Pflichtversicherung KFZ - Haftpflicht

15. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
rechtsbeifall
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 23x hilfreich)
Pflichtversicherung KFZ - Haftpflicht

Im §1 PflVG steht

Zitat:
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.


Im §2, PflVG steht

Zitat:

(1) § 1 gilt nicht für

1. die Bundesrepublik Deutschland
...


Ich bin nun etwas Konfus, da §2 den §1 für die Bundesrepublik Deutschland wieder ausschließt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Das bedeutet, dass Fahrzeuge der Bundesrepublik nicht versichert sein müssen. (Kanzler-Auto, usw...)
Hintergrund ist schlicht folgender: die haben genug Kohle ihre Schäden zu bezahlen

-- Editiert von Lazyboy am 15.03.2016 12:46

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