Plötzlich Teilschuld - Kfz-Versicherung

10. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
amam1
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Plötzlich Teilschuld - Kfz-Versicherung

"A" war 2022 mit seinem Auto in Italien unterwegs, wobei es zu einem Zusammenstoß durch das zu frühe Abbiegen von "B" kam.

Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen und auch das Protokoll war korrekt verfasst - die Schuld lag gemäß der Polizisten bei "B".

Zu Hause schaltete "A" einen italienischsprachigen Anwalt für Verkehrsrecht ein, der bei der italienischen Polizei Akteneinsicht beantragte - die Schuld soll allein bei "B" gelegen haben. Eine Übersetzung liegt "A" ebenso vor.

Sodann regulierte die italienische Kfz-Versicherung den Schaden von "A" vollumfänglich.


Zum 01.01.2023 wechselte "A" seinen Kfz-Versicherer, doch im Laufe des Jahres 2023 kam eine Beitragserhöhung, da die Vorversicherung einen Schaden meldete und seine SF-Klasse herunterstufte.

Auf das Nachfassen von "A" wurde vom ehemaligen Versicherer mitgeteilt, dass sich "B" (irgendwann) einen neuen Anwalt suchte und für weitere Ermittlungen sorgte - obwohl seine italienische Versicherung den Schaden vollumfänglich reguliert hatte.


Wie soll "A" weiter vorgehen, damit seine SF-Herabstufung aufgehoben wird?

Ist dieses Vorgehen (im Nachhinein) überhaupt zulässig, nachdem die Versicherung von "B" den Schaden in vollem Umfang regulierte?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50211 Beiträge, 17578x hilfreich)

Für die Frage ist italienisches Recht anwendbar.

Nach deutschen Recht hielte ich es für sehr erstaunlich, dass B als allein schuldig gilt. B könnte nach deutschem Recht auch dann Schadenersatz fordern, wenn seine Versicherung den Schaden vollständig reguliert hat.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130302 Beiträge, 41511x hilfreich)

Zitat (von amam1):
Wie soll "A" weiter vorgehen, damit seine SF-Herabstufung aufgehoben wird?

Ist dieses Vorgehen (im Nachhinein) überhaupt zulässig, nachdem die Versicherung von "B" den Schaden in vollem Umfang regulierte?

Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen solche Details regelmäßig drin zu stehen.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50211 Beiträge, 17578x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen solche Details regelmäßig drin zu stehen.


Du hast die italienischen Gesetze vergessen. Das ist die einzig sinnvolle Information, die jedenfalls mir bei dieser Frage fehlt.

1x Hilfreiche Antwort

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