Pflicht zur Schadensmeldung der KFZ-Haftpflicht?

29. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)
Pflicht zur Schadensmeldung der KFZ-Haftpflicht?

Hallo,

im Bekanntenkreis ist folgendes passiert:

Die Tochter des Bekannten hat wohl am Wochenende bei einem Einparkversuch zwischen zwei Autos auf einem Parkplatz das rechts von ihr stehende Auto touchiert. Allerdings fuhr sie sehr langsam in die Parklücke und bremste sofort, als sie dachte, einen Widerstand zu spüren.

Da das betroffene Auto, was rechts von ihr stand, knappe geschätzte 20 Jahre alt war und drumherum im unteren Karosseriebereich mit Lackkratzern, kleinen Dellen und Steinschlag überseht war, war sie sich nicht sicher einen Schaden verursacht zu haben. Sie ist sich nicht sicher, ob sie das Auto überhaupt angefahren hat.

Um sich nicht einem Vorwurf einer Fahrerflucht aussetzen zu müssen, hat sie ca. 1 Stunde am Ort gewartet. Doch der Fahrer des anderen Autos tauchte nicht auf. Sie hinterließ einen Zettel mit Adresse und Telefonnummer unter dem Scheibenwischer. Es meldete sich jedoch seit einigen Tagen niemand darauf. Die KFZ-Nummer des anderen Fahrzeugs hat sie leider nicht aufgeschrieben. Sie weiß lediglich die Farbe und das Modell des anderen Autos.

Da es nun unklar ist, ob sie überhaupt auf das Auto draufgefahren ist oder nicht und falls dies der Fall war, ob überhaupt durch sie ein Schaden entstand, stellt sich die Frage ob sie in einem solchen Fall verpflichtet ist ihre KFZ-Haftpflichtversicherung sicherheitshalber darüber zu informieren, um späteren Nachteilen durch den Versicherer vorzubeugen.

Angenommen schlimmster Fall: Der Fahrer des anderen Autos wäre der Meinung, jemand hätte ihm beim Einparken einen Schaden verursacht, dann wäre der Zettel vom Winde verweht worden oder von jemand Sonst entwendet worden und plötzlich stünde in drei Monaten die Polizei mit dem Vorwurf der Fahrerflucht vom Unfallort an der Tür.

Das Hinterlassen des Zettels kann jedenfalls vom Beifahrer bezeugt werden, der ebenfalls sich nicht sicher ist, ob die Fahrerin überhaupt Kontakt zum rechts stehenden Fahrzeug hatte.

Die Hauptfrage ist jedoch, ob in einem solchen Fall, wie oben geschildert, es eine Vorschrift gibt, den eigenen KFZ-Haftpflichtversicherer zu informieren oder ob es auch reicht den Schaden anzuzeigen, wenn der Halter des beschädigten Autos sich in einigen Wochen oder Monaten meldet?

Gruss
Freeman


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Wenn ich der Meinung bin, dass ich keinen Schaden verursacht habe, dann brauche ich auch keine Schadenanzeige an meine Haftpflichtversicherung zu geben.
Die Sache mit der Fahrerflucht ist aber schon ernst zu nehmen, vor allem wenn sie sogar beim Einparken einen Widerstand gespürt hat. Jetzt nach so langer Zeit kann sie allerdings m.E. nix mehr machen, wenn sie kein Kennzeichen hat. Vermutlich wird sich wohl auch nix mehr tun in der Sache, kann man zumindest annehmen. Einfach Zettel an gegnerischen Scheibenwischer, das ist ganz klar zu wenig; auch wenn man einen Beifahrer dabei hat, hilft das tatsächlich nicht viel. Nach der langen Wartezeit auf den gegnerischen Fahrer wäre schon schon ein Anruf bei der Polizei notwendig, um den Vorwurf der Fahrerflucht nicht aufkommen zu lassen.

Sepp aus Oberbayern

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#2
 Von 
guest-12306.12.2010 10:05:57
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Hat SIE denn überhaupt einen Schaden an IHREM Auto???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
coupehexe
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

habe meiner Versicherung Anfang des Jahres einen Schaden gemeldet, obwohl ich gar keinen verursacht habe. Mir ist eine Frau ins Auto gefahren, Polizei war da und hat Sie sozusagen schuldig gesprochen. Mein Versicherungsmakle meinte ich muss das trotzdem meiner Versicherung melden. Hab ich auch getan, ende vom Lied ich sollte trotz Unschuld hochgestuft werden.
Die müssen den fall dann erst schließen und dann wird man nicht hochgestuft, man hat mir allerdings nun auch von der Versicherung gesagt, wenn ich keinen Schaden verursacht habe, muss ich auch nichts meiner Versicherung melden, den dann wird man trotz Unschuld hochgestuft.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Das müsste doch jedem klar sein, dass - wenn ich keinen Schaden angestellt habe - ich dann auch an die Versicherung keinen melden muss. Ich weiß nicht, was das für Versicherungsmakler oder -vertreter sind, die Gegenteiliges als Empfehlung geben oder als Notwendigkeit hinstellen.
Die Folge bzw. der Ablauf ist dann ganz normal, es erfolgt sofort mal eine Höherstufung und die bleibt bestehen, bis der Versicherer klar erkennen kann, dass es nun doch keine Ansprüche von dritter Seite gibt. Um die Höherstufung schneller wieder rückgängig zu machen, kann man dem Versicherten nur raten, sich seinerseits erneut an die Versicherung zu wenden und um baldigste "Berichtigung" dieses Vorgangs zu ersuchen.

Sepp aus Oberbayern

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#6
 Von 
coupehexe
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

@ nnahoj
das hab ich denen auch gesagt, hab den mehrmals gesagt, Polizei war da, die hat gesagt, wenn die Frau rückwärts fährt ohne zu schauen und dann noch solche Texte abgibt, von wegen was hinter mir ist interessiert mich nicht und wenn ich ein Kind umfahre Pech fürs Kind, hätte ich der noch den Führerschein weggenommen.

Aber mein Versicherungsmakler meinte immer, kann ja sein das die nen Schaden gelten machen will, hallo die ist mir reingefahren???

Und ich soll das der Versicherung melden, tja ede vom Lied hätte ich nicht angerufen, hätte ich anfang des Jahres die dicke Rechnung bekommen.

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#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die Hochstufung wird doch wenn der Vertrag nicht belatet wird nachträglich wieder storniert.



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
coupehexe
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

@ Stefan 5
ja ich hoffe die haben das storniert bzw. wollten die jetzut aber erst nachdem ich denen nochmal gesagt habe, das der Versicherungsmakler mir gesagt hat ich soll das melden, obwohl ich nichts schuld bin. Anfang des Jahres sollte ich dann mormal runter gestuft werden

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