Hallo,
habe folgende Frage wegen versuchten Aufbruch meines Autos, und zwar hat jemand versucht mein Auto aufzubrechen auf der Beifahrerseite und dadurch ist jetzt das Schloss und der Türgriff zerstört, das Auto stand in der Garage die auch aufgebrochen wurde und die Täter sind entkommen, nun meine Frage bezahlt den Schaden für den Pkw die Autoversicherung, habe aber nur die Haftpflicht Versicherung. Danke für eventuelle Antworten in voraus.
PKW-Aufbruch-Bezahlt Schaden Versicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Für den Aufbruch der Garage zahlt, wenn vorhanden, die Wohngebäudeversicherung.
Einen Aufbruch am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung, wenn vorhanden.
Für entwendete Gegenstände im PKW zahlt die Hausratsversicherung bis zu etwa 250 € dazu. Hast Du einen Hausratsvers.-Vertrag?
Brille z.B., Autoradio (Rechnung und Codekarte müssen vorhanden sein).
Den Rest macht die Teilkasko, d.h. Erneuerung vom Schloß, evtl. eingeschlagenen Fensterscheiben, Kratzer durch Aufbruch am Lack. Voraussetzung für Zahlungen ist die Anzeige bei der Polizei über Einbruch, lg Katinka
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@ Katinkafrech
wie kommst du darauf, dass die Hausrat das Autoradio zahlen könnte?
und katinka...
wie kommst du darauf, dass die hausrat überhaupt etwas bezahlen wird???
diebstahl aus kfz ist im regelfall eine position, die man in einen vhv-vertrag mit einbauen lassen KANN, aber eben KEIN standard...
Die Hausratversicherung zahlt aber auf keinen fall Autozubehörteile, wie z.B. das Autoradio, sondern nur Hausratsgegenstände, die man im Auto hat liewgen lassen.
So habe ich das auch gemeint, Gegenstände, die im Auto lagen bis zum Wert von 250 € = Hausrat
Kasko: Schloßerneuerung, Gruss katinka
katinka...
die hausrat zahlt trotzdem nur, wenn es mit EINGESCHLOSSEN wurde...
standardmässig ist es NICHT mitversichert... :roll:
Mein Vertrag ist eine Hausratsversicherung, die seit über 25 Jahren läuft. In den alten Verträgen war der Einschluss mit drinnen. Bei Neuverträgen muss auf diesen Einschluß geachtet werden, Gruss katinka
oje @katinka, ich bin hier mal mehrere deiner aussagen im forum durchgegangen, deine post sind sogar für ein laienforum teilweise schon kriminell.
1) es handelt sich hier um einen versuchten einbruchdiebstahl, auch wenn das auto in der garage stand, ist es somit noch lange kein hausrat. massgeblich für die reparaturen am schloss - hier die TK
2) fest mit dem auto verbundene teile, gehören IMMER zum KFZ VERSICHERUNGSTEIL und NIE zur HAUSRAT
3) auch bei extrem alten hausratversicherungen, gab es immer noch versicherer die keine leistungen aus KFZ diebstahl bezahlt haben, nicht alle sind bei deiner versicherung und das auch schon seit 25 jahren, da sollte man ja schon meinen du kennst zumindest mal deine VS bedingungen auswendig.
4) WICHTIG: eine einbruch diebstahl anzeige der polizei MUSS der versicherung vorgelegt werden, auch nur bei versuchtem einbruch.
gruss
miniway
--- editiert vom Admin
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