilft einzig ein Ra. Wurde bei der Antragsaufnahme ein Protokoll gefertigt? Gibt es Zeugen? Ist es ein gebundener Vermittler?

Vielleicht lässt sich der Vermittler in die Verantwortung nehmen aber das ist alles sehr wage :(

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" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Carsten,

die von Dir im Antrag nicht angegebenen Vorerkrankungen sind schwerwiegend und berechtigen daher sogar zur Anfechtung (nicht Kündigung) nicht nur zum Rücktritt.

Du könntest prüfen, wann die Versicherung von der Nichtangabe erfahren hat, zwischen positiver Kenntnis und Versand des Rücktrittsschreibens darf nicht mehr als ein Monat liegen.

Was Du sonst machen kannst. Du kannst die Kinder bei jedem anderen aus dem VU zum Basistarif versichern. Sind die Entwicklungsstörungen abgeklungen, wird dann auch eine Umtarifirung in einen besseren Tarif möglich sein.

Bitte beachte § 193 VVG - Du musst für eine Versicherung sorgen (Pflicht zur Versicherung).

SG

Berry

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