Hi Leute,
ich brauche eure Einschätzung zum Thema Standgebühren für ein PKW mit Totalschaden. (Vollkaskoversicherung)
Mein PKW hat am 27.3. einen Totalschaden erlitten.
Der PKW wurde zu einer Werkstatt geschleppt, welche die Versicherung angegeben hat.
Am 1.4. hat der Gutachter den PKW begutachtet. Fazit Totalschaden. Lohnt keine Reparatur mehr.
Das Gutachten ist am 7.4. bei der Versicherung eingegangen.
Mit meiner Versicherung bin ich übereingekommen, dass ein dritter Dienstleister den PKW aufkaufen wird.
Hierfür habe ich einen Kaufvertrag am 8.4 mit dem Dienstleister unterzeichnet.
Nun meine Frage zur fälligen Standgebühr, welche die Werkstatt erheben kann, bei der der PKW seit dem 27.3 steht.
Ich habe unverzüglich die Schäden gemeldet, d.h. die Vollkasko kann die Standgebühr nach Kulanz übernehmen?
Die Standgebühr würde höchstens bis zum 8.4. fällig, da ab diesem Tag der Dienstleister Eigentümer des PKW ist?
Danke euch!
PKW Totalschaden/ Standgebühr Werkstatt
Zitat :Ich habe unverzüglich die Schäden gemeldet, d.h. die Vollkasko kann die Standgebühr nach Kulanz übernehmen?
Würde mich wundern, wenn solche Versicherungen was aus Kulanz machen würden. Entweder es sit versichert
Zitat :Die Standgebühr würde höchstens bis zum 8.4. fällig, da ab diesem Tag der Dienstleister Eigentümer des PKW ist?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
Aus der Erfahrung eines eigenen Unfalls vor vielen Jahren:
die Versicherung des Unfallverursachers muss die "Standgebühr" für das Unfallfahrzeug bezahlen, und zwar von dem Tag an, an dem das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht wird, bis zu dem Tag, an dem der Geschädigte das Unfallgutachten der Versicherung bekommt bzw. das Angebot zur Schadensregulierung.
Zusätzlich dann noch mindestens eine Woche, die der Geschädigte braucht, um im Fall eines Totalschadens ein Ersatzfahrzeug zu suchen und zu kaufen. Will er reparieren lassen, nimmt die Werkstatt ja keine Standgebühr mehr, wenn es aber sein sollte, daß der Geschädigte eine andere Werkstatt beauftragen will und erst der Transport des Unfallfahrzeugs in diese andere Werkstatt organisiert und durchgeführt werden muss, wird man zweifellos noch mal zwei oder drei Tage dafür addieren dürfen.
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Hinweis am Rande: als Geschädigter eines Verkehrsunfalls darf man die gesamte Unfallabwicklung mit der gegnerischen Versicherung usw. durch einen Rechtsanwalt durchführen lassen - den muss die Versicherung des Unfallverursachers bezahlen.
Wenn die Schuldfrage klar ist: immer den Krempel von einem Anwalt erledigen lassen. Warum soll man kostbare Lebenszeit dafür opfern, und dann auch noch das Risiko eingehen, berechtigte Ansprüche nicht geltend zu machen (man wundert sich, was alles abgerechnet werden kann). Oder eben auch unberechtigte Ansprüche zu stellen - auch davor schützt der eigene Anwalt, der einem sagt "Nee - das können Sie leider nicht in Rechnung stellen"...
Zitat :Ich habe unverzüglich die Schäden gemeldet, d.h. die Vollkasko kann die Standgebühr nach Kulanz übernehmen?
In der Regel sind Standgebühren im Kaskorecht nicht erstattungsfähig. Versicherungsvertrag dahingehend prüfen.
Zitat :Die Standgebühr würde höchstens bis zum 8.4. fällig, da ab diesem Tag der Dienstleister Eigentümer des PKW ist?
Die Standgebühren sind solange fällig wie das Fahrzeug dort steht. Vertragspartner der Werkstatt sind Sie. Wer Eigentümer des Fahrzeuges ist, ist für die Werkstatt nicht relevant. Da müsssen Sie sich mit dem Aufkäufer einigen.
Zitat :die Versicherung des Unfallverursachers muss die "Standgebühr" für das Unfallfahrzeug bezahlen, .........................
Es geht ja hier aber um einen Kaskoschaden.
Zitat :und zwar von dem Tag an, an dem das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht wird, bis zu dem Tag, an dem der Geschädigte das Unfallgutachten der Versicherung bekommt bzw. das Angebot zur Schadensregulierung.
Im Haftpflichtfall kann die Standgebühr zum Teil sogar bis zum "Beginn der Reparatur" berechnet werden.
Zitat :Will er reparieren lassen, nimmt die Werkstatt ja keine Standgebühr mehr,
Doch, in der Regel solange bis mit der Reparatur begonnen wird. Jeder Parkplatz/Stellplatz kostet die Werkstatt Geld.
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