Pflicht zur Angabe von Vorschäden in der Wohngebäudeversicherung / Hauskauf neuer Eigentümer

22. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
ragnarlodbrok
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflicht zur Angabe von Vorschäden in der Wohngebäudeversicherung / Hauskauf neuer Eigentümer

Hallo Liebe Forumsmitglieder,

ich würde gerne wissen ob ein Verkäufer einer Immobilie mir als neuem Eigentümer (Käufer) größere vor Schäden (ca. 13.0000€ (2015 )+1000,00€(2016) ) die er der seiner Wohngebäudeversicherung (jetzt meine Wohngebäudeversicherung ) in den letzten 10 Jahren gemeldet hat freiwillig mitteilen muss, und ob ich ein recht darauf habe die Unterlagen einzusehen auch wenn der Verkäufer das nicht möchte.

Ich habe nur durch Zufall von diesen Vorschäden erfahren. Die gemeldeten Schäden sind augenscheinlich behoben aber es schafft nicht unbedingt vertrauen und ich kann nicht nachvollziehen warum ich diese Informationen nicht bekommen soll.

PS: Ich habe direkt bei der Versicherung nachgehakt diese verweisen mich auf die DSGVO und verlangen eine Vollmacht von beiden Verkäufern (Ehepaar) diese wurde mir aber verweigert, mit dem Hinweis das es keinen Grund für mich gibt warum ich diese Informationen benötige, da alles behoben ist.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Probleme mit der Versicherung?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32123 Beiträge, 5651x hilfreich)

Du kannst den Verkäufer fragen.
Der Verkäufer soll dir wahrheitsgemäß antworten.
Wenn er nicht will, dass du als pot. Käufer die Versicherungsunterlagen/Schadensregulierung einsiehst, kannst du das als rotes *Achtungs*-Zeichen markieren.
-ICH- wäre dann sehr vorsichtig, weiteres zum Kauf zu verhandeln.

Die Versicherung hat korrekt auf die DSGVO verwiesen. Die Vollmacht wirst du nicht bekommen.

-ICH- würde mich dann herzlich für das Angebot bedanken. Ich hätte kein Kaufinteresse an einer geheimnisvollen Burg. Selbst, wenn die Schäden reguliert wurden--- was ist dort sonst noch zu erwarten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
ragnarlodbrok
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Karl,

Danke für Deine schnelle Antwort der
Kauf ist bereits abgeschlossen.
Ich finde es selber nicht nachvollziehbar.

Könnt Ihr bitte noch auf den rechtlichen Aspekte eingehen, ob ich den Verkäufer zwingen kann mir die Info zu geben gibt es einen Rechtsanspruch?

LG Ragna

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6430 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
ob ein Verkäufer einer Immobilie mir als neuem Eigentümer (Käufer) größere vor Schäden (ca. 13.0000€ (2015 )+1000,00€(2016) ) die er der seiner Wohngebäudeversicherung (jetzt meine Wohngebäudeversicherung ) in den letzten 10 Jahren gemeldet hat freiwillig mitteilen muss,

Zitat:
ob ich den Verkäufer zwingen kann mir die Info zu geben gibt es einen Rechtsanspruch?


Einen solchen Rechtsanspruch (freiwillig und ungefragt) gibt es nicht.
Wäre ja auch völlig unlogisch, wenn ein Verkäufer das Kaufobjekt vorher schlecht macht.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Also wenn der Kauf abgeschlossen ist gilt folgendes:
Mit Eintragung im Grundbuch geht auch die Versicherung auf den neuen Eigentümer über (+ Kündigungsrecht, etc...)

Folglich kann er als Vertragsinhaber auch Auskunft über Inhalte der Versicherung und mE auch über den Vorschadenverlauf erhalten.
Kann auch sein, dass ich irgendwo einen Denkfehler habe, weils sehr einfach klingt :???:

-- Editiert von Lazyboy am 22.07.2019 14:28

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#5
 Von 
ragnarlodbrok
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Lazyboy,

du hast recht ich darf laut Versicherung alles zum aktuellen Vertrag wissen, aber für die Vergangenheit benötige ich die Zustimmung der Verkäufer und diese Zustimmung wird eben verweigert warum auch immer?

Mit freundlichen Grüßen
Ragna

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#6
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Aktuelles zum Vertrag?
Die Schadenquote fällt mir da ein also Schadenzahlungen der letzen 5 Jahre/Prämie

Gibt es einen betreuenden Außendienstler? Man kann dort mal doof Fragen und hoffen, dass er in Sachen Datenschutz fahrlässiger ist

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#7
 Von 
ragnarlodbrok
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Aktuelles zum Vertrag?
Die Schadenquote fällt mir da ein also Schadenzahlungen der letzen 5 Jahre/Prämie

Gibt es einen betreuenden Außendienstler? Man kann dort mal doof Fragen und hoffen, dass er in Sachen Datenschutz fahrlässiger ist


Hallo Lazyboy,

gute Idee habe ich schon alles durch :-) hat leider nicht geklappt.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32123 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von ragnarlodbrok):
Kauf ist bereits abgeschlossen.
Achso. Und warum willst unbedingt in die ollen Schadenskamellen schauen?
Angaben zu anderen möglichen *alten Schäden/Mängeln* findest du in diesen Versicherungsunterlagen nicht.

Du hast jetzt die üblichen Risiken eines Gebrauchthaus-Kaufes.
Ich hoffe, es bleibt bei ----Risiko.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Ja, die DSGVO wird gerne genutzt um lästige Anfragen abzuwehren bzw. Viele haben auch die PrRämisse "lieber zu viel als zu wenig DSGVO".

Da es dazu noch keine Rechtsprechung gibt, würde man wohl gegen die Versicherung klagen müssen.


Ohne vertragliche Vereibarung sind die Verkäufer nicht verpflichtet den detaillierten "Lebenslauf" des hauses offen zu legen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ohne vertragliche Vereibarung sind die Verkäufer nicht verpflichtet den detaillierten "Lebenslauf" des hauses offen zu legen.


Das ist genau der richtige Ansatz.
Hat man ein Informationsbedürfnis, nimmt man dies in den Kaufvertrag auf.

Berry

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