Pflichtversichert bei der BG Etem laut Satzung

3. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
mikee1967
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtversichert bei der BG Etem laut Satzung

Ich bin als freiberuflicher Fotograf tätig, habe keine Mitarbeiter, erstelle keine Druckerzeugnisse, und bin auch sonst in meinem Beruf nicht unfallgefährdet. Auch bin ich bereits über eine Unfallversicherung versichert. Dennoch bestand laut der Satzung der BG Etem für mich eine versicherungspflicht. Nachdem nun in den letzten Jahren nach und nach im Bereich der Fotografie alles auf digitales umgestellt wurde, frage ich mich, ob ich noch weiter bei der BG ETM Mitglied und Pflichtversichert sein muss. Leider, oder Gott sei Dank, erfülle ich nicht die Voraussetzung weniger als 100 Tage pro Jahr zu arbeiten. Gibt es darüber hinaus eine Möglichkeit für mich in Zukunft nicht mehr Beitragspflichtig zu sein und aus der BG Etem herauszukommen?

-- Editiert von Moderator topic am 4. Juni 2025 16:00

-- Thema wurde verschoben am 4. Juni 2025 16:00

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2281 Beiträge, 502x hilfreich)

Zitat (von mikee1967):
und bin auch sonst in meinem Beruf nicht unfallgefährdet

Das ist schlichtweg falsch. Einfach mal umknicken kann in jedem Beruf passieren.
Zitat:
Bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse können sich Unternehmer der feinmechanischen und elektrotechnischen Branchen freiwillig versichern. Dies gilt auch für ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten sowie für unternehmerähnlich tätige Personen (z. B. Gesellschafter einer GmbH, die gleichzeitig Geschäftsführer sind). Für Unternehmer der Branchen der ehemaligen Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft besteht eine Pflichtversicherung.

https://www.bgetem.de/unfall-berufskrankheit/wer-ist-versichert

Du dürftest vermutlich freiwillig versichert sein.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12175 Beiträge, 4471x hilfreich)

Zitat (von mikee1967):
Gibt es darüber hinaus eine Möglichkeit für mich in Zukunft nicht mehr Beitragspflichtig zu sein und aus der BG Etem herauszukommen?

Die bestand schon immer, und Du hättest dich dort nicht versichern müssen.

ICH würde mir aber sehr stark und ganz genau überlegen, ob ich auf den Versicherungsschutz der BG verzichten wollen würde.....
Denn in aller Regel ist das genau so dumm, wie sich als Selbstständiger gar nicht erst dort zu versichern.

Ich kann Dir nur raten, dich vor einer eventuellen Kündigung vorher mal unabhängig und neutral beraten zu lassen.

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#3
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1782 Beiträge, 347x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Du dürftest vermutlich freiwillig versichert sein.
Nein. Man sollte auch alles lesen:
Zitat:
Für Unternehmerinnen und Unternehmer der Bereiche Druck und Papierverarbeitung sowie Textil und Bekleidung besteht eine Pflichtversicherung.
Und da Fotografie in den Bereich "Druck- und Papierverarbeitung" eingeordnet wird, besteht eine Pflichtversicherung.

Siehe auch Satzung der BG:
Zitat:
5. Druck und Papierverarbeitung
....
e. Aufnahme und Herstellung von Fotografien (auch digital) mit und
ohne Laborausführung einschließlich freiberuflicher und künstlerischer Fotografie sowie Mikroverfilmung

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1782 Beiträge, 347x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Die bestand schon immer, und Du hättest dich dort nicht versichern müssen.
Doch, siehe #3.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6938 Beiträge, 1598x hilfreich)

Zitat (von mikee1967):
Ich bin als freiberuflicher Fotograf tätig, habe keine Mitarbeiter, erstelle keine Druckerzeugnisse, und bin auch sonst in meinem Beruf nicht unfallgefährdet.

Das ist, mit Verlaub, Unfug. Es besteht z.B. die Gefahr eines Verkehrsunfalls auf dem Weg zu einem beruflich bedingten Termin. Und dafür ist dann die BG zuständig - nicht die Krankenversicherung.
Ärzte und Krankenhäuser machen da übrigens auch eine Unfallmeldung an die Krankenversicherung, die erfährt das also.

Zitat:

Auch bin ich bereits über eine Unfallversicherung versichert. Dennoch bestand laut der Satzung der BG Etem für mich eine versicherungspflicht.

Das lässt sich ja nachrechnen:

Nach Absatz 1 versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, werden auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit.

Der Antrag muss natürlich auch gestellt werden.

Zitat:
Nachdem nun in den letzten Jahren nach und nach im Bereich der Fotografie alles auf digitales umgestellt wurde, frage ich mich, ob ich noch weiter bei der BG ETM Mitglied und Pflichtversichert sein muss.

Die BG-Versicherungspflicht hat nichts mit Analog- oder Digitalfotografie zu tun.
Zitat:
Leider, oder Gott sei Dank, erfülle ich nicht die Voraussetzung weniger als 100 Tage pro Jahr zu arbeiten. Gibt es darüber hinaus eine Möglichkeit für mich in Zukunft nicht mehr Beitragspflichtig zu sein und aus der BG Etem herauszukommen?

Nein.

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