PKV fordert Beiträge rückwirkend ab 2013

5. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Laredo75
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
PKV fordert Beiträge rückwirkend ab 2013

Guten Tag,

ich bin 2013 ausgewandert, bis dahin war ich in der PKV.
Bevor ich Deutschland verlassen habe, habe ich die PKV gekündigt.

2019 erhielt meine Mutter Post von der PKV bzgl. Beitragsrückständen, so erfuhr ich, dass ich noch immer in der PKV war, dies konnte ich damals von Australien aus klären und meine PKV wurde zum 31.08.2019 beendet.

Jetzt bin ich seit ein paar Monaten zurück in Deutschland und bekam heute einen Brief meiner "alten" PKV:
"Laufende Beiträge noch offen, Zahlungshinweis für Beitragsrückstände."

Darin werde ich gebeten, die noch offenen Beiträge innerhalb der nächsten 3 Wochen zu zahlen.
Dort wurde auch aufgeführt dass ich seit dem 01.08.2013 im Notlagentarif geführt wurde.

Immerhin 5.946€ fordern die von mir, Beiträge vom 01.08.2013 bis zum 01.08.2019.

Zinsen wurden übrigens keine Berechnet auch keine sonstigen Gebühren, die Forderung setzt sich nur aus den mtl. Beiträgen zusammen.

Ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid wurde niemals erlassen!

Aber nun endlich zu meine Frage:

Kann die PKV einfach solch alte Rückstände noch einfordern?
Unterliegen diese nicht eine Verjährungsfrist?
Wenn ja fällt das ganze unter § 195 BGB oder § 25 SGB oder unter was sonst?

Besten Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Laredo75):
2019 erhielt meine Mutter Post von der PKV bzgl. Beitragsrückständen,

Und das war was konkret?



Zitat (von Laredo75):
Ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid wurde niemals erlassen!

Das braucht es da auch nicht.



Zitat (von Laredo75):
dies konnte ich damals von Australien aus klären

Was konkret hat man denn da mit welchem Ergebnis geklärt?



Zitat (von Laredo75):
meine PKV wurde zum 31.08.2019 beendet.

Bedeutet noch jede Menge offener Beiträge ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Laredo75
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Laredo75):
2019 erhielt meine Mutter Post von der PKV bzgl. Beitragsrückständen,

Und das war was konkret?

Hinweis über einen rückständigen Folgebeitrag und das ich mich mit dem Versicherer in Verbindung setzen soll .



Zitat (von Laredo75):
Ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid wurde niemals erlassen!

Das braucht es da auch nicht.



Zitat (von Laredo75):
dies konnte ich damals von Australien aus klären

Was konkret hat man denn da mit welchem Ergebnis geklärt?

Das die PKV zum 31.08.2019 beendet wurde.
Ebenso teilte ich dem Versicherer meine Anschrift in Australien mit und ich bat um eine Forderungsaufstellung!



Zitat (von Laredo75):
meine PKV wurde zum 31.08.2019 beendet.

Bedeutet noch jede Menge offener Beiträge ...


Ja, 5.946Euro

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