Hallo,
ich hatte einen Einbruch in meinen PKW. Dabei ist die Scheibe und der Bereich oberhalb des Fensters beschädigt worden.
Beides habe ich machen lassen weil ich das Auto verkaufen will. Die Rechnungen an meine Versicherung geschickt.
Jetzt zicken die rum und wollen einen Gutachter schicken.
Weiß selbst nicht warum.
Kann es jetzt Ärger geben, weil ich den Schaden schon habe machen lassen? Können sie deshalb die Regulierung ablehnen?
PKW-Schaden
2. April 2008
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Frage vom 2. April 2008 | 22:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
PKW-Schaden
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 3. April 2008 | 12:11
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Vor einer Reparatur muss IMMER die Versicherung informiert werden, damit sie Gelegenheit zur Besichtigung hat.
Auch eine Anzeige bei der Polizei ist erforderlich.
Die Versicherung kann jetzt die Regulierung ablehnen.
Gruß
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